06.07.2017
Waffengesetz-Novelle tritt am 06.07.2017 in Kraft
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 44 vom 5. Juli 2017 ist das „Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ veröffentlicht worden, welches somit am 06.07.2017 in Kraft tritt.
Die Änderungen im Kurzüberblick:
Die Änderungen im Kurzüberblick:
- Im Waffenfachhandel werden Kommission-, Verwahr- und Reparaturwaffen wieder buchpflichtig
- Bei der Neuanschaffung eines Waffenschrankes dürfen nur noch Schränke der Stufe 0 bzw. 1 verkauft werden
- Die bereits in Besitz befindlichen (und behördlich registrierte) Schränke nach VDMA-Stufe A oder B können uneingeschränkt weiter benutzt werden
- Für Waffenräume gibt es keine Änderungen
- Blank-, Schreckschuss-, Luftdruckdruckwaffen (erlaubnisfreie Waffen) müssen verschlossen und ungeladen aufbewahrt werden. Waffenschränke sind hierfür jedoch nicht vorgeschrieben!
- Es gibt ein neues Besitzverbot für Hartkerngeschosse - Verstöße können zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen
- Vom 06.07.2017 bis zum 01.07.2018 können verbotene Gegenstände oder nicht rechtmäßig besessener Waffen bei der zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle straffrei abgegeben werden können.