27.03.2024
Im Gespräch mit dem niedersächsischen Landespolizeipräsidium
Video-Call zum ersten Austausch über waffenrechtliche Themen
Am Donnerstag, 21. März, sprachen Benia Hüne und Moritz Laudan vom VDB-Team Interessen in einem Video-Call mit Vertretern des Landespolizeipräsidiums im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Am Gespräch nahmen der Präsident des Landespolizeipräsidiums, Axel Brockmann, und die Leiterin des Referats Recht, Uta Schöneberg, teil.
Das Team Interessen nutzte die Gelegenheit, den VDB vorzustellen und für eine Teilnahme im „Expertenrat Waffenrecht“ zu werben.
Natürlich wurde auch das bundesweit beachtete Urteil des OVG Münster vom August 2023 zur Schlüsselaufbewahrung angesprochen. Ebenso ging es um die veränderte Zuständigkeit für das Waffenrecht in Niedersachsen, die seit dem 01.01.2024 gilt. Hier habe die IT-technische Umstellung reibungslos funktioniert. Mit der Neuregelung wurde die Anzahl der Waffenbehörden von bisher 99 auf 47 verringert und die Zuständigkeit liegt fortan bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover. Nun muss die Zeit zeigen, wie sehr die Effektivität in der Bearbeitung bei den Waffenbehörden durch die Zusammenlegung gesteigert werden kann.
Dass jedoch – wie der VDB bereits aus den Reihen seiner Mitglieder vernommen hatte – im Bereich der gewerblichen Waffenerlaubnisse aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten bisher kein Umzug erfolgen konnte, wurde im Gespräch bestätigt. Da wir als Verband erwarten, dass es über kurz oder lang zu einer deutlichen Verschlechterung in der Bearbeitung der Anfragen der gewerblichen Erlaubnisinhaber in Niedersachsen kommen wird, wenn einzelne Behörden im waffenrechtlichen Bereich lediglich noch für deren Anliegen zuständig sind, wird sich der VDB mit einer Anfrage an das zuständige Wirtschaftsministerium wenden.
Der VDB bedankt sich für den konstruktiven Austausch und freut sich auf eine Fortführung des Dialogs.
Das Team Interessen nutzte die Gelegenheit, den VDB vorzustellen und für eine Teilnahme im „Expertenrat Waffenrecht“ zu werben.
Natürlich wurde auch das bundesweit beachtete Urteil des OVG Münster vom August 2023 zur Schlüsselaufbewahrung angesprochen. Ebenso ging es um die veränderte Zuständigkeit für das Waffenrecht in Niedersachsen, die seit dem 01.01.2024 gilt. Hier habe die IT-technische Umstellung reibungslos funktioniert. Mit der Neuregelung wurde die Anzahl der Waffenbehörden von bisher 99 auf 47 verringert und die Zuständigkeit liegt fortan bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover. Nun muss die Zeit zeigen, wie sehr die Effektivität in der Bearbeitung bei den Waffenbehörden durch die Zusammenlegung gesteigert werden kann.
Dass jedoch – wie der VDB bereits aus den Reihen seiner Mitglieder vernommen hatte – im Bereich der gewerblichen Waffenerlaubnisse aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten bisher kein Umzug erfolgen konnte, wurde im Gespräch bestätigt. Da wir als Verband erwarten, dass es über kurz oder lang zu einer deutlichen Verschlechterung in der Bearbeitung der Anfragen der gewerblichen Erlaubnisinhaber in Niedersachsen kommen wird, wenn einzelne Behörden im waffenrechtlichen Bereich lediglich noch für deren Anliegen zuständig sind, wird sich der VDB mit einer Anfrage an das zuständige Wirtschaftsministerium wenden.
Der VDB bedankt sich für den konstruktiven Austausch und freut sich auf eine Fortführung des Dialogs.