15.09.2023
VDB-Interessenvertreter im Dialog mit dem BMI
Gespräch mit Referatsleiter zu den Themen Evaluierung, Feuerwaffenverordnung und "Next Guneration"
Am 15. September waren Peter Braß, Peter Husen und Benia Hüne, die sich dem Referatsleiter von KM5 offiziell als neues Mitglied im VDB-Interessen-Team vorstellte, zu einem Gespräch bei dem für Waffenrecht zuständigen Referat im BMI.
(Das Foto zeigt Peter Braß und Benia Hüne)
Auf der Agenda stand natürlich die Evaluierung des 3. WaffRÄndG und deren überwiegend fehlender Bezug zu den bereits bekannt gewordenen Themen der geplanten Waffenrechtsreform. Ebenso ging es um die bereits 2011 erfolgte Evaluierung der Waffenrechtsänderungen der Jahre 2003 und 2008, die seinerzeit von der Innenministerkonferenz in Auftrag gegeben wurde, deren Bericht jedoch nicht freigegeben ist.
Offen blieb, ob, wie und wann der Referentenentwurf angefasst wird und den weiteren politischen Prozess durchläuft und inwieweit die erfolgte Evaluierung hier noch einen Einfluss haben wird.
Im Zuge einer potenziellen Waffenrechtsverschärfung brachte der VDB die aktuell vom Baden-Württembergischen Innenministerium herausgegebenen Vollzugshinweise und den damit für Sportschützen verbundenen Mehraufwand bei Waffen über das Grundkontingent hinaus ins Gespräch ein und wies auf den dort genannten angeblichen Verweisfehler des Gesetzgebers hin. Uns wurde zugesagt, dass dies nochmals geprüft und ggf. auf Baden-Württemberg zugegangen werde.
Weiteres Thema war die EU-Feuerwaffenverordnung, zu der bis Ende Oktober bzw. Anfang November eine entsprechende Einigung erzielt werden müsste, damit noch in dieser Legislaturperiode des Europaparlaments ein erfolgreicher Trilog überhaupt möglich ist.
Und dann brachte der VDB natürlich die Kampagne NextGuneration:Operation Reset mit und stellte die Intention dahinter entsprechend vor.
Wir bedanken uns für den konstruktiven Austausch und freuen uns auf weitere Gespräche zur Neufassung des Waffengesetzes.
(Das Foto zeigt Peter Braß und Benia Hüne)
Auf der Agenda stand natürlich die Evaluierung des 3. WaffRÄndG und deren überwiegend fehlender Bezug zu den bereits bekannt gewordenen Themen der geplanten Waffenrechtsreform. Ebenso ging es um die bereits 2011 erfolgte Evaluierung der Waffenrechtsänderungen der Jahre 2003 und 2008, die seinerzeit von der Innenministerkonferenz in Auftrag gegeben wurde, deren Bericht jedoch nicht freigegeben ist.
Offen blieb, ob, wie und wann der Referentenentwurf angefasst wird und den weiteren politischen Prozess durchläuft und inwieweit die erfolgte Evaluierung hier noch einen Einfluss haben wird.
Im Zuge einer potenziellen Waffenrechtsverschärfung brachte der VDB die aktuell vom Baden-Württembergischen Innenministerium herausgegebenen Vollzugshinweise und den damit für Sportschützen verbundenen Mehraufwand bei Waffen über das Grundkontingent hinaus ins Gespräch ein und wies auf den dort genannten angeblichen Verweisfehler des Gesetzgebers hin. Uns wurde zugesagt, dass dies nochmals geprüft und ggf. auf Baden-Württemberg zugegangen werde.
Weiteres Thema war die EU-Feuerwaffenverordnung, zu der bis Ende Oktober bzw. Anfang November eine entsprechende Einigung erzielt werden müsste, damit noch in dieser Legislaturperiode des Europaparlaments ein erfolgreicher Trilog überhaupt möglich ist.
Und dann brachte der VDB natürlich die Kampagne NextGuneration:Operation Reset mit und stellte die Intention dahinter entsprechend vor.
Wir bedanken uns für den konstruktiven Austausch und freuen uns auf weitere Gespräche zur Neufassung des Waffengesetzes.