07.12.2023
Next Guneration - Operation:Reset - Nachlese und Ausblick
Die bisher größte Kampagne der Verbandsgeschichte hat weiter Bestand
„Next Guneration – Operation:Reset“ – seit dem 29. September veröffentlichte der VDB jede Woche zwei Forderungen zur Waffenrechtsänderung. Für jede einzelne der insgesamt 20 Forderungen haben wir viele zustimmende Reaktionen bekommen, Fragen, persönliche Erfahrungen, auch Anregungen für weitere Forderungen.
Inhaltliche Kritik gab es keine – im Gegenteil: Selbst Mitarbeiter von Waffenbehörden äußerten die Ansicht, das geltende Gesetz sei unlogisch, ungerecht und viel zu kompliziert. Sportschützen, Jäger, Waffensammler und viele andere berichteten, wie sie unter den widersprüchlichen Regeln leiden. Wenn es kritische Anmerkungen gab, dann ging es um die Firmierung und das Logo der Kampagne sowie um einzelne provozierende YouTube-Videos.
Aus manchen Reaktionen sprach die Befürchtung, dass die doch sehr vehement vorgetragenen Forderungen des VDB dazu führen könnten, schlafende Hunde zu wecken. Sprich: dass die Kampagne das Gegenteil von dem erreicht, was sie bezweckt.
Der VDB vertritt demgegenüber die Auffassung, dass es sich noch nie gelohnt hat, sich wegzuducken. „Mit einer Vogel-Strauß-Politik werden wir unsere Ziele nicht erreichen“, so VDB-Präsident Michael Blendinger.
Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Änderung des Waffengesetzes vom Januar 2023 droht, umgesetzt zu werden und liegt nicht nur in der Schublade. Das hat zuletzt wieder sehr deutlich die Rede des SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Hartmann gezeigt, der dem VDB auf Nachfrage erklärte: „Die geplanten Änderungen sind (...) bereits im Koalitionsvertrag angelegt, auch unsere Bundesinnenministerin hat bereits vor einiger Zeit einen entsprechenden Gesetzentwurf fertig gestellt, der in der Koalition beraten wird." (siehe unser Bericht vom 26.10.23)
Der VDB schließt sich der Aussage des Berliner Rechtsanwalts Andreas Jede vom 12.01.2023 an: „Der Referentenentwurf ist aus Sicht der 946.495 (Stand 12/2022) legalen privaten Waffenbesitzer und der 781.186 Inhaber Kleiner Waffenscheine in Deutschland der pure Wahnsinn.“ (Quelle: https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/referentenentwurf-verschaerfung-waffengesetz/)
Wir orientieren uns mit unseren Forderungen konsequent am § 1 WaffG, in dem es um die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geht. Dazu stehen wir. Doch dabei müssen auch die Belange der freiheitlichen Zivilgesellschaft gleichberechtigt berücksichtigt werden. Michael Blendinger: „Unsere Kampagne ist mit der Veröffentlichung der 20. Forderung vom 5. Dezember nicht vorbei. Wir werden weiter dafür arbeiten, dass der Gesetzgeber das Waffenrecht praxistauglich, freiheitlich, verständlich und vollziehbar ausgestaltet. Ziel ist eine Neufassung des Waffengesetzes unter eben diesen Gesichtspunkten.“
Der VDB wird sich nun mit den vielen Rückmeldungen, Fragen, Wünschen und vielfältigen inhaltlichen Anregungen beschäftigen. Hier einige Beispiele für weitere Forderungen, die uns erreichten:
Der Kampagnen-Newsletter hatte zuletzt mehr als 16.000 Leser. Damit ist das zu Beginn erhoffte Ziel von 50.000 Abonnenten nicht erreicht worden, das bedeutet, die geplante e-Petition wird kein Anhörungsrecht im Petitionsausschuss des Bundestages bekommen. Ein Misserfolg? Dazu Blendinger: „Die Community der Waffenbesitzer ist glücklicherweise nicht auf Krawall gebürstet. Umso schwerer lassen sich diese aber auch zu Protest und Unterstützung von Aktionen wir der „Next Guneration – Operation:Reset“ motivieren. Das zeigt uns: Wir müssen dranbleiben, und uns noch mehr bemühen, jeden einzelnen mit unseren Aktivitäten zu erreichen. Denn nur gemeinsam bekommen wir die laute Stimme, die von der Politik gehört wird.“
Neben der Kampagne läuft der „normale“ Verbandsbetrieb weiter – Rechtsberatung, Mitgliederbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Seminare und die Interessenvertretung. Am 6. Dezember fand ein NWR-Workshop für Hersteller & Händler im Bundesinnenministerium in Berlin statt, an dem auch der VDB mit zwei Vertretern vor Ort war und sich für die Belange seiner Mitglieder einsetzt.
Die Realisierung der 20. Forderung, die Gründung eines Expertenrats zum Thema Waffenrecht, wird jetzt vom VDB angestoßen. Das Bundesinnenministerium wurde mit konkreten Vorschlägen, wie der Expertenrat zusammengesetzt werden soll, aufgefordert, diese Forderung umzusetzen.
Unsere Kampagnen-Homepage wird auch im nächsten Jahr mit news &stories gefüllt. Es geht weiter - jetzt erst recht!
Inhaltliche Kritik gab es keine – im Gegenteil: Selbst Mitarbeiter von Waffenbehörden äußerten die Ansicht, das geltende Gesetz sei unlogisch, ungerecht und viel zu kompliziert. Sportschützen, Jäger, Waffensammler und viele andere berichteten, wie sie unter den widersprüchlichen Regeln leiden. Wenn es kritische Anmerkungen gab, dann ging es um die Firmierung und das Logo der Kampagne sowie um einzelne provozierende YouTube-Videos.
Aus manchen Reaktionen sprach die Befürchtung, dass die doch sehr vehement vorgetragenen Forderungen des VDB dazu führen könnten, schlafende Hunde zu wecken. Sprich: dass die Kampagne das Gegenteil von dem erreicht, was sie bezweckt.
Der VDB vertritt demgegenüber die Auffassung, dass es sich noch nie gelohnt hat, sich wegzuducken. „Mit einer Vogel-Strauß-Politik werden wir unsere Ziele nicht erreichen“, so VDB-Präsident Michael Blendinger.
Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Änderung des Waffengesetzes vom Januar 2023 droht, umgesetzt zu werden und liegt nicht nur in der Schublade. Das hat zuletzt wieder sehr deutlich die Rede des SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Hartmann gezeigt, der dem VDB auf Nachfrage erklärte: „Die geplanten Änderungen sind (...) bereits im Koalitionsvertrag angelegt, auch unsere Bundesinnenministerin hat bereits vor einiger Zeit einen entsprechenden Gesetzentwurf fertig gestellt, der in der Koalition beraten wird." (siehe unser Bericht vom 26.10.23)
Der VDB schließt sich der Aussage des Berliner Rechtsanwalts Andreas Jede vom 12.01.2023 an: „Der Referentenentwurf ist aus Sicht der 946.495 (Stand 12/2022) legalen privaten Waffenbesitzer und der 781.186 Inhaber Kleiner Waffenscheine in Deutschland der pure Wahnsinn.“ (Quelle: https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/referentenentwurf-verschaerfung-waffengesetz/)
Wir orientieren uns mit unseren Forderungen konsequent am § 1 WaffG, in dem es um die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geht. Dazu stehen wir. Doch dabei müssen auch die Belange der freiheitlichen Zivilgesellschaft gleichberechtigt berücksichtigt werden. Michael Blendinger: „Unsere Kampagne ist mit der Veröffentlichung der 20. Forderung vom 5. Dezember nicht vorbei. Wir werden weiter dafür arbeiten, dass der Gesetzgeber das Waffenrecht praxistauglich, freiheitlich, verständlich und vollziehbar ausgestaltet. Ziel ist eine Neufassung des Waffengesetzes unter eben diesen Gesichtspunkten.“
Der VDB wird sich nun mit den vielen Rückmeldungen, Fragen, Wünschen und vielfältigen inhaltlichen Anregungen beschäftigen. Hier einige Beispiele für weitere Forderungen, die uns erreichten:
- 16-Joule-Grenze für freie Waffen
- Bogenjagd
- Keine Schießstandspflicht für erlaubnisfreie Waffen
- Abschaffung der regelmäßigen Nachprüfung bei Böllern
- Selbstschutzgerechte Aufbewahrung (geladene Waffe im Schrank)
- Reenactors berücksichtigen
- Waffenschein nach tschechischem Modell
- Laufwechsel für Privatpersonen durchführbar machen
- Gründung eines neuen Schießsportverbands
Der Kampagnen-Newsletter hatte zuletzt mehr als 16.000 Leser. Damit ist das zu Beginn erhoffte Ziel von 50.000 Abonnenten nicht erreicht worden, das bedeutet, die geplante e-Petition wird kein Anhörungsrecht im Petitionsausschuss des Bundestages bekommen. Ein Misserfolg? Dazu Blendinger: „Die Community der Waffenbesitzer ist glücklicherweise nicht auf Krawall gebürstet. Umso schwerer lassen sich diese aber auch zu Protest und Unterstützung von Aktionen wir der „Next Guneration – Operation:Reset“ motivieren. Das zeigt uns: Wir müssen dranbleiben, und uns noch mehr bemühen, jeden einzelnen mit unseren Aktivitäten zu erreichen. Denn nur gemeinsam bekommen wir die laute Stimme, die von der Politik gehört wird.“
Neben der Kampagne läuft der „normale“ Verbandsbetrieb weiter – Rechtsberatung, Mitgliederbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Seminare und die Interessenvertretung. Am 6. Dezember fand ein NWR-Workshop für Hersteller & Händler im Bundesinnenministerium in Berlin statt, an dem auch der VDB mit zwei Vertretern vor Ort war und sich für die Belange seiner Mitglieder einsetzt.
Die Realisierung der 20. Forderung, die Gründung eines Expertenrats zum Thema Waffenrecht, wird jetzt vom VDB angestoßen. Das Bundesinnenministerium wurde mit konkreten Vorschlägen, wie der Expertenrat zusammengesetzt werden soll, aufgefordert, diese Forderung umzusetzen.
Unsere Kampagnen-Homepage wird auch im nächsten Jahr mit news &stories gefüllt. Es geht weiter - jetzt erst recht!