10.10.2023
Neue Zuständigkeiten in Niedersachsen
Anzahl der Waffenbehörden wird von 99 auf 47 reduziert
In Niedersachsen wird die Zuständigkeit für das Waffenrecht zum 1. Januar 2024 neu geregelt. Diese Aufgabe wird zukünftig bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover konzentriert. Bis dahin gelten die aktuellen Regeln, wonach daneben die großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zuständig sind. Mit der Neuregelung wird sich die Anzahl der Waffenbehörden von bisher 99 auf 47 Kommunen verringern.
In Niedersachen gibt es 122.000 Waffenbesitzer, davon sind 76.000 Jäger. Für diesen Personenkreis bedeutet die Neuregelung eine Vereinfachung, denn ab 1. Januar ist für die Erteilung der Jagdscheine und der waffenrechtlichen Erlaubnisse die gleiche Behörde zuständig.
Auf Nachfrage des VDB teilte das Niedersächsische Innenministerium mit, dass sich diese Neuregelung nur auf die Erteilung einer grünen, gelben und roten Waffenbesitzkarte bezieht. Das heißt, für die Erteilung gewerblicher waffenrechtlicher Erlaubnisse, wie z. B. die Erteilung der Erlaubnis nach § 21 Waffengesetz, sind auch weiterhin die großen selbstständigen Städte und Gemeinden zuständig. Der Grund: Der Bereich Wirtschaftsrecht gehört nicht zum Innenministerium, sondern verbleibt beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.
(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport)
In Niedersachen gibt es 122.000 Waffenbesitzer, davon sind 76.000 Jäger. Für diesen Personenkreis bedeutet die Neuregelung eine Vereinfachung, denn ab 1. Januar ist für die Erteilung der Jagdscheine und der waffenrechtlichen Erlaubnisse die gleiche Behörde zuständig.
Auf Nachfrage des VDB teilte das Niedersächsische Innenministerium mit, dass sich diese Neuregelung nur auf die Erteilung einer grünen, gelben und roten Waffenbesitzkarte bezieht. Das heißt, für die Erteilung gewerblicher waffenrechtlicher Erlaubnisse, wie z. B. die Erteilung der Erlaubnis nach § 21 Waffengesetz, sind auch weiterhin die großen selbstständigen Städte und Gemeinden zuständig. Der Grund: Der Bereich Wirtschaftsrecht gehört nicht zum Innenministerium, sondern verbleibt beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.
(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport)