VDB nimmt Einsicht in Bericht des BMI
Einblick in den Bericht zum Thema SRS-Waffen nach Klage
Zur Erinnerung: Im Oktober 2021 stellten wir ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, um Einsicht in den Bericht zu erhalten, der im Rahmen der Innenministerkonferenz erstellt, jedoch nicht zur Veröffentlichung freigegeben wurde, zu erhalten. Die erhofften Einblicke sollten Klarheit darüber schaffen, welche Argumente und Daten zur geplanten Verschärfung des Waffenrechts im Bereich der Schreckschusswaffen herangezogen wurden.
Dieses Gesuch wurde abgelehnt, was wir je jedoch nicht unbeantwortet ließen: Im Dezember 2021 reichten wir Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein, um unser Recht auf Zugang zu den relevanten Informationen durchzusetzen. 2024 entschied das Gericht zu unseren Gunsten und gab unserer Klage vollumfänglich statt. In seinem Urteil verpflichtete das Gericht das Innenministerium, uns den Bericht zugänglich zu machen – allerdings mit ernüchterndem Ergebnis.
Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens treiben einige Bundesländer weiterhin Pläne für eine drastische Verschärfung des Waffenrechts voran – zuletzt unterstrichen durch einen Antrag der Hansestadt Hamburg im Bundesrat.