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08.12.2023

Nikolausgeschenke vom Bundesinnenministerium

Bericht des VDB vom NWR-Workshop in Berlin


Am 06. Dezember waren Torsten Krämer (NWR-Waffenbuch) und Benia Hüne (VDB-Interessenvertretung) in Berlin zum regelmäßigen NWR-Austausch mit dem KM5 im Bundesinnenministerium (BMI). Michael Blendinger (VDB-Präsident) nahm zudem online an der hybriden Veranstaltung teil. Der Austausch findet ein bis zweimal im Jahr zwischen BMI, dem Bundesverwaltungsamt (BVA), der Fachlichen Leitstelle NWR (NWR-FL), dem Datenverarbeitungszentrum in Mecklenburg-Vorpommern (DVZ-MV), das für den Betrieb der Kopfstelle des Nationalen Waffenregisters zuständig ist, sowie anderen Verbänden, Herstellern und Händlern statt. 

Wie bereits im vergangenen Jahr machte sich der stetige und gute Austausch des VDB mit den zuständigen Stellen auch in diesem Jahr für gewerbliche Erlaubnisinhaber bezahlt, denn das BMI legte zwei Nikolausgeschenke in den Stiefel – und erfüllte damit erneut zwei Forderungen des VDB: 

Zusammenbau von Waffenteilen 
Außerhalb eines offiziellen Release des NWR ist es bereits seit dem 01.12.2023 möglich, mit dem Meldeanlass „Zusammenbau“ auch modulare Waffenteile (Wechselsysteme) zusammenzubauen. Bisher funktionierte dies lediglich für ganze Waffen. 

Waffenteile nachmelden ab April
Eine große Erleichterung wird mit dem nächsten Update im April 2024 der vom VDB geforderte neue Meldeanlass „Waffenteile nachmelden“ sein. Wo aktuell noch zwei Meldungen (Bestand erfassen + Waffenteil hinzufügen) nötig sind, um ein noch nicht gemeldetes Waffenteil im NWR sichtbar zu machen, wird dann eine Meldung genügen. Im NWR werden dann in einem Schritt die T-ID erzeugt und der Waffe zugeordnet. Reparaturen werden damit deutlich erleichtert. 

Korrekturmeldung – weiter auf dem Wunschzettel
Diskutiert wurde lange über die Möglichkeiten, Chancen und Nutzen einer Korrekturmeldung, durch die Hersteller und Händler bei fehlerhaften Waffendaten diese entweder direkt anpassen oder zumindest über eine Meldung einen direkten Hinweis als Korrekturaufforderung an die Waffenbehörde senden können. Denn aktuell bedeuten die Korrekturen noch einen erheblichen Abspracheaufwand zwischen Händlern und Waffenbehörde und auch der Fehlercode 26 ist zu wenig eindeutig, um hier Korrekturen einfach vornehmen zu können. Das führt dazu, dass die Datenqualität sich trotz Hinweisen häufig nicht verbessert. 
Wir werden hier weiter nach einer Lösung suchen. Bis dahin bleibt es leider dabei, dass der direkte Austausch mit der Waffenbehörde gesucht werden muss. 
Dies gilt ebenfalls für WBK-Inhaber: Fordern Sie eine Registerauskunft an und überprüfen Sie die Daten, die zu Ihren Waffen im NWR gespeichert sind!  

Stammdatenblätter – ein Dauerbrenner
Alle Jahre wieder ... kommt das Stammdatenblatt. Schön wäre es jedoch, wenn es wie das Christuskind auch wirklich einmal auf die Erde niederkäme. Denn laut aktueller VDB-Umfrage haben immer noch gut 33 % der Kunden keine NWR-IDs dabei, wenn Sie zum Waffenkauf kommen. Bei Jägern, denen bereits eine WBK ausgestellt wurde, die aber Langwaffen gewohnheitsmäßig "auf den Jagdschein" kaufen wollen, fehlen die IDs in 38 % der Fälle. Unglaubliche 53% der Kunden stehen jedoch bei einer anstehenden Reparatur noch immer ohne W-ID im Ladengeschäft! 
Der VDB hat die Fachpresse über diese neuen Umfrageergebnisse informiert, um abermals auf das Thema aufmerksam zu machen. 
In Zukunft könnte das Problem jedoch aus zwei Gründen deutlich kleiner werden. Zum einen gibt es seit einigen Monaten ein neues Waffendatenblatt, das Waffenbehörden den WBK-Inhabern priorisiert mitgeben sollen und auf dem alle nötigen Informationen vorhanden sind. Zum anderen könnte das Onlinezugangsgesetz demnächst die Möglichkeit bieten, eine Betroffenenauskünfte aus dem NWR über die OZG-Leistungen und damit direkt im Ladengeschäft abzurufen. 

Grund bei „ohne Anzeigepflicht“
Ab April 2024 wird eine ergänzte Information zum Grund eines Erwerbs oder einer Überlassung „ohne Anzeigepflicht“ nötig sein. Damit soll für die Waffenbehörden ersichtlich werden, ob eine Waffe aufgrund einer Leihe, einer Verwahrung, einer Reparatur oder Kommission gemeldet wurde. 
Hersteller und Händler, die eine Software nutzen, sollten prüfen lassen, inwieweit sich dieser Meldeschritt über unterschiedliche Bücher automatisch abbilden lässt – für das NWR-Waffenbuch wird hier bereits über eine Lösung nachgedacht. 

Registermodernisierung
Mit dem nächsten NWR-Update findet zudem eine Registermodernisierung statt, bei der die Felder bei einer Überlassung mithilfe von Klardaten angepasst werden müssen. Grund dafür ist die Anbindung an das Identitätsdatenabruf-Verfahren (IDA). Dieses wird vom BVA unter Beteiligung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) und des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) entwickelt und soll registerführenden Stellen den Abruf von Identifikationsnummer und der übrigen Basisdaten ermöglichen. Im Pilotprojekt zwischen dem Bundesverwaltungsamt (BVA) und dem Nationalen Waffenregister (NWR) wurde das Einspielen der Identifikationsnummer und weiterer Daten anhand des IDA-Verfahrens erfolgreich getestet. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wird die Identifikationsnummer in alle Register der Anlage zum „Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung (Identifikationsnummerngesetz - IDNrG) eingespielt. Für das NWR wird damit eine Anpassung von Klardatenfeldern an den Standard XBasisdaten nötig. Dies betrifft jedoch im Großen und Ganzen nur die Zeichenanzahl der Felder. Beispielsweise darf ein Vorname ab April im NWR 1024 Zeichen lang sein. Wenn Sie jetzt auch anfangen zu suchen: Wir haben noch keinen so langen Namen gefunden. 

Achtung: Austausch des führenden Waffenteils = Herstellung = neue Erwerbsberechtigung!
Wir sollen alle Hersteller und Händler – aber auch alle Waffenbesitzer – an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Austausch eines führenden wesentlichen Waffenteils (z.B. dem Gehäuse einer Pistole) gegen ein Neuteil, waffenrechtliche der Herstellung einer neuen Waffe entspricht! Damit gelten hier auch alle waffenrechtlichen Regelungen zur Kennzeichnung, zum Beschuss, aber auch zu den Erlaubnispflichten. Wurde durch den Austausch des führenden Waffenteils eine neue NWR-ID erzeugt, sind neue Erwerbsberechtigung nötig. Ggf. sogar ein neuer Voreintrag!
Jedoch haben die Waffenbehörden nach § 12 Abs. 5 WaffG die Möglichkeit, Ausnahmen von der Erlaubnispflicht zulassen. Dazu müssen WBK-Inhaber jedoch vor der Rücknahme bei der Waffenbehörde vorsprechen, um den Wiedererwerb zu klären. Bevor der Wiedererwerb nicht geklärt ist, sollten Hersteller oder Händler nicht überlassen. 
Da dieser Umstand im Alltag für Reparaturen nicht praktikabel ist, wir der VDB hier weiter den Dialog mit den zuständigen Stellen suchen, um hier eine waffenrechtliche Lösung zu finden. 

Bei Fragen bitte fragen!
Sollten Sie Fragen im NWR oder Fehlermeldungen haben, scheuen Sie sich nicht, auf den VDB oder den NWR-SPOC zuzukommen. Denn im NWR gilt: Lieber vorher einmal gefragt, als einfach immer weiter gemeldet und damit noch mehr Fehler provoziert. Den NWR-SPOC erreichen Sie über nwr@bva-bund.de