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14.06.2023

Aufbewahrungskontrollen - packen wir es an!

Der VDB wird in Niedersachsen eine Klage gegen einen Gebührenbescheid zu einer Aufbewahrungskontrolle begleiten und will mehr wissen!

Seit der Gesetzesänderung in 2003 sollen die Waffenbehörden regelmäßige Aufbewahrungskontrollen bei allen Waffenbesitzern durchführen. Dass die Handbabungspraxis in Sachen Quantität der Durchführungspraxis sehr unterschiedlich ist, haben bereits mehrere VDB-Umfragen gezeigt. So gaben sowohl Waffenbesitzer als auch Waffenbehörden an, nur sehr sporadisch zu kontrollieren. 

Mit Ende der Corona-Pandemie ist die Zahl der Kontrollen jedoch scheinbar gestiegen. Damit jedoch auch die Zahl der Gebührenbescheide. 
 

VDB begleitet Klage gegen Kostenpflicht von Aufbewahrungskontrollen

Wir hatten unter allen Mitgliedern im Newsletter dazu aufgerufen, uns Gebührenbescheide zu Aufbewahrungskontrollen zuzusenden, denn es stört uns massiv, dass diese in vielen Bundesländern kostenpflichtig sind - und zwar auch dann, wenn die Kontrolle ohne Mängel verläuft.

Mehrere Mitglieder haben sich daraufhin gemeldet und wir haben einen passenden Fall in Niedersachsen gefunden, den wir gemeinsam mit unserem Verbandsjustiziar gerichtlich begleiten wollen. Die Kontrolle hat Mitte Mai stattgefunden und geschlagene fünf Minuten gedauert. Der Gebührenbescheid ist unlängst eingetroffen, nun wird Widerspruch eingelegt! Wir sind bereit, im schlimmsten Fall bis zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen.
 

Rechts- und Klagekonto eingerichtet

Für diese und weitere Klagen hat der VDB ein Rechts- und Klagekonto eingerichtet und aus den Rücklagen 10.000 € zur Verfügung gestellt. Wenn Sie unsere Klagen unterstützen wollen, können Sie dies durch eine Spende gerne tun: 
Kontoinhaber: VDB e.V. | IBAN: DE46 5139 0000 0025 5887 20 | Volksbank Mittelhessen |Verwendungszweck: Klagekonto VDB
 

Aber es geht noch weiter!

Wir bitten Sie um Ihre Einschätzung! Denn Waffenbesitzer können aus unterschiedlichsten Gründen von Amtswegen Besuch bekommen. Ob unangekündigte Aufbewahrungskontrolle (§ 36 Abs. 3 WaffG) durch die Waffenbehörde oder im Rahmen eines Strafverfahrens. Wobei bei letzterem differenziert werden muss, ob der Waffenbesitzer als Beschuldigter oder als Zeuge im Verfahren gehört wird.

Dem VDB sind in den letzten Jahren immer wieder – zum Teil sehr skurrile – Berichte von Betroffenen geschildert worden. Beispielsweise Hausdurchsuchungen mit Sondereinheiten oder auch Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörde, die in Begleitung des Verfassungsschutzes war. Leider scheint sich ein Trend abzuzeichnen, dass Waffenbesitzer seitens der Behörden irgendwie „besonders“ behandelt werden, auch wenn der Anlass des Hausbesuchs gar nichts mit der eigenen waffenrechtlichen Erlaubnis zu tun hat.

Wir möchten aus dem Hörensagen ein Wissen machen und bitten daher um Ihre Mithilfe, wenn Sie von rechtskonformen oder auch außergewöhnlichen behördlichen Hausbesuchen betroffen waren. Bitte verstehen Sie, dass wir keine Berichte von Dritten benötigen – denn diese sind für uns nicht validierbar. Wenn Sie den Dritten/Betroffenen kennen, ermuntern Sie ihn, an dieser Umfrage teilzunehmen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 
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