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03.12.2020

Von Pump-Gun bis Spielzeugwaffe …

Was ist erlaubt, was ist wo verboten?

Das 3.Waffenrechtsänderungsgesetz hat einiges neu oder zumindest anders geregelt als bisher. Umfangreich und nicht leicht zu behalten sind die neuen Verbote und Regelungen über verbotene Waffen und auch darüber, wann und wo welche Waffe mitgeführt werden darf.
Das Innenministerium von NRW hat für seine Polizeibeamten ein neues Merkblatt dazu herausgegeben. Dieser sog. „Waffenkalender“ hilft dabei zu bestimmen, welche Waffen verboten sind, sowie wann und wo erlaubte Waffen mitgeführt werden dürfen. Wichtig ist auch die Einordnung ob es sich um potentielle Verstöße als Ordnungswidrigkeit oder ein Vergehen handelt oder ob es ein erlaubtes Mitführen ist.

Dieser „Waffenkalender“ kann auch für Fachhandel sowie Bürgerinnen und Bürger ein wertvolles Hilfsmittel sein. Er steht hier zum Download bereit:
Waffenkalender, Innenministerium NRW