15.03.2024
Klage des VDB gegen die BRD vollumfänglich stattgegeben
VDB gewinnt Prozess und wartet nun auf schriftliches Urteil
Am Donnerstag,14.03.2024, wurde in Berlin am Verwaltungsgericht die Klage des VDB ./. Bundesrepublik Deutschland vom Dezember 2021 in Sachen Informationsfreiheitsgesetz verhandelt.
Wir haben über die Vorgeschichte unserer Klage am
13.10.2021: „BMI-Bericht nicht freigegeben“ sowie am
01.03.2022: „Verschärfungen in Sachen Schreckschusswaffen? VDB verklagt Bundesrepublik Deutschland“ ausführlich berichtet.
Hier in Kürze unser Anliegen:
Der VDB begehrt im Klageverfahren die Übermittlung des Berichts des Bundesinnenministeriums zum Thema „Schreckschusswaffen: Verschärfung des Waffenrechts“ (Stand: 26.02.2021), der im Rahmen der Innenministerkonferenz jedoch nicht zur Veröffentlichung freigegeben wurde.
Unsere Begründung:
Da es sich für die Branche um eine wichtiges Produktsortiment handelt, sind frühzeitige Erkenntnisse zu geplanten Gesetzesänderungen unabdingbar, um entsprechend disponieren zu können. Auch mögliche geplante Verschärfungen mit enteignender Wirkung müssen rechtzeitig bekannt gemacht werden, um erneuten erheblichen wirtschaftlichen Schaden von den Betroffenen fernzuhalten.
Die mündliche Verhandlung endete mit einem Urteil. Den genauen Wortlaut geben wir wieder, sobald uns das Urteil in schriftlicher Form vorliegt.
So viel können wir heute verkünden:
Unserer Klage wurde vollumfänglich stattgegeben, eine Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen. Der Prozess wurde somit gewonnen.
Wir warten nun die eingeforderten Unterlagen ab.
(Foto: VDB-Präsident Michael Blendinger vor dem Verwaltungsgerichtsgebäude in Berlin.)
DAFÜR STEHEN WIR:
Wir haben über die Vorgeschichte unserer Klage am
13.10.2021: „BMI-Bericht nicht freigegeben“ sowie am
01.03.2022: „Verschärfungen in Sachen Schreckschusswaffen? VDB verklagt Bundesrepublik Deutschland“ ausführlich berichtet.
Hier in Kürze unser Anliegen:
Der VDB begehrt im Klageverfahren die Übermittlung des Berichts des Bundesinnenministeriums zum Thema „Schreckschusswaffen: Verschärfung des Waffenrechts“ (Stand: 26.02.2021), der im Rahmen der Innenministerkonferenz jedoch nicht zur Veröffentlichung freigegeben wurde.
Unsere Begründung:
Da es sich für die Branche um eine wichtiges Produktsortiment handelt, sind frühzeitige Erkenntnisse zu geplanten Gesetzesänderungen unabdingbar, um entsprechend disponieren zu können. Auch mögliche geplante Verschärfungen mit enteignender Wirkung müssen rechtzeitig bekannt gemacht werden, um erneuten erheblichen wirtschaftlichen Schaden von den Betroffenen fernzuhalten.
Die mündliche Verhandlung endete mit einem Urteil. Den genauen Wortlaut geben wir wieder, sobald uns das Urteil in schriftlicher Form vorliegt.
So viel können wir heute verkünden:
Unserer Klage wurde vollumfänglich stattgegeben, eine Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen. Der Prozess wurde somit gewonnen.
Wir warten nun die eingeforderten Unterlagen ab.
(Foto: VDB-Präsident Michael Blendinger vor dem Verwaltungsgerichtsgebäude in Berlin.)