zurück zur Übersicht

10.10.2022

Report Mainz – Eine Stellungnahme

Heiß diskutiert wird der Bericht "Waffen für alle - Neuer Lifestyle in Deutschland?" vom 04.10.2022

Die Sendung des SWR im Format Report Mainz mit dem Titel „Waffen für alle – Neuer Lifestyle in Deutschland?“, die am 4. Oktober 2022 erstausgestrahlt wurde, stellt unsere Branche – vom Influencer über die Sportschützen bis hin zu uns als Schnittstellenverband – völlig verzerrt dar und wird deshalb von uns auf das Schärfste verurteilt.

Als Verband stehen wir jeglichen Medien grundsätzlich als Experte und auch als Interviewpartner zur Verfügung. Dies begründen wir mit unserer Qualitätspolitik, in der Transparenz ein wichtiges Thema ist. Ein Ablehnen von Medienanfragen führt in keinem Fall dazu, dass eine Dokumentation oder ein Beitrag dann nicht produziert wird. Meist ist es schlimmer, weil die Journalisten so eine Meinung hineininterpretieren.

Der Beitrag des SWR zeigt mit erhobenem Zeigefinger in unsere Richtung, ohne dass die gezeigten Protagonisten und deren Meinung in Verbindung gebracht werden. Menschen aus unserem Bereich wissen, dass die Instagram-Influencerin amy9x19 aus Österreich kommt und dort andere Regeln für das Schießen gelten als in Deutschland. Dies wird den Zuschauern aber nicht gesagt. Auch der Anbieter des Eventschießens wird in einem schlechten Licht dargestellt. Solche Veranstaltungen buchen in der Regel keine Sportschützen oder Jäger, sondern Menschen, die ein Erlebnis haben möchten und oftmals nach dem „Schnupperschießen“ nie wieder eine Schusswaffe in den Händen halten. Es geht daher immer um Entertainment und nicht um Atemtechnik oder Präzisionsschießen. Dem Zuschauer wird sogar suggeriert, dass man nicht nur Munition, sondern sogar Waffen hätte „einfach so“ entwenden können. Dies ist mitnichten so, denn die ebenfalls thematisierten unangekündigten Aufbewahrungskontrollen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass jeder Waffenbesitzer sehr sorgsam mit seinen Waffen und der Aufbewahrung ist. Das Gleiche gilt natürlich für Menschen, die gewerblich Umgang mit Waffen haben – ob Fachhändler, Büchsenmacher oder Schießevent-Betreiber –, denn hier hängt nicht „nur“ eine waffenrechtliche Erlaubnis dran, sondern die gesamte berufliche Existenz.

Waffenbesitzer aus Baden-Württemberg (BW) werden sich gewundert haben, dass es in Berlin angeblich Jahrhunderte braucht, bis die Waffenbehörde die Aufbewahrung kontrolliert – denn in BW haben viele Sportschützen und Jäger die Waffenbehörde bereits häufiger zu Hause begrüßen müssen. Jedoch zeigt auch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), dass bei den Aufbewahrungskontrollen nur sehr, sehr wenige Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt werden, die vor allem auch keine Straftaten auslösen. 

Der Deutsche Schützenbund (DSB) hat in seiner Stellungnahme zur SWR-Dokumentation sehr schön dargelegt, dass das Schützenwesen mit seinen vielen Facetten überhaupt nicht dargestellt, sondern lapidar mit „Hobbyschützen“ abgetan wurde. 

Auch wir als VDB kamen nicht besonders gut davon – denn mitnichten wollen wir „Waffen für Alle“. Wir sollen Menschen, wie die verantwortlichen Journalisten, soweit informieren, dass diese keine überzogenen Ängste und völlig falsche Klischees über uns, über zivile Schusswaffen und die über 11 Millionen Menschen, die direkt oder indirekt vom Waffenrecht betroffen sind, verbreiten. Denn „Waffen für alle“ impliziert eben auch, dass vom Küchenmesser über die Axt bis zum Auto zumindest einer dieser Gegenstände in jedem Haushalt zu finden ist. Und jeder war bereits Gegenstand eines Anschlags! Als Schnittstellenverband stehen wir für Aufklärung, aber auch für Sicherheit im Umgang mit Schusswaffen. Es ist wichtig, Klischees und Vorurteile abzubauen. Denn wo war der Aufschrei nach einer Verschärfung der StVO nach den Anschlägen in Berlin, Volkmarsen, Stuttgart oder auch Nizza. Mit einem solchen Aufschrei müssen wir jedoch immer rechnen, wenn eine Schusswaffe für einen Anschlag genutzt wurde – egal ob legal besessen oder illegal erworben. Hier gilt es, Aufklärungsarbeit zu leisten, damit die Menschen hinter den Tatmitteln gesehen werden und nicht nur die Tatmittel als solche. 

Im Nachgang zur Sendung hatte das VDB-Präsidium einen virtuellen Workshop mit einem renommierten Medienfachanwalt, um die Sendung zu analysieren und zukünftig mit investigativen Formaten mehr auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. Dies wird zukünftig in Form von Interview-Vereinbarungen umgesetzt, die wir unseren Mitgliedern und Branchenbeteiligten gerne zur Verfügung stellen.

An dieser Stelle möchten wir alle Leser dieses Beitrags darauf hinweisen, dass es natürlich jedem Zuschauer offensteht, eine sogenannte Programmbeschwerde einzulegen. Wie das geht und wie der Ablauf ist, zeigt der SWR auf seiner Webseite sehr transparent. Denn gerade die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten sind auf Kritik angewiesen und behandeln diese auch überwiegend gewissenhaft. Grundlage des Beschwerderechts ist § 11 SWR Staatsvertrag.
Bei einer Programmbeschwerde muss die Kritik sachlich vorgebracht werden, die dann von der Gremiengeschäftsstelle geprüft wird. Machen Sie gerne mit!