11.04.2024
XWaffe Version 2.6 - Update 26. April 2024, ab 14:00 Uhr
VDB-Forderung des Meldeanlasses "Waffenteil nachmelden" umgesetzt
Die XWaffe Version 2.6 geht am 27. April 2024 in Betrieb.
Für Büchsenmacher und Waffenfachhändler sind folgende Punkte des Updates von Bedeutung:
Meldeanlass "Waffenteil nachmelden"
Zur Nachregistrierung enthaltener Bestandswaffenteile einer schon registrierten Waffe wird der Meldeanlass "Waffe/Waffenteil nachmelden" zur Verfügung gestellt. Damit wird erneut eine Forderung des VDB umgesetzt, denn dieser Meldeanlass stellt eine enorme Erleichterung im Alltag dar. Denn er bündelt die ursprüglich zwei Schritte aus "Bestand erfassen" und "Waffenteil hinzufügen" nun in einem Meldeanlass. Das spart insbesondere Büchsenmachern viel Zeit und führt zudem dazu, dass für Waffenbehörden eindeutig ersichtlich wird, welche Aktion hier vorgenommen wurde und dass nicht widerrechtlich nachträglich ein Altbestand erfasst wurde.
Konkretisierung der Erwerbs- und Überlassungsmeldungen ohne Anzeigepflicht
Bei Erwerben und Überlassungen "ohne Anzeigepflicht", also Meldungen im Falle der Reparatur, der Verwahrung, des Kommissionsgeschäftes, der Leihe, beim Handel mit Sachverständigen und bei nicht eintragungsplichtigen Waffenteilen, war bisher für die Waffenbehörden die rechtliche Grundlage für den Entfall der Anzeigepflicht nicht erkennbar. Künftig ist bei der Meldung eines Erwerbs oder einer Überlassung ohne Anzeigepflicht zusätzlich die Grundlage für den Entfall der Anzeigepflicht für den WBK-Inhaber anzugeben.
Ab diesem Zeitpunkt werden keine neuen Meldungen mehr im XWaffe 2.5.1 Format entgegengenommen. Dies betrifft sowohl das Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. Der Abruf von Verarbeitungsergebnissen im XWaffe 2.5.1 Format ist weiterhin möglich.
Ab 22:30 Uhr wird auch der Abruf von Verarbeitungsergebnissen nicht mehr möglich sein.
Ab 27.04.2024, 0:00 Uhr werden nur noch Meldungen im neuen Format 2.6 angenommen. Meldungen werden ab diesem Moment zwar angenommen, jedoch erst mit Aktualisierung der zentralen Registerkomponente verarbeitet werden. Dies wird im Laufe des 27.04.2024 erfolgen.
Bitte verarbeiten Sie daher alle wichtigen Meldungen bis Freitag, 26.04.2024, 14:00 Uhr und stellen Sie sich darauf ein, dass Folgemeldungen erst ab Samstag, 27.04.2024, ca. 12:00 Uhr wieder verzögerungsfrei möglich sein werden.
Das NWR-Waffenbuch wird von Freitag, 26.04.2024, 13:50 Uhr in den Wartungsmodus gehen. Das Update auf die Version 2.6 wird bis 15:00 Uhr erfolgen. Anschließend können Nutzer wieder Meldungen absenden, diese werden jedoch erst nach Umstellung der zentralen Komponente ab Samstag, 27.04.2024, ca. 12:00 Uhr verarbeitet werden.
HQS geht am Freitag, 26.04.2024, 13:50 Uhr in den Wartungsmodus. Die notwendigen Umstellungen werden bis Sonntag, 28.04.2024, 10:00 Uhr erfolgt sein. Nutzer achten bitte auf die Meldungen im Programm.
Beschwerden wegen des gewählten Zeitfensters für die Umstellung richten Sie bitte nicht an Ihren Softwareanbieter, sondern direkt an den SPOC unter nwr@bva.bund.de.
Für Büchsenmacher und Waffenfachhändler sind folgende Punkte des Updates von Bedeutung:
Meldeanlass "Waffenteil nachmelden"
Zur Nachregistrierung enthaltener Bestandswaffenteile einer schon registrierten Waffe wird der Meldeanlass "Waffe/Waffenteil nachmelden" zur Verfügung gestellt. Damit wird erneut eine Forderung des VDB umgesetzt, denn dieser Meldeanlass stellt eine enorme Erleichterung im Alltag dar. Denn er bündelt die ursprüglich zwei Schritte aus "Bestand erfassen" und "Waffenteil hinzufügen" nun in einem Meldeanlass. Das spart insbesondere Büchsenmachern viel Zeit und führt zudem dazu, dass für Waffenbehörden eindeutig ersichtlich wird, welche Aktion hier vorgenommen wurde und dass nicht widerrechtlich nachträglich ein Altbestand erfasst wurde.
Konkretisierung der Erwerbs- und Überlassungsmeldungen ohne Anzeigepflicht
Bei Erwerben und Überlassungen "ohne Anzeigepflicht", also Meldungen im Falle der Reparatur, der Verwahrung, des Kommissionsgeschäftes, der Leihe, beim Handel mit Sachverständigen und bei nicht eintragungsplichtigen Waffenteilen, war bisher für die Waffenbehörden die rechtliche Grundlage für den Entfall der Anzeigepflicht nicht erkennbar. Künftig ist bei der Meldung eines Erwerbs oder einer Überlassung ohne Anzeigepflicht zusätzlich die Grundlage für den Entfall der Anzeigepflicht für den WBK-Inhaber anzugeben.
Achtung früherer Umstellungszeitpunkt!
Anstelle wie sonst um 22:30 Uhr, wird die Anpassung am Freitag, 26.04.2024 bereits um 14:00 Uhr beginnen.Ab diesem Zeitpunkt werden keine neuen Meldungen mehr im XWaffe 2.5.1 Format entgegengenommen. Dies betrifft sowohl das Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. Der Abruf von Verarbeitungsergebnissen im XWaffe 2.5.1 Format ist weiterhin möglich.
Ab 22:30 Uhr wird auch der Abruf von Verarbeitungsergebnissen nicht mehr möglich sein.
Ab 27.04.2024, 0:00 Uhr werden nur noch Meldungen im neuen Format 2.6 angenommen. Meldungen werden ab diesem Moment zwar angenommen, jedoch erst mit Aktualisierung der zentralen Registerkomponente verarbeitet werden. Dies wird im Laufe des 27.04.2024 erfolgen.
Bitte verarbeiten Sie daher alle wichtigen Meldungen bis Freitag, 26.04.2024, 14:00 Uhr und stellen Sie sich darauf ein, dass Folgemeldungen erst ab Samstag, 27.04.2024, ca. 12:00 Uhr wieder verzögerungsfrei möglich sein werden.
Das NWR-Waffenbuch wird von Freitag, 26.04.2024, 13:50 Uhr in den Wartungsmodus gehen. Das Update auf die Version 2.6 wird bis 15:00 Uhr erfolgen. Anschließend können Nutzer wieder Meldungen absenden, diese werden jedoch erst nach Umstellung der zentralen Komponente ab Samstag, 27.04.2024, ca. 12:00 Uhr verarbeitet werden.
HQS geht am Freitag, 26.04.2024, 13:50 Uhr in den Wartungsmodus. Die notwendigen Umstellungen werden bis Sonntag, 28.04.2024, 10:00 Uhr erfolgt sein. Nutzer achten bitte auf die Meldungen im Programm.
Beschwerden wegen des gewählten Zeitfensters für die Umstellung richten Sie bitte nicht an Ihren Softwareanbieter, sondern direkt an den SPOC unter nwr@bva.bund.de.