13.12.2021
Übergangsfrist Waffenbücher endet
Zwar müssen ab dem 01.01.2022 offiziell keine Waffenbücher mehr geführt werden, jedoch gibt es weiterhin einiges zu beachten.
Laut den Übergangsvorschriften des § 60a WaffG endet die Pflicht zur Führung von Waffenbüchern am 31.12.2021.
Wenn Sie wirklich kein Waffenbuch (in Papierform oder elektronisch) mehr führen möchten, müssen Sie das Waffenbuch so abschließen, dass nachträglich keine Eintragungen mehr vorgenommen werden können.
Jedoch sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie diese vermeintliche Erleichterung in Anspruch nehmen; denn zum einen sind die elektronischen Meldungen an das NWR weiterhin zwingend erforderlich und zum anderen hat dann die Waffenbehörde nur noch das NWR als alleiniges Bestandslistenkriterium. Gerade bei letzterem sollte jedem bewusst sein, dass die Datenhoheit des NWR bei den Waffenbehörden liegt. D.h. wenn Waffenbehörden im Bestand des Händlers etwas verändern, bekommt man dies im Zweifel erst bei einer behördlichen Kontrolle – vielleicht erst nach einigen Jahren – mit. Dann ist es gut, wenn Sie eigene Aufzeichnungen oder im Idealfall eine digitale Datenbank haben, mit der Sie alles nachvollziehen können.
Diejenigen, die ihre Waffenbücher abschließen möchten, können wählen, ob Sie die Bücher noch selbst 10 Jahre aufbewahren und dann der Waffenbehörde überlassen oder direkt der Waffenbehörde zu weiteren Verwahrung (30 Jahre) zukommen lassen wollen. In keinem Fall dürfen Waffenbücher einfach entsorgt werden. Geben Sie die Bücher ab, sollten Sie sich immer auch eine Empfangsquittung ausstellen lassen.
Sollen Sie Ihre elektronischen oder sogar ein handschriftliches Waffenbuch über den 31.12.2021 hinaus weiter führen wollen, so sprechen Sie am besten mit Ihrer Waffenbehörde, ob Sie mit Ende der Waffenbuchführungspflicht einen Abschluss machen oder das laufende Buch einfach weiter führen wollen. Im Falle eines elektronischen Waffenhandelsbuches könnte ein Jahresabschluss mit anschließendem Ausdruck genutzt werden. Machen Sie einen solchen Abschluss, ist es ratsam, vorab einen NWR-Registerauszug bei Ihrer Waffenbehörde zu beantragen und die Bestände vor Abschluss noch einmal mit den auf Sie gemeldeten Beständen im NWR abzugleichen, sodass Sie mit garantiert weißer Weste in die pflichtfreie Waffenbuchführung starten können.
Haben Sie bisher papiergebundene Waffenbücher geführt und Ihre NWR-Meldungen über das kostenfreie Meldeportal des Bundes abgesetzt, nun aber Interesse an einem digitalen Waffenbuch, dann testen Sie doch einmal das NWR-Waffenbuch Ihres Verbandes – 10 Tage kostenfrei – anschließend ab nur 19,95 €/mtl. (zzgl. MwSt.).
Wenn Sie wirklich kein Waffenbuch (in Papierform oder elektronisch) mehr führen möchten, müssen Sie das Waffenbuch so abschließen, dass nachträglich keine Eintragungen mehr vorgenommen werden können.
Jedoch sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie diese vermeintliche Erleichterung in Anspruch nehmen; denn zum einen sind die elektronischen Meldungen an das NWR weiterhin zwingend erforderlich und zum anderen hat dann die Waffenbehörde nur noch das NWR als alleiniges Bestandslistenkriterium. Gerade bei letzterem sollte jedem bewusst sein, dass die Datenhoheit des NWR bei den Waffenbehörden liegt. D.h. wenn Waffenbehörden im Bestand des Händlers etwas verändern, bekommt man dies im Zweifel erst bei einer behördlichen Kontrolle – vielleicht erst nach einigen Jahren – mit. Dann ist es gut, wenn Sie eigene Aufzeichnungen oder im Idealfall eine digitale Datenbank haben, mit der Sie alles nachvollziehen können.
Diejenigen, die ihre Waffenbücher abschließen möchten, können wählen, ob Sie die Bücher noch selbst 10 Jahre aufbewahren und dann der Waffenbehörde überlassen oder direkt der Waffenbehörde zu weiteren Verwahrung (30 Jahre) zukommen lassen wollen. In keinem Fall dürfen Waffenbücher einfach entsorgt werden. Geben Sie die Bücher ab, sollten Sie sich immer auch eine Empfangsquittung ausstellen lassen.
Sollen Sie Ihre elektronischen oder sogar ein handschriftliches Waffenbuch über den 31.12.2021 hinaus weiter führen wollen, so sprechen Sie am besten mit Ihrer Waffenbehörde, ob Sie mit Ende der Waffenbuchführungspflicht einen Abschluss machen oder das laufende Buch einfach weiter führen wollen. Im Falle eines elektronischen Waffenhandelsbuches könnte ein Jahresabschluss mit anschließendem Ausdruck genutzt werden. Machen Sie einen solchen Abschluss, ist es ratsam, vorab einen NWR-Registerauszug bei Ihrer Waffenbehörde zu beantragen und die Bestände vor Abschluss noch einmal mit den auf Sie gemeldeten Beständen im NWR abzugleichen, sodass Sie mit garantiert weißer Weste in die pflichtfreie Waffenbuchführung starten können.
Haben Sie bisher papiergebundene Waffenbücher geführt und Ihre NWR-Meldungen über das kostenfreie Meldeportal des Bundes abgesetzt, nun aber Interesse an einem digitalen Waffenbuch, dann testen Sie doch einmal das NWR-Waffenbuch Ihres Verbandes – 10 Tage kostenfrei – anschließend ab nur 19,95 €/mtl. (zzgl. MwSt.).