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10.04.2024

Polizeiliche Kriminalstatistik für 2023 veröffentlicht

Straftaten um 5,5% gestiegen, Verstöße gegen WaffG um 6,3% gestiegen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat am Dienstag, 9. April, gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Innenministerkonferenz Michael Stübgen (Innenminister Brandenburg) sowie dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA) Holger Münch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 veröffentlicht.

Im Berichtsjahr 2023 wurden bundesweit insgesamt 5.940.667 Straftaten registriert. Das bedeutet einen Anstieg von 5,5 % zum Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr 2019, also dem Jahr vor den Corona-bedingte Einschränkungen, ist die Fallzahl 2023 um 9,3 Prozent höher. In den Jahren 2022 und 2023 war jedoch auch die Zuwanderung sehr hoch, sodass die Einwohnerzahl gestiegen ist.

Wie im letzten Jahr ist erneut ein Anstieg der Straftaten gegen das Waffengesetz zu verzeichnen. 35.799 Fälle wurden registriert und damit ein Anstieg um 6,3 %. Insgesamt habe sich die Höhe des Durchschnittwertes, der sich aus den vorherigen Berichtsjahren 2019 bis 2022 ergibt, jedoch kaum verändert.

Im Jahr 2023 wurde in 4.419 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht, was ein Anstieg um 8% bedeutet. In 4.687 Fällen wurde mit einer Schusswaffe geschossen (+5,5 %). Dieser Anteil, an allen erfassten Fällen, liegt erneut bei 0,1 %.
 

Art der Waffen nach wie vor nicht bekannt

Erneut weist die PKS keine Differenzierung nach der Art der Waffen auf, unterscheidet also weder zwischen legaler oder illegaler Schusswaffe noch zwischen erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Waffen. Hier fordert der VDB dringend eine Nachbesserung der PKS. Denn bis 2015 gab es eine solche Unterscheidung, aus der klar hervorging, dass 95% der Straftaten mit illegalen Waffen begangen wurden.

Nur mit eindeutigem Zahlenmaterial wäre es überhaupt möglich, faktenbasierte Regelungen voranzubringen, die ein wirkliches Mehr an Sicherheit bringen.

Denn die Zahl der waffenrechtlichen Erlaubnisinhaber ist seit der einheitlichen Erfassung im Nationalen Waffenregister im Jahr 2013 rückläufig. Die Zahl der Verstöße gegen das Waffengesetz zeigt jedoch eine steigende Tendenz. Insbesondere sticht hier das Jahr 2003 mit dem WaffRNeuRG deutlich heraus, in dem es zu einem deutlichen Sprung bei den waffenrechtlichen Verstößen kam. Aber auch nach der Novelle in 2017 kam es zu einem Anstieg. Eine Verschärfung des Waffenrechts hat sich damit nicht positiv auf die Straftaten ausgewirkt – im Gegenteil!
 
Seit 2021 wird einzig das Themengebiet Messer genauer differenziert. Dabei werden als „Messerangriffe“ in der PKS solche Tathandlungen erfasst, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wurde. Das bloße Mitführen eines Messers wird dagegen nicht erfasst.

Der Anteil der als „Messerangriff“ erfassten Taten der gefährlichen und schweren Körperverletzung lag im Berichtsjahr 2023 bei 8.951 Fällen und damit bei 5,8 %. Bei Raubdelikten wurden bei 4.893 Fällen (10,9 %) Messer eingesetzt.

Eine derartige Differenzierung sollte auch in anderen Bereichen eingeführt werden, damit in waffenrechtlichen Fragen die in der Pressekonferenz von BKA-Präsident Münch getroffene Aussage, dass die Auswertung erkennen lasse, wo gehandelt werden muss, um für mehr Sicherheit zu sorgen und die darin enthaltenen Trends sich über mehrere Jahre abzeichnen, auch hier zutrifft.

Wir begrüßen dagegen die von Bundesinnenministerin Faeser genannten 1.000 neuen Stellen bei der Bundespolizei, die zu einer vermehrten Polizeipräsenz an Bahnhöfen, Flughäfen und den Grenzen sorgen und damit den Vollzug und auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verbessern können. Wir halten dies für eine deutlich wirkungsvollere Maßnahme, da hier auch der Kampf gegen illegale Waffen deutlich besser aufgenommen werden kann. Gleichzeitig wünschen wir uns eine präzisere Aufschlüsselung der Taten insbesondere mit Blick auf legale und illegale Schusswaffen.

In seinen Gesprächen mit Bundespolitikerinnen und Bundespolitikern setzt sich der VDB für eine entsprechende Änderung der PKS ein.