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07.08.2024

Bundeslagebild „Waffenkriminalität“ 2023

Bessere Differenzierung der PKS gefordert

Am 02. August 2024 wurde das Bundeslagebild „Waffenkriminalität“ für das Jahr 2023 veröffentlicht. Laut Information auf der Webseite des BKA soll es „die wesentlichen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung in diesem Bereich“ beschreiben. „Unter anderem enthält es Daten zu Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz, zu Straftaten unter Anwendung oder Androhung von Schusswaffengewalt sowie Erkenntnisse zu besonderen, aktuellen Phänomenen bzw. Modi Operandi.“

Noch immer sind jedoch weder die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) noch das Bundeslagebild „Waffenkriminalität“ wirklich aussagekräftig. Deshalb fordert der VDB die Bundesregierung erneut auf, die PKS zu verbessern. Es muss eine klare Differenzierung nach Tatmitteln – auch über Waffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände hinaus (z.B. Äxte, PKW etc.) – sowie zwischen der missbräuchlichen Verwendung von illegal und legal besessenen Waffen erfolgen. Auch der Täterhintergrund und die Art des Delikts müssen Berücksichtigung finden, z.B. dahingehend, ob es sich um ein Delikt mit Schädigung eines Dritten handelt oder nur um einen aufgedeckten Verstoß gegen das Gesetz an sich. Beispielsweise kann das Delikt: „Mit Schusswaffe gedroht“ auch bedeuten, „…, dass sich wenigstens ein Opfer subjektiv bedroht fühlte. Dies kann bspw. schon der Fall sein, wenn eine Spielzeugpistole verwendet oder lediglich der Anschein einer Schusswaffe hervorgerufen wird.“ Eine echte Bedrohungslage gleichzeitig mit einer falschen Wahrnehmung gegenüber einer Spielzeugpistole statistisch zu erfassen, ist aus unserer Sicht äußerst fragwürdig.

Hatte es eine Zeitlang den Anschein, als plane Bundesregierung eine entsprechende Differenzierung bzw. prüfe eine solche, so stuft sie dies aktuell als „ein statistisches Erhebungsprodukt, welches keine Priorisierung vorsieht,“ ein (Drucksache 20/11498) und schreibt, dass derzeit „keine Änderungen in der statistischen Erfassung“ vorgesehen sind (Drucksache 20/12076).

So bleibt die Art der verwendeten Waffen reine Vermutung, wenn es heißt: „Wenngleich die PKS keine Unterscheidung hinsichtlich der Art der jeweiligen Verstöße vorsieht, dürfte es sich nach polizeilicher Einschätzung überwiegend um Fälle des illegalen Erwerbs, des illegalen Besitzes, des illegalen Führens und der illegalen Einfuhr von Waffen handeln.“ Dieser Vermutung muss mit Zahlen belegt werden, um überhaupt wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Straftaten entwickeln zu können. Subjektive Einschätzungen ohne statistische Kennzahlen sind hier fehl am Platz und verlocken zu falschen Mutmaßungen. Dies sollte sofort eingedämmt werden, um Schwerpunkte in der polizeilichen Arbeit zu setzen. Im aktuellen Bundeslagebild „Waffenkriminalität“ wird von einem Anstieg der Straftaten gesprochen – die Entwicklung der Anzahl der Fälle von 2019 bis 2023 zeigt jedoch, dass die Zahlen unter dem Niveau von 2019 liegen. Es bleibt also abzuwarten, ob die Vor-Corona-Zahlen überhaupt wieder erreicht werden. Dabei lag der Anteil der deutschen Tatverdächtigen für beide Deliktsbereiche (WaffG, KrWaffKontrG) im Jahr 2023 bei 69,9 % (2022: 72,4 %), der Anteil der nicht-deutschen Tatverdächtigen ei 30,1 % (2022: 27,6 %)

Der Anteil von Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen in Bezug auf alle in der PKS erfassten Straftaten betrug 2023 wie im Vorjahr 0,15 %. Zu beachten ist hier, dass der Anteil von Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen im Bundeslagebild Waffenkriminalität 2022 fälschlicherweise mit 0,6 % angeben wird – die Vorjahrsbroschüre wurde auf der Homepage bisher nicht angepasst, sondern wird im neuen Bericht nur über eine Fußnote korrigiert.

Besonders hervorgehoben werden, wie im letzten Jahr bereits, der Illegale Handel mit Schusswaffen, hier insbesondere rückgebaute SRS-Waffen primär türkischer Herkunft sowie der Schmuggel aus Kriegs- und Krisenregionen – vor allem den Staaten des Westbalkans –, sowie die illegale Waffenherstellung mittels 3D-Druck mit einer zunehmenden Professionalisierung.