03.04.2024
Gespräch im Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz
VDB-Vizepräsident Frank Satzinger und Peter Braß von der Interessenvertretung zu Gast in Mainz
Am 26. März reisten Vertreter des VDB nach Mainz. Nachdem kein Landesvertreter an der Auftaktveranstaltung des Expertenrates in Nürnberg teilgenommen hatte, sind wir gerne der Einladung in die Landeshauptstadt gefolgt.
Empfangen wurden unser Vizepräsident Frank Satzinger und Interessenvertreter Peter Braß von Dr. Stephan König, stellvertretender Leiter der Polizeiabteilung und Referatsleiter für Polizei- und Ordnungsrecht, und dem Waffenrechtsreferenten Kai Schmidt.
Nach einer Vorstellungsrunde wurden aktuelle Waffenrechtsthemen wie z. B. die Schlüsselaufbewahrung, Bedürfnisnachweise für Waffen über dem Grundkontingent oder die Begrenzung von Langwaffen für Jäger angesprochen. Aber auch Punkte aus dem „geleakten“ Waffenrechtsentwurf von 2023, wie die Entwaffnung von Extremisten, SRS-Waffen oder das Verbot von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Schusswaffen, wurden thematisiert.
Frank Satzinger verwies in diesem Zusammenhang auf das funktionierende Waffenrecht. Aus Medienberichten, Veröffentlichungen und Berichten aus den Innenministerien der Länder geht deutlich hervor, dass eine Entwaffnung von Extremisten und Verfassungsfeinden bereits seit Jahren erfolgreich durchgeführt wird. Das Problem läge eher im Vollzug als in der Rechtsprechung. Er äußerte aber auch die Forderung des VDB, die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) besser zu differenzieren, um faktenbasierte Entscheidungen auf der Sachebene treffen zu können.
Herr Dr. König kennt die aktuellen Debatten um ein verschärftes Waffenrecht und zeigte Verständnis für die derzeit kontroversen Diskussionen. Aus seiner Sicht gebe es im Bereich der Entwaffnung eine positive Entwicklung. Die bereits unternommenen Anstrengungen zur Verhinderung des Waffenbesitzes von Rechtsextremisten seien allerdings weiter zu intensivieren. Richtschnur in Rheinland-Pfalz sei, dass Waffen nichts in den Händen von Extremisten verloren haben. Wesentliches Ziel sei es, Rechtsextremisten bereits den Zugang zu Waffen und Munition zu verwehren und mit dafür Sorge zu tragen, dass waffenrechtliche Erlaubnisse nachträglich entzogen und Waffen eingezogen werden können. Rheinland-Pfalz unterstütze deshalb grundsätzlich die Ankündigung des Bundes, das Waffenrecht zu verschärfen.
Im Bereich der Schlüsselaufbewahrung erachtet das Innenministerium von Rheinland-Pfalz eine möglichst bundeseinheitliche Lösung für erstrebenswert und wird sich insoweit an der weiteren Diskussion zwischen Bund und Ländern beteiligen.
Wir danken Herrn Dr. König und Herrn Schmidt für ihre Zeit, die positive Gesprächsatmosphäre und den sachlichen Austausch, welcher auch in Zukunft fortgeführt werden soll.
Empfangen wurden unser Vizepräsident Frank Satzinger und Interessenvertreter Peter Braß von Dr. Stephan König, stellvertretender Leiter der Polizeiabteilung und Referatsleiter für Polizei- und Ordnungsrecht, und dem Waffenrechtsreferenten Kai Schmidt.
Nach einer Vorstellungsrunde wurden aktuelle Waffenrechtsthemen wie z. B. die Schlüsselaufbewahrung, Bedürfnisnachweise für Waffen über dem Grundkontingent oder die Begrenzung von Langwaffen für Jäger angesprochen. Aber auch Punkte aus dem „geleakten“ Waffenrechtsentwurf von 2023, wie die Entwaffnung von Extremisten, SRS-Waffen oder das Verbot von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Schusswaffen, wurden thematisiert.
Frank Satzinger verwies in diesem Zusammenhang auf das funktionierende Waffenrecht. Aus Medienberichten, Veröffentlichungen und Berichten aus den Innenministerien der Länder geht deutlich hervor, dass eine Entwaffnung von Extremisten und Verfassungsfeinden bereits seit Jahren erfolgreich durchgeführt wird. Das Problem läge eher im Vollzug als in der Rechtsprechung. Er äußerte aber auch die Forderung des VDB, die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) besser zu differenzieren, um faktenbasierte Entscheidungen auf der Sachebene treffen zu können.
Herr Dr. König kennt die aktuellen Debatten um ein verschärftes Waffenrecht und zeigte Verständnis für die derzeit kontroversen Diskussionen. Aus seiner Sicht gebe es im Bereich der Entwaffnung eine positive Entwicklung. Die bereits unternommenen Anstrengungen zur Verhinderung des Waffenbesitzes von Rechtsextremisten seien allerdings weiter zu intensivieren. Richtschnur in Rheinland-Pfalz sei, dass Waffen nichts in den Händen von Extremisten verloren haben. Wesentliches Ziel sei es, Rechtsextremisten bereits den Zugang zu Waffen und Munition zu verwehren und mit dafür Sorge zu tragen, dass waffenrechtliche Erlaubnisse nachträglich entzogen und Waffen eingezogen werden können. Rheinland-Pfalz unterstütze deshalb grundsätzlich die Ankündigung des Bundes, das Waffenrecht zu verschärfen.
Im Bereich der Schlüsselaufbewahrung erachtet das Innenministerium von Rheinland-Pfalz eine möglichst bundeseinheitliche Lösung für erstrebenswert und wird sich insoweit an der weiteren Diskussion zwischen Bund und Ländern beteiligen.
Wir danken Herrn Dr. König und Herrn Schmidt für ihre Zeit, die positive Gesprächsatmosphäre und den sachlichen Austausch, welcher auch in Zukunft fortgeführt werden soll.