27.08.2020
Los geht’s: Das Wichtigste zum Start des NWR-II
Fristen, Fakten und Meldepflichten ab dem 01.09.2020
Alles Wichtige zum Start des NWR-II
Der Start des NWR-II stellt uns alle vor Herausforderungen, sowohl was den Aufwand, die Abwicklung als auch die technische Umsetzung anbelangt. Trotz aller Hindernisse möchten wir die Umsetzung mit dem NWR-Waffenbuch für Sie so einfach und praxistauglich wie möglich machen.
Übergangsfrist bis 28.02.2021
Für die Meldung Ihrer Bestände gilt im NWR-II eine Übergangsfrist bis zum 28.02.2021, bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bestände gemeldet sein.
Achtung: Überlassung nur nach Meldung möglich
Zwischen dem 01.09.2020 und dem 28.02.2021 können die Bestände gemeldet werden. Wichtig: Trotz der Übergangsfrist muss eine Waffe nach dem 01.09. jedoch erst als Bestand gemeldet werden, bevor sie z.B. an einen Kunden überlassen werden kann.
Einzelne Waffen als Bestand melden
Die manuelle Meldemöglichkeit steht Ihnen jederzeit für einzelne Waffen zur Verfügung, sodass Sie jederzeit Waffen melden und anschließend verkaufen können.
Alternativ können Sie auch den Bestand Ihres Waffenhandelsbuches und ggf. Ihres Waffenherstellungsbuches komplett melden (bis spätestens 28.02.2021). Dazu finden Sie den entsprechenden Button „Bestand komplett nachmelden“ prominent oben in Ihrem Handelsbuch. Dieser Button wird von uns erst am 03.09.2020 freigeschaltet. Der Button wird so lange sichtbar sein, wie noch ungemeldete Waffen in Ihrem Waffenhandels- oder herstellungsbuch enthalten sind.
ACHTUNG: Bevor Sie diese Funktion aufrufen, sollten Sie prüfen, ob tatsächlich alle im Waffenbuch befindlichen Positionen tatsächlich gemeldet werden sollen. Im Regelfall ist dies natürlich so, für einzelne Einträge kann es aber ggf. sinnvoll sein, dies erst später manuell vorzunehmen. Hierzu können Sie einzelne Einträge anklicken und in dem erscheinenden Übersichtsfenster nun neu den Haken bei „Eintrag dem NWR melden“ auf „noch nicht“ oder „nie“ umstellen. Sie können also bei jedem Eintrag ab sofort frei entscheiden, ob eine NWR-Meldung erfolgen soll oder nicht.
Sofern Sie sicher sind, dass alle Bestandswaffen korrekt erfasst sind, nicht zu meldende Waffen markiert sind und alle übrigen gemeldet werden können, rufen Sie die Funktion „Bestand komplett nachmelden“ auf. Nach Bestätigung der Sicherheitsabfrage wird dann das NWR-Waffenbuch im Hintergrund Ihre Waffen dem NWR melden, bis alle Einträge verarbeitet wurden.
Achtung: Wenn Sie auf den Button klicken, werden nicht automatisch sofort alle Ihre Waffen und Waffenteile gemeldet. Dies passiert ggf. über mehrere Stunden und Tage bzw. Nächte verteilt, damit durch die große Anzahl von Waffen und Waffenteilen das NWR nicht überlastet wird. Wann genau ein Eintrag gemeldet wird, spielt jedoch keine größere Rolle, da Sie ja jederzeit einen Eintrag auch manuell melden können (auch wenn Sie bereits auf „Bestand komplett nachmelden“ geklickt haben), falls es (für eine kurzfristige Überlassung o.ä.) nötig sein sollte.
Sie müssen sich danach um nichts mehr kümmern, nach der Verarbeitung ist irgendwann Ihr Bestand gemeldet und Sie können jede Waffe direkt weiterbearbeiten.
Im Kommissions-, Verwahr- und Reparaturbuch wird es die Möglichkeit geben, über den Aktionsbutton den Erwerb nachzumelden. Dies können Sie z.B. jeweils dann händisch tun, wenn Sie die IDs vom Kunden erhalten haben.
Technische Fehler: Es erscheint ein Hinweis auf ein technisches Problem, das von den ITlern gelöst wir. Sie müssen hier erst einmal nichts unternehmen. Entweder verschwindet die Fehlermeldung nach kurzer Zeit oder wir melden uns dazu bei Ihnen. Wir bitten Sie daher, erst einmal ruhig zu bleiben und etwas abzuwarten, bevor Sie zum Telefonhörer greifen – keine Sorge, wir kümmern uns!
Inhaltliche Fehler, z.B. wenn das NWR eine Doppelerfassung meldet wegen gleicher Seriennummer: Es erscheint als Hinweis beispielsweise „Diese Waffe ist bereits registriert! Bitte prüfen Sie das und sprechen ggf. mit Ihrer Waffenbehörde, wo der Fehler liegen kann!“ Hier müssen Sie als Nutzer den Fehler überprüfen (Tippfehler?) und ggf. den Sachverhalt mit Ihrer Behörde klären. Haben Sie eine Korrektur vorgenommen (in Rücksprache mit der Waffenbehörde), so können die ITler die Meldung erneut freischalten, sodass Sie die Meldung neu absetzen können.
Mit dem geschilderten Vorgehen sollte die Arbeit ab dem 01.09. in Bezug auf Bestandsmeldungen und Überlassungen funktionieren, wir hoffen, dass auch das NWR-II hier einwandfrei und mit akzeptabler Geschwindigkeit arbeiten wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass aktuell noch keine Erfahrungsberichte über die Reaktionsgeschwindigkeit des NWR vorliegen, sodass eine manuelle Meldung durchaus eine längere Zeit benötigen kann (von einer halben Minute bis zu mehreren Minuten ist hier alles möglich). Dies sollte sich mit der Zeit aber einspielen, sodass normale Vorgänge nicht länger als eine halbe Minute dauern sollten – Sie müssen bei NWR-Verarbeitungsvorgängen auch nicht auf die Antwort warten, sondern können währenddessen weiter im NWR-Waffenbuch arbeiten – die Zuordnung der Meldungen erfolgt vollautomatisch im Hintergrund!
Gewerbliche Erlaubnisinhaber können sich in der NWR-ID-Datenbank registrieren und dort die NWR-IDs der anderen registrierten Firmen kostenfrei abrufen.
Bei Privatkunden sind Sie auf die Stammdatenblätter angewiesen, die Ihre Kunden bei den Waffenbehörden erhalten.
Wir wünschen uns allen einen guten Start in das NWR-II.
Der Start des NWR-II stellt uns alle vor Herausforderungen, sowohl was den Aufwand, die Abwicklung als auch die technische Umsetzung anbelangt. Trotz aller Hindernisse möchten wir die Umsetzung mit dem NWR-Waffenbuch für Sie so einfach und praxistauglich wie möglich machen.
Übergangsfrist bis 28.02.2021
Für die Meldung Ihrer Bestände gilt im NWR-II eine Übergangsfrist bis zum 28.02.2021, bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bestände gemeldet sein.
Achtung: Überlassung nur nach Meldung möglich
Zwischen dem 01.09.2020 und dem 28.02.2021 können die Bestände gemeldet werden. Wichtig: Trotz der Übergangsfrist muss eine Waffe nach dem 01.09. jedoch erst als Bestand gemeldet werden, bevor sie z.B. an einen Kunden überlassen werden kann.
Waffen melden mit dem NWR-Waffenbuch:
Für die Bestandsmeldung Ihrer Waffen im Waffenhandelsbuch gibt es ab dem 01.09.2020 zwei Aktionsmöglichkeiten.Einzelne Waffen als Bestand melden
Die manuelle Meldemöglichkeit steht Ihnen jederzeit für einzelne Waffen zur Verfügung, sodass Sie jederzeit Waffen melden und anschließend verkaufen können.
- Sie klicken auf den Aktionsbutton des Waffenbucheintrags und wählen „Bestand nachmelden“ – der Button wechselt dann auf „NWR-Verarbeitung läuft“.
- Sobald die Bestandsmeldung erfolgreich war, erhalten Sie einen Hinweis und die W-ID (ggf. T-ID) wird dem Waffenbucheintrag automatisch zugeordnet.
- Der Verarbeitungs-Button wechselt wieder zu einem grünen Aktionsbutton, woraufhin Sie mit der Waffe normal weiterarbeiten (überlassen etc.) können.
Alternativ können Sie auch den Bestand Ihres Waffenhandelsbuches und ggf. Ihres Waffenherstellungsbuches komplett melden (bis spätestens 28.02.2021). Dazu finden Sie den entsprechenden Button „Bestand komplett nachmelden“ prominent oben in Ihrem Handelsbuch. Dieser Button wird von uns erst am 03.09.2020 freigeschaltet. Der Button wird so lange sichtbar sein, wie noch ungemeldete Waffen in Ihrem Waffenhandels- oder herstellungsbuch enthalten sind.
ACHTUNG: Bevor Sie diese Funktion aufrufen, sollten Sie prüfen, ob tatsächlich alle im Waffenbuch befindlichen Positionen tatsächlich gemeldet werden sollen. Im Regelfall ist dies natürlich so, für einzelne Einträge kann es aber ggf. sinnvoll sein, dies erst später manuell vorzunehmen. Hierzu können Sie einzelne Einträge anklicken und in dem erscheinenden Übersichtsfenster nun neu den Haken bei „Eintrag dem NWR melden“ auf „noch nicht“ oder „nie“ umstellen. Sie können also bei jedem Eintrag ab sofort frei entscheiden, ob eine NWR-Meldung erfolgen soll oder nicht.
Sofern Sie sicher sind, dass alle Bestandswaffen korrekt erfasst sind, nicht zu meldende Waffen markiert sind und alle übrigen gemeldet werden können, rufen Sie die Funktion „Bestand komplett nachmelden“ auf. Nach Bestätigung der Sicherheitsabfrage wird dann das NWR-Waffenbuch im Hintergrund Ihre Waffen dem NWR melden, bis alle Einträge verarbeitet wurden.
Achtung: Wenn Sie auf den Button klicken, werden nicht automatisch sofort alle Ihre Waffen und Waffenteile gemeldet. Dies passiert ggf. über mehrere Stunden und Tage bzw. Nächte verteilt, damit durch die große Anzahl von Waffen und Waffenteilen das NWR nicht überlastet wird. Wann genau ein Eintrag gemeldet wird, spielt jedoch keine größere Rolle, da Sie ja jederzeit einen Eintrag auch manuell melden können (auch wenn Sie bereits auf „Bestand komplett nachmelden“ geklickt haben), falls es (für eine kurzfristige Überlassung o.ä.) nötig sein sollte.
Keine Meldung für KVR-Bücher
Diese "automatische Meldung" gilt nur für die Meldung der Bestände des Waffenhandels- und ggf. Herstellungsbuchs. Die Einträge in den KVR-Büchern werden NICHT gemeldet (da die Daten ja nicht vorliegen können). Diese müssen also immer manuell gemeldet werden, was innerhalb des ersten Monats erfolgen muss.Zeitnahe Meldung vorteilhaft
Wir würden Sie bitten, die Freigabe für die automatische Meldung in den nächsten Tagen und Wochen zu geben, damit möglichst schnell die Bestände an das NWR gemeldet werden können. Dies kann auch bereits vor dem Start des NWR erfolgen, sodass wir direkt in den ersten Tagen mit den automatischen Bestandsmeldungen beginnen können.Sie müssen sich danach um nichts mehr kümmern, nach der Verarbeitung ist irgendwann Ihr Bestand gemeldet und Sie können jede Waffe direkt weiterbearbeiten.
Meldung der Kommission-, Verwahr- und Reparaturwaffen
Sind diese Waffe noch auf einer WBK eingetragen, so benötigen Sie die Stammdatenblätter der Kunden inkl. aller NWR-IDs (P-ID, E-ID, W-ID, ggf. T-ID). Für Kommissions- und Verwahrwaffen haben Sie 1 Monat Zeit, eine Erwerbsmeldung abzusetzen. Bei Reparaturwaffen kommt es darauf an, ob Sie Reparaturen an wesentlichen Teilen durchführen, dann müssen Sie nach der Reparatur sofort melden, ansonsten ebenfalls innerhalb von 1 Monat (zu allen Fristen finden Sie hier eine Übersicht: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/06082020_information_zu_reparatur-_kommissions-_und_verwahrwaffen.htmlIm Kommissions-, Verwahr- und Reparaturbuch wird es die Möglichkeit geben, über den Aktionsbutton den Erwerb nachzumelden. Dies können Sie z.B. jeweils dann händisch tun, wenn Sie die IDs vom Kunden erhalten haben.
Wenn sich Fehler einschleichen
Ein Hinweis: Bei der Meldung an das NWR können – wie überall – auch Fehler auftreten, die sowohl technischer Natur (Softwarefehler oder Probleme des NWR selbst) als auch inhaltlicher Natur (falsch erfasste Daten, Tippfehler o.ä.) sein können. Im NWR-Waffenbuch werden Fehler deshalb wie folgt unterschieden:Technische Fehler: Es erscheint ein Hinweis auf ein technisches Problem, das von den ITlern gelöst wir. Sie müssen hier erst einmal nichts unternehmen. Entweder verschwindet die Fehlermeldung nach kurzer Zeit oder wir melden uns dazu bei Ihnen. Wir bitten Sie daher, erst einmal ruhig zu bleiben und etwas abzuwarten, bevor Sie zum Telefonhörer greifen – keine Sorge, wir kümmern uns!
Inhaltliche Fehler, z.B. wenn das NWR eine Doppelerfassung meldet wegen gleicher Seriennummer: Es erscheint als Hinweis beispielsweise „Diese Waffe ist bereits registriert! Bitte prüfen Sie das und sprechen ggf. mit Ihrer Waffenbehörde, wo der Fehler liegen kann!“ Hier müssen Sie als Nutzer den Fehler überprüfen (Tippfehler?) und ggf. den Sachverhalt mit Ihrer Behörde klären. Haben Sie eine Korrektur vorgenommen (in Rücksprache mit der Waffenbehörde), so können die ITler die Meldung erneut freischalten, sodass Sie die Meldung neu absetzen können.
Verarbeitungsgeschwindigkeit noch unklar
Mit dem geschilderten Vorgehen sollte die Arbeit ab dem 01.09. in Bezug auf Bestandsmeldungen und Überlassungen funktionieren, wir hoffen, dass auch das NWR-II hier einwandfrei und mit akzeptabler Geschwindigkeit arbeiten wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass aktuell noch keine Erfahrungsberichte über die Reaktionsgeschwindigkeit des NWR vorliegen, sodass eine manuelle Meldung durchaus eine längere Zeit benötigen kann (von einer halben Minute bis zu mehreren Minuten ist hier alles möglich). Dies sollte sich mit der Zeit aber einspielen, sodass normale Vorgänge nicht länger als eine halbe Minute dauern sollten – Sie müssen bei NWR-Verarbeitungsvorgängen auch nicht auf die Antwort warten, sondern können währenddessen weiter im NWR-Waffenbuch arbeiten – die Zuordnung der Meldungen erfolgt vollautomatisch im Hintergrund!NWR-IDs von Lieferanten einfordern
Ein letzter Hinweis noch: Ab dem 01.09. können Sie neue Waffen entsprechend nur noch mit den entsprechenden NWR-IDs erwerben; bitte achten Sie also darauf, dass Ihnen die entsprechenden IDs von Ihren Lieferanten oder privaten Vorbesitzern vollständig vorliegen. Ein Erwerb ohne NWR-IDs ist definitiv nicht mehr möglich!Gewerbliche Erlaubnisinhaber können sich in der NWR-ID-Datenbank registrieren und dort die NWR-IDs der anderen registrierten Firmen kostenfrei abrufen.
Bei Privatkunden sind Sie auf die Stammdatenblätter angewiesen, die Ihre Kunden bei den Waffenbehörden erhalten.
Wir wünschen uns allen einen guten Start in das NWR-II.