11.02.2016
Schalldämpfer nun auch in Baden-Württemberg!
Innenministerium erlaubt den Kauf für Jägerinnen und Jäger
Nun hat auch Baden-Württemberg nachgezogen und erlaubt ab sofort den Schalldämpfer für die Jagd.
Wie der Landesjagdverband auf seiner Internetseite schreibt, ist das Innenministerium den Forderungen des Verbandes der Baden-Württembergischen Jäger gefolgt. Somit gibt es neben Bayern, NRW, Brandenburg nun ein viertes Bundesland, welches den Jägerinnen und Jägern den Schutz des Gehöres erlaubt.
Der jagdliche Schalldämpfer hat nichts mit dem mysteriösem "lautlosen Knall" zu tun. Tatsächlich wird der Lärm bei der Schussabgabe von über 140 dB um nur bis zu 30 dB gesenkt.
Der VDB-Fachhandel berät interessierte Kunden und verkauft hochwertigste Produkte für den jagdlichen Einsatz.
Ihren nächsten Waffenfachhändler finden Sie unter: www.vdb-waffen.de/de/mitglieder
Wie der Landesjagdverband auf seiner Internetseite schreibt, ist das Innenministerium den Forderungen des Verbandes der Baden-Württembergischen Jäger gefolgt. Somit gibt es neben Bayern, NRW, Brandenburg nun ein viertes Bundesland, welches den Jägerinnen und Jägern den Schutz des Gehöres erlaubt.
Der jagdliche Schalldämpfer hat nichts mit dem mysteriösem "lautlosen Knall" zu tun. Tatsächlich wird der Lärm bei der Schussabgabe von über 140 dB um nur bis zu 30 dB gesenkt.
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