21.03.2024
EU-Feuerwaffenverordnung in letzter Abstimmungsphase
Neue Verordnung kann womöglich noch in dieser Legislatur in Kraft treten
Der sogenannte „Trilog“* zur Neufassung der EU-Feuerwaffenverordnung wurde nun abgeschlossen, indem sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament zuerst am 14. März 2024 vorläufig auf die Aktualisierung einigten und am 19. März 2024 sowohl im INTA-Ausschuss des Europäischen Parlaments als auch im Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) des Rates der Europäischen Union positiv abgestimmt wurde.
Der Europäische Rat hat hierzu folgende Pressemeldung veröffentlicht: PM Europäischer Rat
Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments finden Sie hier: PM EU-Parlament
Den jetzigen Stand der neuen Fassung der können Sie hier (auf Englisch) einsehen: Neue Fassung EU-Feuerwaffenverordnung.
Damit die neue Verordnung noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann, muss der endgültige Text auf der für den 22. bis 25. April 2024 anberaumten Plenartagung des Europäischen Parlaments abgestimmt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
*Trilog wird hier erklärt: eur-lex.europa.eu
Der Europäische Rat hat hierzu folgende Pressemeldung veröffentlicht: PM Europäischer Rat
Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments finden Sie hier: PM EU-Parlament
Den jetzigen Stand der neuen Fassung der können Sie hier (auf Englisch) einsehen: Neue Fassung EU-Feuerwaffenverordnung.
Damit die neue Verordnung noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann, muss der endgültige Text auf der für den 22. bis 25. April 2024 anberaumten Plenartagung des Europäischen Parlaments abgestimmt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
*Trilog wird hier erklärt: eur-lex.europa.eu