14.04.2021
Bayern: Öffnungen im Jagdfachhandel jetzt Inszidenzabhängig!
Neue Regelungen für den Einzelhandel in Bayern stand 14.04.2021
Das FAQ Dokument Corona-Krise und Wirtschaft löst die ehemalige Positivliste ab. Die wichtigste Änderung für den Jagdfachhandel ist die Umstufung von Inszidenzunabhängiger Öffnungserlaubnis zu Inszidenzabhängiger Öffnungserlaubnis.
Was in Bayern nach wie vor erlaubt ist, ist der Handel im Click und Collect Modus: (FFP2-Maskenpflicht für Kunden und Begleitpersonen sowie MundNasen-Bedeckung für das Personal, im Schutz- und Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden. Die Bereitstellung von Waren zur Abholung darf nur an einem entsprechenden Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts stattfinden; die Verkaufsräume als solche dürfen nicht für die abholende Kundschaft geöffnet werden.)
Das neue FAQ zur Coronakrise in Bayern (ehemals Positivliste) finden Sie hier:
FAQ Corona-Krise und Wirtschaft in Bayern
Was in Bayern nach wie vor erlaubt ist, ist der Handel im Click und Collect Modus: (FFP2-Maskenpflicht für Kunden und Begleitpersonen sowie MundNasen-Bedeckung für das Personal, im Schutz- und Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden. Die Bereitstellung von Waren zur Abholung darf nur an einem entsprechenden Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts stattfinden; die Verkaufsräume als solche dürfen nicht für die abholende Kundschaft geöffnet werden.)
Das neue FAQ zur Coronakrise in Bayern (ehemals Positivliste) finden Sie hier:
FAQ Corona-Krise und Wirtschaft in Bayern