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06.03.2025

BMI veröffentlicht FAQ zum neuen Waffengesetz

Beim Thema Springmesser bleiben Fragen offen

Wie der zuständige Referatsleiter im Bundesinnenministerium (BMI) in unserem Gespräch vom 14. Februar ankündigte (siehe unser Bericht vom 20.02.2025), ist nun ein FAQ zum neuen Waffengesetz erschienen.

Unter der Überschrift „Waffengesetzänderungen 2024: Fragen & Antworten“ hat das BMI Informationen aufbereitet zu den fünf Themenbereichen „Allgemeine Fragen“, „Messerverbote“, „Springmesser“, „Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung“ sowie „Sicherstellung“. 

Gespannt warten wir bereits seit Oktober 2024 auf die Ausführungen, insbesondere zum Thema Springmesser. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2024 an das zuständige Referat KM5 im BMI haben wir um Klarstellung zu den Fragen gebeten, die sich aus der Neuregelung zum Springmesserverbot ergeben.
Hier ein Auszug aus unserem Brief:
„In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, worin über die in der Gesetzesbegründung genannten Personengruppen ein solches berechtigtes Interesse besteht (z.B. Jäger, die keine Berufsjäger sind), wie ein solches berechtigtes Interesse konkret nachzuweisen und gegenüber welcher Stelle dieser Nachweis zu erbringen ist. Handelt es sich hierbei um den Nachweis gegenüber den Waffenbehörden oder ist gemäß § 40 Abs. 4 WaffG ein Ausnahmeantrag beim BKA zu stellen oder ist der Nachweis lediglich im Falle einer Kontrolle vorzulegen? Sollte letzteres der Fall sein, genügt dann beispielsweise ein Schwerbehindertenausweis, die Vorlage eines z.B. Angel-, Jagd- oder Segelscheins bzw. die Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt? Ist der Waffenhandel aufgrund des beruflichen Bezuges generell ausgenommen? Wie verhält es sich mit Personen in Berufsausbildung, die noch nicht unter die Definition der beruflichen Tätigkeit fallen?“

Wir bekamen am 22. November 2024 eine Rückmeldung aus dem Referat, dass die Beantwortung noch etwas Zeit in Anspruch nehme, da es dafür Abstimmungen sowohl innerhalb des BMI als auch mit den Ländern bedarf.

Die nun mit Spannung erwarteten Informationen zum Thema Springmesser lassen leider noch viele Fragen offen. Nur ein Beispiel: Zur Frage „Was müssen Händler und Hersteller von Springmessern beachten?“ lautet die Antwort: „Zu empfehlen ist, dass Händler beim Überlassen eines Springmessers auf die Rechtslage hinweisen und sich auf geeignete Weise (im Verkaufsgespräch oder im Online-Handel durch eine entsprechende technische Bestätigung) davon überzeugen, dass beim Erwerber ein die Ausnahmen der Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1. begründender Umstand vorliegt. Eine Dokumentation, um ggf. nachweisen zu können, dass die im Verkehr erforderlich Sorgfalt beachtet wurde, kann ratsam sein.“
Hier wird der VDB helfen: Wir erarbeiten in der kommenden Woche ein Formular, das sich der Händler vom Kunden ausfüllen lassen kann, um der besagten „Sorgfaltspflicht“ nachzukommen. 

Mit Formulierungen wie „zu empfehlen ist“ und „kann ratsam sein“ ist unseren Händlern zwar nicht wirklich geholfen, aber konkreter wird es offenbar – zumindest momentan – nicht.
Insbesondere jedem Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sei daher empfohlen, sowohl beim Führen als auch beim Transportieren von Messern größtmögliche Sorgfalt an den Tag zu legen. Uns erreichen in den vergangenen Wochen immer wieder Meldungen und auch bereits erlassene Ausführungsbestimmungen aus Ländern und Kommunen, die zum Teil erheblich von den Regelungen des Gesetzes abweichen.

Der VDB wird sich, sobald sich die neue Bundesregierung gefunden hat, dafür einsetzen, signifikante Änderungen am bestehenden Gesetz herbeizuführen.

VDB-Vizepräsident Frank Satzinger äußert sich gewohnt unmissverständlich: „Der momentane Zustand der unbestimmten Rechtsbegriffe im Gesetz und die Tatsache, dass die Auslegung eines Gesetzes nun nicht mehr über Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen, sondern über rechtlich nicht bindende FAQ auf der Seite des Ministeriums geregelt wird, ist unhaltbar. Abweichende Regelungen auf Landesebene sorgen auf Seite der Nutzer und Händler für völlige Verwirrung. Dies verdeutlicht aber auch erneut, wie dringend wir ein neues Waffengesetz brauchen.“