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23.08.2024

Meldeanlass „Zerlegung“ nur im begründeten Einzelfall verwenden!

Bei Austausch von Teilen lieber andere Meldeanlässe verwenden

Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Hersteller und Händler daran erinnern, den Meldeanlass „Zerlegung“ nur im begründeten Einzelfall zu nutzen. Dieser Meldeanlass archiviert die W-ID und diese kann nicht wieder reaktiviert werden. Der Lebenszyklus der Waffe endet damit im NWR.

Eine Zerlegung sollte also immer den wirklichen Zweck haben, die vollständige Waffe im NWR „zu töten“ und nur die Einzelteile weiterleben zu lassen.

Nutzen Sie die Zerlegung nicht, wenn Sie Teile einer Waffe austauschen. Hier stehen die Meldeanlässe „Austausch eines Waffenteils“ bzw. „Austausch des führenden Waffenteils“ zur Verfügung. Nutzen Sie die Austauschmeldung unbedingt auch dann, wenn sich Angaben zur Waffe ändern (z.B. die Seriennummer) und ändern Sie diese nachträglich über eine Umbaumeldung oder den Kontakt zu Ihrer zuständigen Waffenbehörde, die die Daten anpassen kann. 

Sollten Sie Teile kurzzeitig entnehmen, um diese z.B. zum Brünieren weiterzugeben, nutzen Sie den Meldeanlass „Entnahme“. 
Achten Sie bitte bei Kundenwaffen darauf, dass bei der Überlassung einer neuen W-ID eine neue Erwerbsberechtigung nötig sein kann!