23.09.2016
Bundesrat stimmt Änderung des Bundesjagdgesetzes zu
Rechtssicherheit in der Halbautomaten-Thematik
(Berlin, 23. 09.16) Der Bundesrat hat der Änderung des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg für ein baldiges Inkrafttreten der Neuregelung zur Verwendung von Selbstladebüchsen bei der Jagd frei. Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Verbände-Allianz aus Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) begrüßt die Regelung ausdrücklich, bedauert aber, dass mit der Novellierung die ursprünglich beabsichtigte bundeseinheitliche Regeln zur Jagdmunition, Jägerausbildung und Schießübungsnachweis nicht mit aufgenommen wurden.
„Mit dem gemeinsamen Vorgehen haben wir dafür gesorgt, dass die Rechtssicherheit für Jäger, Schützen und Sammler wieder hergestellt wurde", sagt DJV-Präsident Hartwig Fischer. "Für uns Jäger werden viele Drückjagden und Erntejagden, die zur Reduzierung des Wildschweine unerlässlich sind, zwar erleichtert“, so Fischer. Er bedauert jedoch, dass die von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehenen Regelungen zur Jagdmunition, zur Jungjägerausbildung und zum Schießübungsnachweis keine Berücksichtigung im Bundesjagdgesetz gefunden hätten. „Nach jahrelangen Diskussionen und aufwendigen Studien hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium einen sehr vernünftigen Vorschlag vorgelegt, der dann in letzter Minute von einem einzelnen Ministerpräsidenten gestoppt wurde“, bedauerte Fischer.
"Mit der Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Bundesanzeiger können unsere über 1.000 Waffenfachhändler und Büchsenmacherbetriebe ihre Rückstände bei der Kundschaft aufarbeiten", sagt VDB-Präsident Jürgen Triebel. "Die vergangenen Monate waren im Fachhandel sehr anstrengend, da Jäger und Sportschützen gleichermaßen unsicher waren, wie sich die Lage entwickeln wird. Es ist gut, dass es nun wieder Rechtssicherheit gibt.", bekräftigt Triebel.
Die Änderung des Bundesjagdgesetzes war - neben der Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie - notwendig geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht im März die Verwendung von Halbautomatischen Langwaffen mit austauschbarem Magazin bei der Jagd als verboten bezeichnet hatte. Das Urteil kam überraschend, da diese Meinung in der juristischen Literatur, von anderen Gerichten und auch von den Parteien des Verfahrens bislang nicht vertreten worden war. Der DJV und viele andere Verbände hatten sich für eine rasche Klarstellung des Gesetzes ausgesprochen. Es bestand – auch über die Regierungskoalition hinaus – Konsens, dass dies geschehen sollte. Politik und Verbände hatten insbesondere betont, dass die effektive Bejagung des Schwarzwildes entsprechende Mittel erfordere.
Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit der Neuregelung zu halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin, insbesondere zur Verwendung bei Ernte- und Drückjagden, hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, dass der Bundesrat der Regelung zustimmen muss. Der Bundestag hätte die Regelung auch ohne Zustimmung des Bundesrates beschließen können, allerdings hätte die Regelung dann erst ein halbes Jahr nach Veröffentlichung in Kraft treten können.
Die Verbände-Allianz aus Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) begrüßt die Regelung ausdrücklich, bedauert aber, dass mit der Novellierung die ursprünglich beabsichtigte bundeseinheitliche Regeln zur Jagdmunition, Jägerausbildung und Schießübungsnachweis nicht mit aufgenommen wurden.
„Mit dem gemeinsamen Vorgehen haben wir dafür gesorgt, dass die Rechtssicherheit für Jäger, Schützen und Sammler wieder hergestellt wurde", sagt DJV-Präsident Hartwig Fischer. "Für uns Jäger werden viele Drückjagden und Erntejagden, die zur Reduzierung des Wildschweine unerlässlich sind, zwar erleichtert“, so Fischer. Er bedauert jedoch, dass die von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehenen Regelungen zur Jagdmunition, zur Jungjägerausbildung und zum Schießübungsnachweis keine Berücksichtigung im Bundesjagdgesetz gefunden hätten. „Nach jahrelangen Diskussionen und aufwendigen Studien hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium einen sehr vernünftigen Vorschlag vorgelegt, der dann in letzter Minute von einem einzelnen Ministerpräsidenten gestoppt wurde“, bedauerte Fischer.
"Mit der Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Bundesanzeiger können unsere über 1.000 Waffenfachhändler und Büchsenmacherbetriebe ihre Rückstände bei der Kundschaft aufarbeiten", sagt VDB-Präsident Jürgen Triebel. "Die vergangenen Monate waren im Fachhandel sehr anstrengend, da Jäger und Sportschützen gleichermaßen unsicher waren, wie sich die Lage entwickeln wird. Es ist gut, dass es nun wieder Rechtssicherheit gibt.", bekräftigt Triebel.
Die Änderung des Bundesjagdgesetzes war - neben der Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie - notwendig geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht im März die Verwendung von Halbautomatischen Langwaffen mit austauschbarem Magazin bei der Jagd als verboten bezeichnet hatte. Das Urteil kam überraschend, da diese Meinung in der juristischen Literatur, von anderen Gerichten und auch von den Parteien des Verfahrens bislang nicht vertreten worden war. Der DJV und viele andere Verbände hatten sich für eine rasche Klarstellung des Gesetzes ausgesprochen. Es bestand – auch über die Regierungskoalition hinaus – Konsens, dass dies geschehen sollte. Politik und Verbände hatten insbesondere betont, dass die effektive Bejagung des Schwarzwildes entsprechende Mittel erfordere.
Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit der Neuregelung zu halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin, insbesondere zur Verwendung bei Ernte- und Drückjagden, hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, dass der Bundesrat der Regelung zustimmen muss. Der Bundestag hätte die Regelung auch ohne Zustimmung des Bundesrates beschließen können, allerdings hätte die Regelung dann erst ein halbes Jahr nach Veröffentlichung in Kraft treten können.