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23.10.2015

Herausforderung: Versand von CS-Gas-/CN-Gas- & Pfefferpatronen

UN-Nr. 0301/ Gefahrgut 1.4G

Verschiedene Paketdienstleister (u.a. DHL, DPD, UPS, GLS, OVERNITE) haben die UN-Nr. 0301 sund somit die Gefahrgutklasse 1.4G in ihren Netzen, in den letzten Monaten sukzessive ausdrücklich verboten.

Auch folgen die meisten Paketverteilzentren (HUB) diesem Trend und untersagen den Transport/die Lagerung von Gefahrgut der Klasse 1.4G (UN-Nr 0301). 

Betroffen hiervon sind CN/CS-Gaspatronen sowie Pfefferpatronen (z.B. von www.wadie-munition.info).

Derzeit liegt dem VDB keine bekannte, bezahlbare und legale Versandmöglichkeit von Kleinmengen dieser Munition (1.4G/0301) vor. Einzig Großmengen können via Direkttransport zu entsprechenden Konditionen durchgeführt werden.

Hintergrund dieser Verbote seitens der Paketdienstleister/HUBs ist der hohe Aufwand und die Anforderungen für den Transport von 1.4G-Gütern. Neben Mengenbeschränkungen für Lagerstellen/Fahrzeuge müssen diese auch erhöhten Sicherheitsanforderungen genügen. HIer steht anscheinend Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis.

Normale Munition (Gefahrgutklasse 1.4S) oder CS-Gassprays sowie Tierabwehrsprays sind hiervon ausdrücklich nicht betroffen.

Ungeachtet davon besteht jedoch die waffenrechtliche Verpflichtung des Absenders beim Munitionsversand sicherzustellen, dass ausschließlich der erwerbsberechtigte Empfänger die Sendung ausgehändigt bekommt. Hier ist eine Feststellung der Identifikation zwingend!

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AUSZUG
aus den Model Regulations der UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods:

0301 MUNITION; AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung; 1.4G
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