27.08.2020
Wichtig: Alle NWR-IDs müssen auf den Lieferschein
Ab 01.09.20 neue Meldepflichten für Hersteller und Händler
Unabhängig davon, ob Händler eine Warenwirtschaft verwenden, ein elektronisches Waffenbuch oder das kostenlose Meldeportal: Ab dem 01.09. müssen auf allen Lieferscheinen (Empfang und Versand) jeweils alle NWR-IDs stehen.
Beispiel der notwendigen NWR-IDs einer Lieferung eines Herstellers an den Fachhandel:
Sollten Sie ab dem 01.09.20 Lieferscheine bekommen, auf denen diese NWR-IDs nicht enthalten sind, kontaktieren Sie umgehend Ihren Lieferanten (da Sie zur unverzüglichen Meldung verpflichtet sind) und lassen sich die entsprechenden IDs geben.
WICHTIG: Sie sind nicht verpflichtet, sich außerhalb des NWR bei irgendwem zu registrieren (ob kostenlos oder kostenpflichtig), um NWR-IDs zu erhalten.
Beispiel der notwendigen NWR-IDs einer Lieferung eines Herstellers an den Fachhandel:
- Absender
- NWR-F-ID
- NWR-E-ID
- Waffendaten
- NWR-W-ID jeder Waffe
- NWR-T-ID bei Einzelteilen oder wenn diese in Waffen verbaut sind
- Waffentyfeingliederung, Kaliberangaben, Seriennummern einer Waffe
Sollten Sie ab dem 01.09.20 Lieferscheine bekommen, auf denen diese NWR-IDs nicht enthalten sind, kontaktieren Sie umgehend Ihren Lieferanten (da Sie zur unverzüglichen Meldung verpflichtet sind) und lassen sich die entsprechenden IDs geben.
WICHTIG: Sie sind nicht verpflichtet, sich außerhalb des NWR bei irgendwem zu registrieren (ob kostenlos oder kostenpflichtig), um NWR-IDs zu erhalten.