09.01.2024
Das Bleiverbot ist nicht vom Tisch
Clickbaiting-Überschrift in Lokalzeitung führt viele Leser in die Irre
Mit der Überschrift „EU: Verbot von Bleimunition ist vom Tisch" begann am 20.12.2023 die Verwirrung - so titelte es die Westfalenpost. Der dazugehörige Artikel war nur für Abonnenten einsehbar. Dass es sich bei dieser Überschrift aber um typisches Clickbaiting handelte, war nach kurzem Gegencheck auf den Seiten anderer Medien schnell herauszufinden. Den identischen Sachverhalt überschrieb zum Beispiel die Rheinische Post mit "Weihnachtsgeschenk für Schützen – Vogelschuss gerettet".
Denn allein darum geht es: Für z.B. das Vogelschießen bei Schützenfesten sowie für das Schießen mit historischen Waffen wird es womöglich (denn auch das steht noch keineswegs fest) Ausnahmen vom geplanten Bleiverbot geben. Das hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem Brief an MdEP Dr. Peter Liese schriftlich angekündigt.
Der VDB recherchierte die ganze Geschichte samt Hintergründen, trat mit MdEP Dr. Liese in Kontakt und konnte alle wesentlichen Informationen zusammentragen.
Zum einen liegt der Brief von Kommissionspräsidentin von der Leyen. Dabei handelt es sich um die Antwort auf ein Schreiben vom Mai 2023. Darin hatten sich sieben Bundestagsabgeordnete und der EU-Parlamentarier Dr. Peter Liese an die EU-Kommissionspräsidentin gewandt. Ihr Anliegen: Sie baten um eine „großzügige Ausnahme vom Verwendungsverbot für bleihaltige Munition im Fall von historischen Traditionsschützenvereinen".
Auf Nachfrage des VDB bei Dr. Liese bestätigte dieser mit Mail vom 03.01.2024, dass sich der Brief von Frau von der Leyen nur auf das Vogelschießen und das Schießen mit historischen Waffen bezieht. Allerdings fügt er hinzu, dass er sich für weitere Ausnahmen vom Bleiverbot, insbesondere für das Sportschießen, einsetzt.
Generell ist das Bleiverbot damit nicht vom Tisch, zumal eine solche Ausnahme auch gesetzlich noch nicht verabschiedet ist. Wir sehen diese kleine Zusicherung jedoch bereits als großen Schritt in die richtige Richtung, denn darauf kann aufgebaut werden, um weitere Erleichterungen für Sport und Jagd zu erreichen.
Das European Shooting Sports Forum (ESSF) hat ein Dokument mit „Frequently Asked Questions" (FAQ) zur Beschränkung von Blei in Munition verfasst, das wir hier zum Download anbieten.
Denn allein darum geht es: Für z.B. das Vogelschießen bei Schützenfesten sowie für das Schießen mit historischen Waffen wird es womöglich (denn auch das steht noch keineswegs fest) Ausnahmen vom geplanten Bleiverbot geben. Das hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem Brief an MdEP Dr. Peter Liese schriftlich angekündigt.
Der VDB recherchierte die ganze Geschichte samt Hintergründen, trat mit MdEP Dr. Liese in Kontakt und konnte alle wesentlichen Informationen zusammentragen.
Zum einen liegt der Brief von Kommissionspräsidentin von der Leyen. Dabei handelt es sich um die Antwort auf ein Schreiben vom Mai 2023. Darin hatten sich sieben Bundestagsabgeordnete und der EU-Parlamentarier Dr. Peter Liese an die EU-Kommissionspräsidentin gewandt. Ihr Anliegen: Sie baten um eine „großzügige Ausnahme vom Verwendungsverbot für bleihaltige Munition im Fall von historischen Traditionsschützenvereinen".
Auf Nachfrage des VDB bei Dr. Liese bestätigte dieser mit Mail vom 03.01.2024, dass sich der Brief von Frau von der Leyen nur auf das Vogelschießen und das Schießen mit historischen Waffen bezieht. Allerdings fügt er hinzu, dass er sich für weitere Ausnahmen vom Bleiverbot, insbesondere für das Sportschießen, einsetzt.
Generell ist das Bleiverbot damit nicht vom Tisch, zumal eine solche Ausnahme auch gesetzlich noch nicht verabschiedet ist. Wir sehen diese kleine Zusicherung jedoch bereits als großen Schritt in die richtige Richtung, denn darauf kann aufgebaut werden, um weitere Erleichterungen für Sport und Jagd zu erreichen.
Das European Shooting Sports Forum (ESSF) hat ein Dokument mit „Frequently Asked Questions" (FAQ) zur Beschränkung von Blei in Munition verfasst, das wir hier zum Download anbieten.