13.03.2024
Am 29. Februar 2024 kam im Rahmen der IWA OutdoorClassics in Nürnberg zum ersten Mal der „Expertenrat Waffenrecht“ zusammen.
27 Teilnehmer aus Politik, Justiz, Vollzug, Forschung, Handel und Verbänden waren der Einladung des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. (VDB) zur Auftaktveranstaltung gefolgt, um den Expertenrat Waffenrecht als multiperspektivisches Gremium ins Leben zu rufen (Foto: VDB).
Die einhellige Meinung aller Beteiligten war, dass das Waffengesetz aufgeräumt werden muss, da es ein Sammelsurium an Unverständlichkeiten und in seiner jetzigen Form in der Anwendung für alle Beteiligten eine Zumutung ist. Handwerkliche Fehler in der Gesetzgebung und Möglichkeiten zur landesspezifischen Auslegung müssen ausgeräumt werden.
Der Expertenrat Waffenrecht ermöglicht dabei den fachlichen Austausch zwischen allen vom Waffenrecht Betroffenen, um einen 360°-Blick auf die Regelungen zu erhalten. Eine kennzahlenbasierte Evaluierung muss dabei im Vordergrund stehen, um zu jedem einzelnen Baustein des Gesetzes – insbesondere aber zu den Stellen, die allen Beteiligten Schwierigkeiten in der Anwendung bereiten – Handlungsoptionen zu erarbeiten und dem Gesetzgeber als Gremium kompetent und perspektivübergreifend Rat geben zu können.
Durch eine hybride Arbeitsweise wird dabei eine schnelle Abstimmungsmöglichkeit erreicht und gleichzeitig der fachliche Austausch gewährt. Um die Multiperspektivität beständig zu vertiefen, waren die Teilnehmer einstimmig der Meinung, weitere Protagonisten vorzuschlagen und einzuladen. Als ersten Schritt wird der Expertenrat Waffenrecht eine erneute Einladung zur Teilnahme am Austausch an den Deutschen Schützenbund (DSB) und den Deutschen Jagdverband (DJV) aussprechen.
Bis zum nächsten Treffen, das von prolegal e.V. organisiert werden wird, erfolgt nun die technische Umsetzung in Form der Einrichtung der Webseite www.expertenrat-waffenrecht.de sowie einer E-Mail-Adresse und einer grundlegenden Geschäftsordnung.
Expertenrat Waffenrecht in Nürnberg ins Leben gerufen
Kompetente Vertreter von Verbänden und Behörden bündeln ihre Expertise
Am 29. Februar 2024 kam im Rahmen der IWA OutdoorClassics in Nürnberg zum ersten Mal der „Expertenrat Waffenrecht“ zusammen.
27 Teilnehmer aus Politik, Justiz, Vollzug, Forschung, Handel und Verbänden waren der Einladung des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. (VDB) zur Auftaktveranstaltung gefolgt, um den Expertenrat Waffenrecht als multiperspektivisches Gremium ins Leben zu rufen (Foto: VDB).
Die einhellige Meinung aller Beteiligten war, dass das Waffengesetz aufgeräumt werden muss, da es ein Sammelsurium an Unverständlichkeiten und in seiner jetzigen Form in der Anwendung für alle Beteiligten eine Zumutung ist. Handwerkliche Fehler in der Gesetzgebung und Möglichkeiten zur landesspezifischen Auslegung müssen ausgeräumt werden.
Der Expertenrat Waffenrecht ermöglicht dabei den fachlichen Austausch zwischen allen vom Waffenrecht Betroffenen, um einen 360°-Blick auf die Regelungen zu erhalten. Eine kennzahlenbasierte Evaluierung muss dabei im Vordergrund stehen, um zu jedem einzelnen Baustein des Gesetzes – insbesondere aber zu den Stellen, die allen Beteiligten Schwierigkeiten in der Anwendung bereiten – Handlungsoptionen zu erarbeiten und dem Gesetzgeber als Gremium kompetent und perspektivübergreifend Rat geben zu können.
Durch eine hybride Arbeitsweise wird dabei eine schnelle Abstimmungsmöglichkeit erreicht und gleichzeitig der fachliche Austausch gewährt. Um die Multiperspektivität beständig zu vertiefen, waren die Teilnehmer einstimmig der Meinung, weitere Protagonisten vorzuschlagen und einzuladen. Als ersten Schritt wird der Expertenrat Waffenrecht eine erneute Einladung zur Teilnahme am Austausch an den Deutschen Schützenbund (DSB) und den Deutschen Jagdverband (DJV) aussprechen.
Bis zum nächsten Treffen, das von prolegal e.V. organisiert werden wird, erfolgt nun die technische Umsetzung in Form der Einrichtung der Webseite www.expertenrat-waffenrecht.de sowie einer E-Mail-Adresse und einer grundlegenden Geschäftsordnung.