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13.05.2019

Messer-Verbote in Vorbereitung

Das Land Niedersachsen will per Bundesratsinitiative umfangreiche Messerverbote durchsetzen.

Schon Mitte Mai soll ein Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht werden, er steht auf der Tagesordnung für die Sitzung am 17. Mai. Die Zeitschrift Messer Magazin hat beim Innenministerium Niedersachsen recherchiert und kann Details berichten. Der VDB sprach mit MM-Redakteur Thomas Laible über die vermutlichen Folgen für den Fachhandel.


Herr Laible, welche Verbote beinhaltet der Gesetzesentwurf aus Niedersachsen?
Das sind zum einen umfangreiche Verbotszonen, die große Teile jeglichen Stadtgebiets umfassen sollen, weitere Verschärfungen von § 42a, sowie ein Totalverbot von allen Springmessern.

Was wäre von den Verbotszonen betroffen?
Der Begriff „Waffen-Verbotszonen“ ist leider irreführend. Es gibt derzeit in ganz Deutschland keine einzige solcher Verbotszonen, in normale Gebrauchsmesser noch erlaubt sind. Denn die Verbotszonen werden von allen lokalen Behörden noch durch zusätzliche Verordnungen ergänzt. Oft sind sogar allgemein „gefährliche Gegenstände“ verboten – „Messer aller Art“ auf jeden Fall.

Also auch ganz normale Taschenmesser?
Ja! Anderslautende Aussagen der Innenministerien sind eindeutig irreführend. Die Ministerien wurden von der Messer-Community mehrfach darauf hingewiesen, dass nach aktueller Rechtspraxis in keiner Verbotszone Taschenmesser erlaubt sind. Diese Argumente werden dann entweder einfach ignoriert (also typisches Politikergerede, aber die eigentliche Frage nicht beantwortet), oder der Schwarze Peter einfach den lokalen Behörden zugeschoben.

Wo sollen diese Verbotszonen sein?
Praktisch überall: Nach dem Gesetzesentwurf aus Niedersachsen an allen Orten „an denen sich viele Menschen aufhalten“. Konkret genannt wurden Fußgängerzonen, das Umfeld von Schulen und anderen Jugendeinrichtungen, Bus und Bahn und sonstiger ÖPNV, sowie auch Einkaufszentren oder Veranstaltungsorte. Damit wären dann große Teile jeglichen Stadtgebiets erfasst, denn Schulen gibt es ja an jeder Ecke.

Man dürfte also mit seinem Messer nicht mehr im Bus fahren?
Genau. Niedersachsens Innenminister Pistorius sagte dazu ganz konkret: „Niemand braucht ein Messer ... im Bus oder in der Fußgängerzone.“

Sind zusätzliche Verschärfungen von § 42a geplant?
Ja. In § 42a WaffG sind ja aktuell für den gesamten öffentlichen Raum die Klingen von feststehenden Messern auf 12 Zentimeter begrenzt. Das soll nach dem Gesetzentwurf einfach auf 6 Zentimeter halbiert werden.

Und die Springmesser?
Die bisherigen Ausnahmen – das sogenannte „Taschenmesser-Privileg“ soll komplett gestrichen werden. Damit wären dann wirklich alle Springmesser total verboten – nicht nur Führen, sondern auch Besitz und Handel.

Was bedeutet das insgesamt?
Alleine durch die 6-cm-Grenze dürfte ein Großteil aller Messer auf dem Markt nicht mehr geführt werden. In den großflächigen Verbotszonen überhaupt keine Messer mehr. Jeder Händler kann sich ausmalen, wie sich das auf die Verkäufe auswirken wird.

Muss man den Vorstoß aus Niedersachsen ernst nehmen?
Sogar sehr ernst! Aus den Bundesländern NRW und Hessen gab es ähnliche Vorstöße, und die innenpolitischen Sprecher der Bundestags-Fraktionen von CDU und SPD haben bereits Zustimmung signalisiert. Und erinnern wir uns: Die aktuellen Führverbote in § 42a wurden 2008 auch nur durch ein einziges Bundesland angestoßen.

Herr Laible, vielen Dank für das Interview!


VDB-Update: Der Gesetzesentwurf (hier als PDF abrufbar) steht bereits für die Bundesratssitzung am 17. Mai auf der Tagesordnung und soll vermutlich eine Woche später, am 23.5., in den Bundesrats-Innenausschuss zur Diskussion weitergeleitet werden. Da sich der Referentenentwurf zum 3. Waffenrechts-Änderungsgesetz seit Januar und den Verbands-Stellungnahmen noch in einigen Punkten geändert haben soll und erst noch ins Kabinett und danach in den Bundestag geleitet wird, wäre auch eine Änderung der Messerregelungen im Paragraph 42 noch relativ einfach durchführbar.

Es gibt inzwischen eine Online-Petition, die die Berliner Waffenfachhändlerin Katja Triebel gestartet hat, und der nach nur drei Tagen bei schon fast 15.000 Unterschriften steht (50.000 werden mindestens benötigt). Dort ist das drohende Messerverbot bereits eingearbeitet. Der VDB rät vor allem den Endverbrauchern, sich der Petition anzuschließen.