01.08.2019
BMI-Hinweise zur Beschusspflicht bei Exportwaffen
Unterliegen Exportwaffen in Nicht-CIP-Staaten dem deutschen Beschussgesetz?
Unterliegen Schusswaffen, die für den Export in Nicht-CIP-Staaten vorgesehen sind, eigentlich dem deutschen Beschussgesetz? Diese häufig gestellte Frage aus Herstellerkreisen aus den letzten Monaten klärte das Bundesinnenministerium nun per Stellungnahme. Demnach gilt das Beschussgesetz (hier Paragraph 3) in solchen Fällen ebenfalls. Den kompletten Text können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.