Interessenvertretung und Positionen

Über den VDB und seine Mission

Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) vertritt die Interessen seiner über 1746 Mitgliedsunternehmen und 18.000 Fördermitglieder. Wir verstehen uns als zentraler Ansprechpartner für Politik, Medien und Gesellschaft und als Schnittstelle zwischen Branche und Endverbraucher. Der VDB setzt sich für ein praxistaugliches, freiheitliches, vollziehbares und verständliches Waffenrecht ein, das sowohl die öffentliche Sicherheit als auch die Belange der Zivilgesellschaft berücksichtigt.

Zu diesem Zweck begleiten wir den politischen Diskussionsprozess auf nationaler und europäischer Ebene und bringen uns mit unserer und der Expertise unserer Mitgliedsunternehmen in die Debatte ein. Der VDB beschäftigt als einer der wenigen Branchenverbände ein Team von Interessenvertretern in Vollzeit, das Positions- und Forderungspapiere entwickelt, Gespräche mit politischen Akteuren führt, Verbändeallianzen schmiedet und unser Netzwerk von Kontakten stärkt und pflegt. Unsere Mitglieder binden wir dabei aktiv in unsere Entscheidungsprozesse ein.

Kontakt

Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB)
Interessenvertretung: Peter Braß
Gisselberger Str. 10
35037 Marburg
Tel.: 064 21 480 75 00
E-Mail: interessen@vdb-waffen.de

Wir sind im Lobbyregister unter der Nr. R000081 eingetragen.
 

Unsere Hauptanliegen

Mehr echte Sicherheit durch ein Waffenrecht mit Augenmaß

 

Wir setzen uns für ein praxistaugliches, verständliches und vollziehbares Waffenrecht ohne unnötige bürokratische Hürden ein, das die öffentliche Sicherheit sowie die Belange der freiheitlichen Zivilgesellschaft berücksichtigt.

Anerkennung und Förderung der Waffenfachhandelsbranche

 

Die Waffenfachhandelsbranche und das Büchsenmacherhandwerk müssen gesellschaftlich anerkannt und gefördert und zukunftsfähige, klare gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Verantwortungsvoller und sicherer Umgang mit Waffen

 

Wir unterstützen den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Waffen für Sport, Jagd, Sammeln und Freizeitaktivitäten. Der VDB positioniert sich gegen jede missbräuchliche Verwendung von Waffen.

Sie wollen erfahren, wie wir Ihre Forderungen als Betroffener in der Politik anbringen? Dann werfen Sie einen Blick in unsere Lobbyaktivitäten:

Aktuelle Lobbyarbeit - Zur Übersicht
 

Unsere Forderungen für ein neues Waffenrecht

Um das zu gewährleisten, strebt der VDB eine umfassende, liberalisierte und entbürokratisierte Neufassung des Waffengesetzes an. Ziel muss es sein, auf evidenzbasierter Grundlage ein klares, praxisorientiertes Waffenrecht zu schaffen, das die tatsächliche Sicherheit erhöht und den Prinzipien der Rechtssicherheit und Normenklarheit entspricht.

Das Waffengesetz ist zu kompliziert und unverständlich. Behörden, Anwender und sogar Juristen haben Schwierigkeiten damit. Unwissend verstoßen viele dagegen. Wir fordern ein neues, einfaches und verständliches Waffenrecht, das freiheitlich, fair und sicher ist. Es muss von Grund auf neu gedacht werden. Im Rahmen unserer Kampagne Next Guneration forderten wir daher als erster Verband eine vollständige Neufassung.

Next Guneration Logo
Der Schießsport und Schützenvereine sind deutsches Kulturgut, aber Altersgrenzen und hohe Hürden bedrohen ihre Zukunft. Schießen darf Spaß machen. Schießen ist Sport. Und Sport gehört gefördert.
Das Bedürfnisprinzip muss modernisiert werden. Wer zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig ist, soll eine Waffe besitzen dürfen. Wir fordern ebenfalls die Anerkennung von Selbstschutz als Bedürfnis und den freien Verkauf von Einzelladerwaffen und Repetierern gemäß Kategorie C. Auch die strengen Aufbewahrungsanforderungen müssen überarbeitet werden.
Eine allgemeine Verbringungserlaubnis für Waffen in den Geltungsbereich stellt kein Sicherheitsrisiko dar und entlastet die Waffenbehörden. Dies fördert den Handel und stärkt Hersteller und Händler, indem unnötige Einzelerlaubnisse vermieden werden.
Das Führverbot von Einhandmessern muss aufgehoben werden. Diese Messer haben keine Deliktrelevanz und können lebensrettend sein. Sie sind auch eine nützliche Hilfe für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, fördern die Teilhabe und Inklusion.
Wenn der Gesetzgeber eine Waffe nachträglich verbietet, muss der rechtmäßige Eigentümer entschädigt werden, da er die Waffe seinerzeit legal erworben hat. Wir fordern die gesetzliche Verankerung von Entschädigungszahlungen im Waffengesetz.
Waffenrechtliche Regelungen sollten bundesweit einheitlich sein. Unterschiede zwischen Bundesländern und Landkreisen schaffen Unsicherheit und Ungerechtigkeit. Das Waffengesetz muss klare und einheitliche Regeln bieten, um Diskriminierung basierend auf dem Wohnort zu vermeiden.
Wir fordern ein Ende der Bevormundung durch unverhältnismäßige Mengenbegrenzungen. Ob ein Waffenbesitzer, der hinreichend überprüft wurde und eine sichere Aufbewahrungsmöglichkeit nachgewiesen hat, eine oder zehn Waffen besitzt, spielt für die öffentliche Sicherheit keine Rolle.
Das Erwerbsstreckungsgebot für Sportschützen ist redundant und behindert die Ausübung ihres Sports, da verschiedene Disziplinen unterschiedliche Waffen erfordern. Dies gilt insbesondere für alle talentierten Einsteiger, die zwar in mehreren Disziplinen antreten könnten und wollten, aber die Käufe ihrer Sportwaffen zeitlich strecken müssen.
Büchsenmacher und Waffenfachhändler sind geprüft, überwacht und zuverlässig, aber auch als mögliche Ziele für Kriminelle besonders gefährdet. Trotz ihres existenziellen Interesses an gesetzeskonformem Verhalten erhalten sie nicht ohne weiteres einen Waffenschein.
Schalldämpfer dienen dem Gehörschutz und bergen kein Sicherheitsrisiko. Sie müssen auf eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden und sind im Nationalen Waffenregister rückverfolgbar. Der Mythos vom lautlosen Schuss ist bereits hinreichend widerlegt. Schalldämpfer sollten deshalb für jeden Erlaubnisinhaber ohne Bedürfnis erwerbbar sein.
Magazine für Kurzwaffen mit über 20 Patronen und Langwaffen mit über 10 Patronen sind zu Unrecht verboten. Sie waren jahrelang frei verkäuflich und stellen laut Bundesregierung keine Gefahr dar. Standard-Magazine sollen per Allgemeinverfügung für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis wieder erwerbbar gemacht werden.
Mit Airsoftwaffen und Paintballmarkierern wird auf zugelassenen Spielfeldern in Schutzausrüstung gespielt und nicht geschossen, um jemanden zu verletzen. Mit Ausnahme des Führverbots für Anscheinswaffen besteht kein Grund, diese Gegenstände im Waffengesetz zu regulieren.
Eine generelle Legalisierung von Nachtzieloptiken, Infrarotaufhellern und Lampen erhöht die Sicherheit beim Schuss mit der Waffe, insbesondere bei Jägern. Die Erlaubnispflicht für diese Gegenstände hat bei freien Waffen keinen Nutzen. Daher sollte Nachtzieltechnik nicht mehr unter das Waffengesetz fallen.
Nach aktueller Rechtslage kann das Vergessen einer Patrone in der Jackentasche genauso hart bestraft werden wie die illegale Einfuhr von Schusswaffen. Jeder Verstoß gegen das Waffengesetz hat einen Einfluss auf die Zuverlässigkeit, es wird nicht differenziert, ob der Verstoß tatsächlich die Sicherheit gefährdet.
Waffenverbotszonen machen Gebiete nicht sicher. Im Gegenteil. Da es keine einheitlichen Regelungen gibt, gelten de facto in jeder Waffenverbotszone andere Vorschriften. Das verunsichert rechtstreue Bürger und schützt niemanden, denn Straftäter machen vor Verbotsschildern nicht Halt.
Seit 2015 unterscheidet die Statistik zur Waffenkriminalität nicht mehr zwischen legalen und illegalen Waffen. Ohne klare Zahlen gibt es keine Grundlage für sinnvolle Gesetzesanpassungen. Eine Differenzierung nach Tatmitteln muss wieder eingeführt werden, um effektive Sicherheitsregeln zu entwickeln.
Sportschützen und Sammler brauchen eine gesonderte Munitionserlaubnis, obwohl sie bereits auf Eignung und Zuverlässigkeit geprüft wurden. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür. Wer eine Waffe erwerben darf, sollte auch Munition erwerben dürfen.
§ 6 AWaffV verbietet Sportschützen bestimmte Schusswaffen aufgrund ihres Aussehens, ohne Sicherheitsgewinn. Das bestätigten 2014 das Bundesinnenministerium und 2016 das Bundeskriminalamt. Dieser Paragraph bietet keinen Mehrwert und sollte gestrichen werden. Er belastet nur Waffenhersteller und das Bundeskriminalamt, das im Zweifelsfall jede Waffe einzeln beurteilt, unnötig.
Zur Durchsetzung unserer Forderung nach einer vollständigen Neufassung des Waffenrechts haben wir im Frühjahr 2024 den Expertenrat Waffenrecht gegründet. Eine Neufassung, die sich an der Praxis und der Wirklichkeit orientiert, kann nur unter Beteiligung von Experten erfolgreich sein. Damit ein Gesetz geschaffen wird, das wirklich vollziehbar ist, sollen diese Experten aus der Praxis kommen.