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15.07.2021

Kontrollen oder Auflagen? Der VDB hilft!

Laut Information aus den Reihen der Mitglieder sind die Waffenbehörden in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit einer uns nicht näher bekannten Abteilung aus der Landeshauptstadt dabei, alle Inhaber von Waffenhandelserlaubnissen zu kontrollieren. Dabei finden nicht nur die Kontrollen der Waffenhandelsbücher (der Abgleich mit den NWR-Daten) statt, sondern auch eine Prüfung der Räumlichkeiten in Bezug auf die Sicherheit. Hierbei werden Fenster, Türen, Sicherungssysteme und Alarmanlagen hinterfragt und gelegentlich  – sagen wir „interessante“ – Auflagen mit relativ kurzen Fristen für die Umsetzung aufgegeben.

Sollte Ihrem Unternehmen eine Kontrolle ins Haus stehen, bereiten Sie sich bitte darauf vor. Wenn es seitens der Behörden zu neuen Auflagen in Sachen Sicherheit kommen sollte, nehmen Sie gerne  den VDB in Anspruch (E-Mail an info@vdb-waffen.de oder Tel. 06421/480 75 00). Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Verbandsexpertise zur Verfügung. Denn der Waffenfachhandel ist sicher und hat kein erhöhtes Risiko im Kontext Einbruchskriminalität – dies sagen auch die Versicherer. Deshalb sollten auch keine unverhältnismäßigen Sicherheitsauflagen – aufgrund von subjektiven Sicherheitsempfindungen – gestellt werden. Genau hier beraten und unterstützen wir Sie gerne.

Jedoch ist es genauso wichtig, dass das eigene Sicherheitskonzept für das Unternehmen immer wieder einmal überprüft und hinterfragt wird. Damit sind Sie dann nicht nur sprechfähig gegenüber den Waffenbehörden, sondern auch gegenüber Versicherungen und vor allem dem eigenen Sicherheitsanspruch.

Der VDB hat eine Vorlage für ein Sicherheitskonzept mit Erklärungen erstellt. Hier werden Sie Schritt-für-Schritt beim Erstellen unterstützt. Wenn Sie Interesse an dieser – nur für Verbandsmitglieder internen – Vorlage haben, schreiben Sie mit dem Betreff „Sicherheitskonzept“ an abruf@vdb-waffen.de. Wir senden Ihnen die Vorlage (Word-Dokument) umgehend und selbstverständlich kostenfrei zu.