30.03.2021
Noch mehr Bürokratie im Waffenrecht? Nein, danke!
Referentenentwurf zum Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen
Neuer Gesetzentwurf: Damit würde der Vollzug des Waffenrechtes durch bürokratische Hürden gebremst
(VDB, Marburg, 29.03.2021) Der VDB hält den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ vom 18.03.2021 für einen Schritt in die falsche Richtung. Anstelle von mehr Sicherheit wird hier mehr Bürokratie aufgebaut und der Vollzug des bestehenden Waffenrechtes behindert.
„Wenn dieser Entwurf Gesetz wird, müssen wir mit wochenlangen Verzögerungen bei der Ausstellung und Verlängerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen rechnen. Das betrifft Jagdscheine, Waffenbesitzkarten und Voreinträge bei den privaten Waffenbesitzern sowie eine ganze Reihe waffenrechtlicher Vorgänge, deren termingerechter Ablauf für den Fachhandel existenziell ist.“, befürchten die Mitglieder des VDB Präsidium und raten der zuständigen Abteilung des BMI dringend diesen Entwurf zurück zu ziehen oder sich zumindest die Zeit für eine gründliche Korrektur zu nehmen.
Zum Besseren Verständnis finden Sie hier den:
Referentenentwurf vom 22.03.2021 (Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen)
Stellungnahme der Verbände im FWR zum Referentenentwurf vom 22.03.2021
Auf den ersten Blick sieht der Entwurf keine spektakulären Änderungen des Gesetzes vor. Doch hier steckt der Teufel im Detail. Vor die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse sind im Entwurf zusätzliche Abfragen bei Polizeibehörden und Gesundheitsämtern vorgesehen. Ganz abgesehen davon, dass diese Behörden in der Regel nicht über die vermuteten Daten verfügen bzw. nicht bundesländerübergreifend vernetzt sind (siehe Strafverfolgung z.B. im NSU Prozess), führt dieser Abfragesturm zu einer erheblichen Überlastung der ohnehin schon vom 3. WaffRÄndG überrollten Waffenbehörden. Die meisten Leserinnen und Leser erinnern sich sicher noch an die chaotischen Zustände bei der Verlängerung von Jagdscheinen, als 2020 die Zuverlässigkeits-Abfrage beim Verfassungsschutz eingeführt wurde.
Der VDB fordert nachdrücklich, dass zu allererst an der reibungslosen Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben gearbeitet werden muss, bevor weitere Gesetze und Gesetzesänderungen die Sicherheitslage im Bereich des legalen Waffenbesitzes weiter verschlimmbessern.
In diesem Sinne gehört der VDB auch zu den betroffenen Verbänden, die die Stellungnahme des FWR als Unterzeichner mittragen.
(VDB, Marburg, 29.03.2021) Der VDB hält den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ vom 18.03.2021 für einen Schritt in die falsche Richtung. Anstelle von mehr Sicherheit wird hier mehr Bürokratie aufgebaut und der Vollzug des bestehenden Waffenrechtes behindert.
„Wenn dieser Entwurf Gesetz wird, müssen wir mit wochenlangen Verzögerungen bei der Ausstellung und Verlängerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen rechnen. Das betrifft Jagdscheine, Waffenbesitzkarten und Voreinträge bei den privaten Waffenbesitzern sowie eine ganze Reihe waffenrechtlicher Vorgänge, deren termingerechter Ablauf für den Fachhandel existenziell ist.“, befürchten die Mitglieder des VDB Präsidium und raten der zuständigen Abteilung des BMI dringend diesen Entwurf zurück zu ziehen oder sich zumindest die Zeit für eine gründliche Korrektur zu nehmen.
Zum Besseren Verständnis finden Sie hier den:
Referentenentwurf vom 22.03.2021 (Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen)
Die vollständige Stellungnahme des Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) sowie der Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk (BIV)
Stellungnahme der Verbände im FWR zum Referentenentwurf vom 22.03.2021
Auf den ersten Blick sieht der Entwurf keine spektakulären Änderungen des Gesetzes vor. Doch hier steckt der Teufel im Detail. Vor die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse sind im Entwurf zusätzliche Abfragen bei Polizeibehörden und Gesundheitsämtern vorgesehen. Ganz abgesehen davon, dass diese Behörden in der Regel nicht über die vermuteten Daten verfügen bzw. nicht bundesländerübergreifend vernetzt sind (siehe Strafverfolgung z.B. im NSU Prozess), führt dieser Abfragesturm zu einer erheblichen Überlastung der ohnehin schon vom 3. WaffRÄndG überrollten Waffenbehörden. Die meisten Leserinnen und Leser erinnern sich sicher noch an die chaotischen Zustände bei der Verlängerung von Jagdscheinen, als 2020 die Zuverlässigkeits-Abfrage beim Verfassungsschutz eingeführt wurde.
Der VDB fordert nachdrücklich, dass zu allererst an der reibungslosen Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben gearbeitet werden muss, bevor weitere Gesetze und Gesetzesänderungen die Sicherheitslage im Bereich des legalen Waffenbesitzes weiter verschlimmbessern.
In diesem Sinne gehört der VDB auch zu den betroffenen Verbänden, die die Stellungnahme des FWR als Unterzeichner mittragen.