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18.02.2016

Schalldämpfer-Erleichterung in Rheinland-Pfalz

Ein weiteres Bundesland lockert die Regelungen zugunsten des Lärmschutzes der Jägerinnen & Jäger

Wie der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz in seiner Pressemeldung bereits am 02.02.2016 mitgeteilt hat, hat das Innenministerium von Herrn Innenminister Roger Lewentz, die Regelungen um den Schalldämpfer-Kauf erleichtert.

 
Das Innenministerium hat den rheinland-pfälzischen Waffenbehörden empfohlen, auf „begründeten Antrag“ ein Bedürfnis für schalenwildtaugliche Büchsenkaliber anzuerkennen.

 
Damit folgt nun Rheinland-Pfalz einigen anderen Bundesländern in der Schalldämpfer-Thematik.
 
Ursächlich hierfür sind EU-Arbeitsschutz-Richtlinien. Hierin wird die Lärmreduktion direkt an der Quelle – und somit an der Jagdwaffe gefordert.
 
Bisherige Bedenken, dass mit einem Schalldämpfer der „lautlose Schuss“ möglich ist, sind gänzlich unbegründet, denn der Mündungsknall wird nur um maximal 30 dB reduziert.
 
Interessierte Jägerinnen und Jäger finden im VDB-Fachhandel unter www.vdb-waffen.de/de/mitglieder ganz leicht das nächste Fachgeschäft, welches kompetent um das Thema Schalldämpfer berät und hochwertigste Artikel verkauft.
 
Jägerinnen und Jäger müssen beachten, dass Waffen, welche mit einem Schalldämpfergewinde versehen werden, neu beschossen werden müssen. Dies dient der Sicherheit für den Jäger und den Gebrauch im Jagdalltag.








im Bild: Das Innenleben eines Schalldämpfers