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02.05.2023

Achtung: Erneuerung der NWR-Software-Zertifikate von Händlern und Herstellern

Sollten Sie mit Start NWR ein eigenes Zertifikat beantragt haben, müssen Sie dieses erneuern

Aktuell werden Händler und Hersteller per Newsletter darüber informiert, wie vorzugehen ist, wenn zukünftig ein eigenes aktiv genutztes Software-Zertifikat für die Nutzung der technischen Schnittstelle (Webservice) der NWR Kopfstelle zur Meldungsübermittlung abläuft. Betroffene Hersteller und Händler werden in den nächsten Wochen zusätzlich separat durch die NWR-Kopfstelle über den Ablauf Ihres Software-Zertifikats informiert, sowie 45 Tage vor Ablauf des Software-Zertifikat den Betreiber der DOI-CA. Die separate Information kann jedoch nur erfolgen, wenn die E-Mail-Adresse aus dem ursprünglichen Antrag noch erreichbar ist. Der Newsletter soll daher sicherstellen, dass diese wichtige Information auf jeden Fall alle Betroffenen erreicht, da nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates ohne eine Erneuerung die gesetzliche Anzeigepflicht an das Nationale Waffenregister nicht erfüllt werden kann.

Die NWR Kopfstelle verwendet Zertifikate der Zertifizierungsstelle „Deutschland Online Infrastruktur-Certification Authority“ (DOI-CA), die von der Deutsche Telekom Security GmbH betrieben wird. Bedingt durch die aktuellen Sicherheitsbestimmungen der DOI-CA müssen Nutzer der Webservice-Schnittstelle ihr Software-Zertifikat alle drei Jahre erneuern. Bei den ersten Händlern und Herstellern verlieren die Zertifikate in den kommenden Monaten ihre Gültigkeit (abhängig vom initialen Beantragungsdatum).

Eine rechtzeitige Erneuerung ist daher zwingend notwendig, da nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates ohne eine Erneuerung durch die betroffenen Händler und Hersteller die gesetzliche Anzeigepflicht an das Nationale Waffenregister nicht erfüllt werden kann.

Für Sie ist diese Information wichtig, da Händler und Hersteller aus Ihrem Zuständigkeitsbereich evtl. mit Fragen auf Sie zukommen oder Sie einen Folgeantrag auf ein Software-Zertifikat der DOI-CA zur Bearbeitung und Legitimierung erhalten.
 

Wer ist betroffen und wer nicht?

 
Betroffen Nicht betroffen
Sie sind betroffen, wenn Sie ein eigenes Software-Zertifikat für die Meldungsübermittlung an die NWR Kopfstelle nutzen, dies in 2020 seperat bei der Telekom beantragt haben und Sie als Meldeberechtigter inkl. des Referenzcodes für das Zertifikat im Antrag angegeben sind.
  • vermutlich Shotlinenutzer
  • ev. TTE-Nutzer
  • Jeder Nutzer mit einer eigenen Software und Schnittstelle zum NWR
Sie sind nicht betroffen, wenn Sie beispielsweise das NWR Meldeportal nutzen oder Ihr Softwareanbieter das Zertifikat verwaltet und sie im Antrag auf Erteilung eines Zugangs zum Meldeportal des Nationalen Waffenregisters den Softwareanbieter als Meldeberechtigten angegeben haben.
 

Inhaber eines Software-Zertifikates erhalten 45 Tage vor Ablauf eine E-Mail-Benachrichtigung der DOI-CA und folgen anschließend bitte der unter https://nwr-meldeportal.de/registrieren/ verfügbaren Kurzanleitung "Wie kann ich mein Software-Zertifikat für ein IT-System erneuern?", um die Verlängerung Ihres Software-Zertifikates zu beantragen.

Gern können Sie sich bereits jetzt mit der Kurzanleitung vertraut machen, um insbesondere die Voraussetzungen für eine Verlängerung (Schritt 1) bereits jetzt zu prüfen. Sollten Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, muss erneut ein kompletter Antrag auf Erteilung eines Zugangs zum Meldeportal des Nationalen Waffenregisters gestellt werden.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an den NWR Benutzerservice (SPOC) unter nwr@bva.bund.de wenden.

(Quelle: NWR-FL)

 

 

 


 

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an den NWR Benutzerservice (SPOC) wenden.Hinweis: