Viele Waffenbehörden können Gesetz nicht umsetzen
In Niedersachen werden keine waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen bearbeitet
„Neues Waffengesetz blockiert die Arbeit der Behörden“, schreibt das „Neue Stader Wochenblatt“ am 7. November. In einer Pressemitteilung des Landkreises Stade vom selben Tag heißt es: Die Bearbeitung jagdrechtlicher Anträge werden zunächst auf Weisung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums zurückgestellt.
In anderen niedersächsischen Lokalzeitungen und Nachrichtenportalen sind ähnliche Meldungen zu lesen. Der Landkreis Harburg hat sogar eine ausführliche Erklärung auf seine Homepage gestellt: Waffenrechtliche Anträge, für die bis 31. Oktober keine abgeschlossene Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt ist, werden nicht bearbeitet. Sie ruhen. Bis auf weiteres.
Die Begründung wird gleich mitgeliefert: „Der Deutsche Bundestag hat Ende Oktober mit dem Beschluss des sogenannten Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems unter anderem auch eine Reihe von Änderungen des Waffengesetzes vorgenommen. So müssen bei waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen der kommunalen Waffenbehörden seit 1. November auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt beteiligt werden. Gleichzeitig wurde aber noch nicht abschließend festgelegt, wie diese Behörden die nun gesetzlich verpflichtend vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsanfragen der Waffenbehörden – in Niedersachsen sind das die Landkreise – bearbeiten sollen.“
Eine Nachfrage des VDB bei den Waffenbehörden in allen Bundesländern hat ergeben, dass es knapp 40 % alle Behörden in Deutschland es so machen, wie die Niedersachen: Bis nicht geklärt ist, wie die zusätzlichen Zuverlässigkeitsanfragen bearbeitet sollen, machen sie erstmal nichts.
Der VDB hat sich daraufhin an das BMI sowie an alle Landesinnenministerien mit der Frage gewandt, wann eine Anbindung der neu abzufragenden Behörden erfolgt.
Allerdings hat uns das Unternehmen „Condition“, ein Hersteller von örtlichen Waffenverwaltungssystemen (ÖWS), mitgeteilt, dass dieser Zustand nicht lange andauern werde. „Die notwendigen Ergänzungen und Anpassungen an den Systemen der Waffenbehörden, wie z.B. die Anbindung der zusätzlichen Erkenntnisstellen an die bereits bestehenden Verfahren zum sicheren und weitestgehend automatisierten Datenaustausch, erfolgen in Abstimmung mit den Ländern und betroffenen Behörden möglichst kurzfristig“, so die Auskunft von „Condition“.
Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrer Waffenbehörde? Wir freuen uns auf Ihre Zuschriften an info@vdb-waffen.de.