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25.06.2021

Verwendung E-ID bei Reparaturfällen

Überlassen Sie nach der Reparatur auf die E-ID der WBK zurück, auf der die Waffe eingetragen ist

Nach erfolgter Reparatur einer Waffe müssen Hersteller und Händler die (Rück-)Überlassung der Waffe an den Kunden melden. Bei dieser Überlassungsmeldung ist auch die Erlaubnis-ID (E-ID) des Kunden anzugeben.

Mehrere Waffenbehörden haben hierbei die Beobachtung gemacht, dass Waffen nach der Überlassungsmeldung der Hersteller/Händler im NWR nicht mehr richtig zugeordnet werden. Eine Analyse dieser Fälle hat ergeben, dass in diesen Fällen seitens der Hersteller/Händler nicht die richtigen E-IDs angegeben worden sind.

Betroffen hiervon sind Fälle, in denen der Kunde über mehrere Waffenbesitzkarten und somit über mehrere E-IDs verfügt. In diesen Fällen ist darauf zu achten, dass seitens der Hersteller/Händler im Rahmen der Überlassungsmeldung stets die E-ID derjenigen WBK angegeben wird, auf der die betroffene Waffe eingetragen ist. Wird die E-ID einer anderen WBK angegeben, kommt es zu Verarbeitungsproblemen im NWR.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Thematik sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Hersteller/Händler sowie für die Waffenbehörden finden Sie hier:
Verwendung der E-ID bei Reparaturfällen

Weitere Themen in diesem Newsletter sind der Versand elektronischer Lieferscheine, ein Kommentar zur Verordnung über die Freistellung (...) des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften sowie eine kurze Erinnerung an unsere digitale Jahreshauptversammlung.