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22.09.2023

Erste Einschätzung des VDB zum Evaluierungsbericht

Hauptkritikpunkt: Ziele des Gesetzes wurden nicht evaluiert

Die Evaluierung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes (3. WaffRÄndG) hat laut Bundesinnenministerium zum Ziel, die „Erforderlichkeit und Praktikabilität der Regelungen zu überprüfen und etwaige Änderungsbedarfe zu erkennen“.

Als Interessenverband mit mehr als 1.690 Mitgliedsunternehmen und rund 13.500 Fördermitgliedern begrüßen wir Regelungen im Waffenrecht, die praktikabel sind und Gesetzestexte beinhalten, die die öffentliche Sicherheit gewährleisten und gleichermaßen den Besitzern einer waffenrechtlichen Erlaubnis die Möglichkeit bieten, das Waffenrecht in allen seinen Paragraphen und Verweisen verstehen und anwenden zu können.

Für den Evaluierungsbericht wurden von den insgesamt 540 Waffenbehörden in allen Bundesländern 199 Behörden befragt. Diese sind für 550.990 Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis zuständig, das sind in etwa 58,47 % aller Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, denn zum Stichtag 30.06.2023 gab es bundesweit 942.742 Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis.
Von allen befragten 199 Waffenbehörden gab es Rückmeldungen, diese waren jedoch äußert unterschiedlich, sowohl was die Anzahl, als auch was die Tiefe der Antworten der einzelnen Fragestellungen betrifft.

Erhebung während der Pandemie schmälert die Aussagefähigkeit
Die Tatsache, dass der Zeitraum der Evaluierung zum größten Teil innerhalb der Corona-Pandemie lag, muss bei der Einschätzung der Ergebnisse berücksichtigt werden. Unserer Ansicht nach schmälert das den Wert der Ergebnisse. Denn weder konnten Schießtermine wahrgenommen werden, noch hatten Waffenbehörden für den Publikumsverkehr geöffnet.

Auch ergibt sich aus dem Bericht nicht, ob die Waffenbehörden zum Zeitpunkt der Befragung alle Anträge und Aufgaben aus dem 3. WaffRÄndG abschließend bearbeitet hatten – unseren Erfahrungen nach ist hier noch die eine oder andere Baustelle offen.

Über das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurden die Jagdbehörden ebenfalls abgefragt. Leider werden hier keine Zahlen genannt, wie viele Jagdbehörden es waren und wie hoch die Rücklaufquote war.

Die 15-seitige Stellungnahme des VDB wurde offenbar ignoriert
Neben dem VDB wurden noch acht weitere Verbände nach ihren Einschätzungen befragt. Für den VDB zumindest können wir feststellen, dass unsere 15-seitige Stellungnahme größtenteils nicht berücksichtigt wurde oder als Meinung „diametral“ zu den Stimmungen aus den Waffenbehörden gesehen wurde.
Gefehlt haben uns im Evaluierungsbericht vor allem die Wirksamkeit des 3. WaffRÄndG anhand der damals genannten drei Ziele:
1.    Der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen soll erschwert werden.
2.    Der vollständige Lebenszyklus aller Schusswaffen soll abgebildet werden.
3.    Die Nutzung legaler Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge soll erschwert werden.
Keines dieser Ziele wurde in der Evaluierung behandelt.

Beim Thema öffentliche Sicherheit kein Änderungsbedarf?
Auch das Thema Veränderung der öffentlichen Sicherheit wurde nur bei den Themenkomplexen behandelt:
-    Schalldämpfer: mit der Erkenntnis: keine Veränderung
-    neue Waffenverbotszonen: hier gab es nur von drei Ländern Rückmeldungen. Allerdings bezog man sich nur auf die Begründung von solchen Zonen und in keinem Fall auf die Wirksamkeit. Zwei Länder forderten generelle Waffenverbote in Zügen und Bahnhöfen. 
-    Magazinbegrenzungen: hier kommen Waffenbehörden zum Schluss: kein Sicherheitsgewinn.

Evaluierung der Grundziele des Gesetzes? Fehlanzeige!
Die Grundziele des Gesetzes hingegen wurden gar nicht erst evaluiert. Waren dann die Ziele überhaupt Ziele? Oder hat man sie aus den Augen verloren?
Ein besonderes Highlight des Berichts ist der Wunsch, dass Waffenbehördenmitarbeiter zukünftig besser geschult werden, um unter anderem körperliche Defizite und Demenz zu erkennen. Man muss kein Arzt sein (aber es hilft), um solche absurden Vorhaben abzulehnen. 

Wir haben bereits viele Punkte der Evaluierung in unsere Kampagne NEXT GUNERATION einfließen lassen und werden diese in den nächsten Wochen nach und nach veröffentlichen.
Denn Bürokratie und Komplexität im Waffenrecht haben wir mehr als genug. Dass nun aber Handlungsbedarf aus dieser „Evaluierung“ abgeleitet wird, der in großen Teilen bereits im Referentenentwurf aus dem Januar 2023 stand, finden wir – interessant.

Wir geben nicht auf!
Daher werden wir weiter als Experte auf Augenhöhe mit den Ministerien sowie mit den Abgeordneten auf Landes- wie Bundesebene sprechen, um dort unsere Positionen mit dem Fokus „Einfluss auf das öffentliche Sicherheitsniveau von waffenrechtlichen Änderungen“ zu vertreten. 
Dies ist nur ein kleiner Einblick in unsere Einschätzung. Eine vollumfängliche Stellungnahme zum Evaluierungsbericht des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes ist in Arbeit und wird demnächst veröffentlicht.