10.07.2024
Der VDB im Gespräch mit Marc Henrichmann
Vizepräsident Frank Satzinger reiste am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause nach Berlin
Am Freitag, 5. Juli 2024, nutzte unser Vize-Präsident Frank Satzinger den letzten Sitzungstag des Bundestages vor der Sommerpause für einen konstruktiven Austausch mit Marc Henrichmann (Foto links), dem Berichterstatter für das Waffenrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Thema war natürlich der Entschließungsantrag des Bundesrates und die darin enthaltenen Forderungen zu einer Verschärfung des Waffenrechts. „Die geplanten Maßnahmen des Bundesinnenministeriums sind ungeeignet, denn das Problem liegt ganz klar im Vollzug der bestehenden Gesetze. Die Behörden, insbesondere Waffenbehörden, vor Ort sind durch bürokratische Vorgänge überlastet und weitere Verschärfungen würden dieses Problem nur verstärken“, sprach sich Henrichmann klar gegen die Forderungen aus. „Unterstützen würde ich jedoch ein „Waffenverbotsgesetz“, das die Täter in den Blick nimmt und gleichsam eine Waffenverbotszone um den Täter und nicht um öffentliche Plätze baut.“
Einzig die im Entschließungsantrag formulierte Position einer Neufassung des Waffenrechts begrüßt er. „Wir müssen beim Waffenrecht große Räder drehen, müssen dabei aber auch gesellschaftliche Ziele verfolgen. Ziel muss, neben der inneren Sicherheit, auch eine vollziehbare Bürokratie sein.“ Für einen solchen Neuanfang erachtet er eine im Vorfeld stattfindende Abstimmung mit den betroffenen Verbänden für äußerst sinnvoll, um nachvollziehbare und zustimmungsfähige Maßnahmen abzustecken. In diesem Sinne freuen wir uns als VDB auf weitere konstruktive Gespräche und danken Herrn Henrichmann für seine Zeit.
Thema war natürlich der Entschließungsantrag des Bundesrates und die darin enthaltenen Forderungen zu einer Verschärfung des Waffenrechts. „Die geplanten Maßnahmen des Bundesinnenministeriums sind ungeeignet, denn das Problem liegt ganz klar im Vollzug der bestehenden Gesetze. Die Behörden, insbesondere Waffenbehörden, vor Ort sind durch bürokratische Vorgänge überlastet und weitere Verschärfungen würden dieses Problem nur verstärken“, sprach sich Henrichmann klar gegen die Forderungen aus. „Unterstützen würde ich jedoch ein „Waffenverbotsgesetz“, das die Täter in den Blick nimmt und gleichsam eine Waffenverbotszone um den Täter und nicht um öffentliche Plätze baut.“
Einzig die im Entschließungsantrag formulierte Position einer Neufassung des Waffenrechts begrüßt er. „Wir müssen beim Waffenrecht große Räder drehen, müssen dabei aber auch gesellschaftliche Ziele verfolgen. Ziel muss, neben der inneren Sicherheit, auch eine vollziehbare Bürokratie sein.“ Für einen solchen Neuanfang erachtet er eine im Vorfeld stattfindende Abstimmung mit den betroffenen Verbänden für äußerst sinnvoll, um nachvollziehbare und zustimmungsfähige Maßnahmen abzustecken. In diesem Sinne freuen wir uns als VDB auf weitere konstruktive Gespräche und danken Herrn Henrichmann für seine Zeit.