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02.04.2025

VDB nimmt Einsicht in Bericht des BMI

Einblick in den Bericht zum Thema SRS-Waffen nach Klage

Nach langwierigen Bemühungen und einem erfolgreichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Berlin hat der VDB nunmehr Einblick in den Bericht „Schreckschusswaffen: Verschärfung des Waffenrechts“ nehmen können. Damit endet ein mehrjähriger Rechtsstreit um die Transparenz dieses politischen Entscheidungsprozesses.


Zur Erinnerung: Im Oktober 2021 stellten wir ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, um Einsicht in den Bericht zu erhalten, der im Rahmen der Innenministerkonferenz erstellt, jedoch nicht zur Veröffentlichung freigegeben wurde, zu erhalten. Die erhofften Einblicke sollten Klarheit darüber schaffen, welche Argumente und Daten zur geplanten Verschärfung des Waffenrechts im Bereich der Schreckschusswaffen herangezogen wurden.
Dieses Gesuch wurde abgelehnt, was wir je jedoch nicht unbeantwortet ließen: Im Dezember 2021 reichten wir Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein, um unser Recht auf Zugang zu den relevanten Informationen durchzusetzen. 2024 entschied das Gericht zu unseren Gunsten und gab unserer Klage vollumfänglich statt. In seinem Urteil verpflichtete das Gericht das Innenministerium, uns den Bericht zugänglich zu machen – allerdings mit ernüchterndem Ergebnis.

Entgegen unseren Erwartungen ergaben sich aus der Einsichtnahme keine wirklich neuen Erkenntnisse. Der enttäuschend geringe Informationsgehalts der vormals geschwärzten Stellen wirft vor allem die Frage danach auf, warum das Bundesinnenministerium den Bericht nicht von Anfang an vollständig zugänglich machen konnte.

Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens treiben einige Bundesländer weiterhin Pläne für eine drastische Verschärfung des Waffenrechts voran – zuletzt unterstrichen durch einen Antrag der Hansestadt Hamburg im Bundesrat
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