ADR-Basis Webinar 2024/3
Das Thema ADR/Gefahrgut betrifft jedes Mitgliedsunternehmen, das Gefahrgut, z.B. Munition, Abwehrsprays oder auch Waffenpflege‐Öle, im Ladengeschäft verkauft, versendet oder zur Vernichtung annimmt. Da Verstöße im schlimmsten Fall in Verbindung mit § 328 Abs. 3 Nr. 2 StGB mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden können, kann das Thema Gefahrgut existenzbedrohend werden. Jede Person im Unternehmen, die mit Gefahrgut in Berührung kommt (z.B. Absender, Beförderer, Empfänger, Verlader, Verpacker, Befüller, Entlader), muss eine entsprechende Schulung nachweisen können.