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10.07.2020

Herstellungs-ID vs. Handels-ID? Welche denn nun?

Wir zeigen Ihnen, wann die Herstellungs- und wann die Handels-E-ID genutzt wird.

 
Büchsenmachermeister (in die Handwerksrolle eingetragen) 
  • Hier ist grundsätzlich die Herstellungs-E-ID die höherwertige ID. Auch der Handel mit Endkunden wird mit der Herstellungs-E-ID gemeldet.

 
  Fachhändler ohne Herstellungserlaubnis
  • meldet natürlich nur über die Handels-E-ID, denn eine andere wurde ihm nicht ausgestellt. 
  • Achtung: Mit der Handels-E-ID können keine Sachverhalte gemeldet werden, die eine Herstellungserlaubnis voraussetzen.
     
Hersteller ohne Handelserlaubnis (B2C)
  • meldet die Herstellung unter der Herstellungs-E-ID
  • melde den Handel mit Fachhändlern/Büchsenmachern (B2B) mit der Herstellungs-E-ID
  • darf keinen Handel mit Endkunden betreiben





 
  Hersteller mit separater Handelserlaubnis (B2C)
  • meldet die Herstellung unter der Herstellungs-E-ID
  • melde den nationalen Handel mit Fachhändlern/Büchsenmachern (B2B) mit der Herstellungs-E-ID
  • meldet den Handel mit Endkunden mit seiner separaten Handels-E-ID
  • Meldet den internationalen Handel (B2B & B2C) mit derHandels-E-ID 
  • Die Waffen müssen nicht vom Herstellungs- in das Handelsbuch übertragen werden.