18.05.2021
Kurz vor der Bundestagswahl möchte der Gesetzgeber zum zweiten Mal das Waffenrecht verschärfen. Aus Sicht des VDB sollen vor dem Hintergrund der Erhöhung der inneren Sicherheit Verschärfungen eingeführt werden, welche weder die abscheuliche Tat von Hanau oder gegen den Kasseler Regierungspräsidenten ungeschehen machen oder gar verhindert hätten.
Hintergrund:
Am 22. März 2021 kam für die Branchenverbände völlig überraschend der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums mit dem Aufruf zur Verbändebeteiligung und Fristsetzung zum 29. März 2021. Diesem Aufruf sind der VDB, der BIV, sowie weitere Verbände nachgekommen. Unisono war allen Stellungnahmen zu entnehmen, dass eine erneute Verschärfung - ohne die letzte Verschärfung auf Wirksamkeit analysiert zu haben - nicht zielführend sei.
Mitte April lag dann der Kabinettsbeschluss vor, in dem einzelne Verbandsforderungen teilweise berücksichtigt wurden, jedoch keine zusätzlichen Themen aufgegriffen wurden. Gemäß dem vorgegebenen Gesetzgebungsprozess beschäftigt sich aktuell der Bundesrat mit dem "Gesetzentwurf zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen". Die Ausschüsse des Bundesrates haben zwischenzeitlich bereits ihre Ausschussempfehlungen formuliert, die nun am 28. Mai 2021 im Plenum (Top 43) des Bundesrates beraten werden.
Ausblick: Wie geht es weiter?
Der Bundesrat gibt seine Empfehlung nach dem 28.05.21 der Bundesregierung zurück. Anschließend wird die Bundesregierung eine Gegenstellungnahme formulieren und diese mit dem Gesetzentwurf in den Bundestag geben. Da es nur noch zwei Sitzungswochen in dieser Legislaturperiode gibt, ist der Zeitplan äußerst ambitioniert aber nicht unmöglich.
Fazit & Call-to-Action:
Unabhängig von den Empfehlungen des Bundesrates und des weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte sich Jede:r dafür einsetzen, dass sich die Bundesratsmitglieder (bis zum 28.05.) bzw. die Bundestagsabgeordneten mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen bzw. auseinandersetzen. Nicht nur der VDB, sondern sicher jeder Bürger:in möchte, dass Taten wie Hanau, Kassel oder Weihnachtsmarkt-Berlin zukünftig nicht geschehen - jedoch müssen Gesetzesinitiativen im Gesamtkontext betrachtet werden. Dafür setzt sich der VDB als Experte ein und wünscht sich einen Austausch mit allen Protagonisten, um dem Gesetzgeber Ansätze zu liefern, die nicht nur einen Sicherheitsgewinn und Umsetzbarkeit garantieren, sondern potentielle Tatmittel vom WaffG losgelöst betrachtet.
Damit unsere Bundestagsabgeordneten die notwendige Aufmerksamkeit auf dieses Gesetz richten, haben wir unter www.briefgenerator.de eine Briefaktion gestartet, die zeitlich befristet sein wird. Machen Sie JETZT mit und teilen Sie den Link zum www.briefgenerator.de möglichst oft und breit! Wir danken Ihnen allen für Ihren Support
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Kurz vor der Bundestagswahl möchte der Gesetzgeber zum zweiten Mal das Waffenrecht verschärfen. Aus Sicht des VDB sollen vor dem Hintergrund der Erhöhung der inneren Sicherheit Verschärfungen eingeführt werden, welche weder die abscheuliche Tat von Hanau oder gegen den Kasseler Regierungspräsidenten ungeschehen machen oder gar verhindert hätten.
Hintergrund:
Am 22. März 2021 kam für die Branchenverbände völlig überraschend der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums mit dem Aufruf zur Verbändebeteiligung und Fristsetzung zum 29. März 2021. Diesem Aufruf sind der VDB, der BIV, sowie weitere Verbände nachgekommen. Unisono war allen Stellungnahmen zu entnehmen, dass eine erneute Verschärfung - ohne die letzte Verschärfung auf Wirksamkeit analysiert zu haben - nicht zielführend sei.
Mitte April lag dann der Kabinettsbeschluss vor, in dem einzelne Verbandsforderungen teilweise berücksichtigt wurden, jedoch keine zusätzlichen Themen aufgegriffen wurden. Gemäß dem vorgegebenen Gesetzgebungsprozess beschäftigt sich aktuell der Bundesrat mit dem "Gesetzentwurf zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen". Die Ausschüsse des Bundesrates haben zwischenzeitlich bereits ihre Ausschussempfehlungen formuliert, die nun am 28. Mai 2021 im Plenum (Top 43) des Bundesrates beraten werden.
Ausblick: Wie geht es weiter?
Der Bundesrat gibt seine Empfehlung nach dem 28.05.21 der Bundesregierung zurück. Anschließend wird die Bundesregierung eine Gegenstellungnahme formulieren und diese mit dem Gesetzentwurf in den Bundestag geben. Da es nur noch zwei Sitzungswochen in dieser Legislaturperiode gibt, ist der Zeitplan äußerst ambitioniert aber nicht unmöglich.
Fazit & Call-to-Action:
Unabhängig von den Empfehlungen des Bundesrates und des weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte sich Jede:r dafür einsetzen, dass sich die Bundesratsmitglieder (bis zum 28.05.) bzw. die Bundestagsabgeordneten mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen bzw. auseinandersetzen. Nicht nur der VDB, sondern sicher jeder Bürger:in möchte, dass Taten wie Hanau, Kassel oder Weihnachtsmarkt-Berlin zukünftig nicht geschehen - jedoch müssen Gesetzesinitiativen im Gesamtkontext betrachtet werden. Dafür setzt sich der VDB als Experte ein und wünscht sich einen Austausch mit allen Protagonisten, um dem Gesetzgeber Ansätze zu liefern, die nicht nur einen Sicherheitsgewinn und Umsetzbarkeit garantieren, sondern potentielle Tatmittel vom WaffG losgelöst betrachtet.
Damit unsere Bundestagsabgeordneten die notwendige Aufmerksamkeit auf dieses Gesetz richten, haben wir unter www.briefgenerator.de eine Briefaktion gestartet, die zeitlich befristet sein wird. Machen Sie JETZT mit und teilen Sie den Link zum www.briefgenerator.de möglichst oft und breit! Wir danken Ihnen allen für Ihren Support
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