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06.07.2017

Waffengesetz-Novelle tritt am 06.07.2017 in Kraft

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 44 vom 5. Juli 2017 ist das „Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ veröffentlicht worden, welches somit am 06.07.2017 in Kraft tritt.

Die Änderungen im Kurzüberblick:
  • Im Waffenfachhandel werden Kommission-, Verwahr- und Reparaturwaffen wieder buchpflichtig
  • Bei der Neuanschaffung eines Waffenschrankes dürfen nur noch Schränke der Stufe 0 bzw. 1 verkauft werden
  • Die bereits in Besitz befindlichen (und behördlich registrierte) Schränke nach VDMA-Stufe A oder B können uneingeschränkt weiter benutzt werden
  • Für Waffenräume gibt es keine Änderungen 
  • Blank-, Schreckschuss-, Luftdruckdruckwaffen (erlaubnisfreie Waffen)  müssen verschlossen und ungeladen aufbewahrt werden. Waffenschränke sind hierfür jedoch nicht vorgeschrieben!
  • Es gibt ein neues Besitzverbot für Hartkerngeschosse - Verstöße können zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen
  • Vom 06.07.2017 bis zum 01.07.2018 können verbotene Gegenstände oder nicht rechtmäßig besessener Waffen bei der zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle straffrei abgegeben werden können.