09.07.2020
Unsere Partnerunternehmen unterstützen Sie – Teil 3: Rechtsanwalt Jens Müller
VBD-Miglieder können im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenlose Rechtsanfragen stellen
Als fachkundige Person muss man die meisten davon natürlich in- und auswendig kennen. Doch bei einem so großen Umfang gibt es immer wieder Bereiche, in denen man vielleicht nicht so häufig wandert oder es eine Änderung gegeben hat und wo man plötzlich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht.
Um unseren Mitgliedern in solchen Fällen unter die Arme zu greifen, bieten wir seit einigen Jahren eine kostenfreie Rechtsberatung an. Seit März 2020 arbeiten wir mit Herrn Rechtsanwalt Jens Müller aus Münster/Westfalen zusammen.
Gefühlt ändert sich das Waffenrecht alle paar Monate und man kommt mit dem Studieren der Änderungen und deren Auswirkungen in der gelebten Alltagspraxis gar nicht mehr nach.
Dennoch vertrete ich seit inzwischen mehr als 20 Jahren erfolgreich Jäger, Sportschützen, Waffenfachhändler, Wiederlader – um nur ein Teil der Klientel zu nennen – bundesweit vor Verwaltungsbehörden und Gerichten.
Häufig gibt es aber auch Fragen mit multinationalem Bezug, insbesondere zum Erwerb von Schusswaffen oder wesentlichen Teilen durch ausländische Kunden. Das Thema Verbringung erfreut sich beispielsweise großer Nachfragebeliebtheit. Gerade hier gilt: Je mehr Informationen zum Sachverhalt Sie übermitteln, beispielsweise in Form von PDF-Dokumenten, wie WBK oder sonstiger Dokumente, welche für die Beantwortung von Anfragen notwendig sind, desto präziser kann ich antworten.
Letztlich stimme ich mich, wie immer, eng mit dem Mandanten ab, was, wann und wie von mir erledigt wird. Hier ist der Kunde (das VDB-Mitglied) König. (lacht)
Um unseren Mitgliedern in solchen Fällen unter die Arme zu greifen, bieten wir seit einigen Jahren eine kostenfreie Rechtsberatung an. Seit März 2020 arbeiten wir mit Herrn Rechtsanwalt Jens Müller aus Münster/Westfalen zusammen.
VDB: Herr Müller, wie sind Sie zum Waffenrecht gekommen?
Jens Müller: Ich bin mit der Jagd und damit natürlich auch mit Waffen und Munition aufgewachsen. Bei so einer Vorprägung war es natürlich klar, dass ich selbst den Jagdschein machte und auch heute noch jagdlich aktiv bin. Von Beginn meiner anwaltlichen Berufslaufbahn an habe ich mich – neben dem Arbeitsrecht – auf das Waffenrecht spezialisiert. Das deutsche Waffenrecht gehört mit zu den komplexesten und in vielen Fällen auch wirklich schwer zu verstehenden Rechtsmaterien und man kann auf diesem Gebiet nur erfolgreich sein, wenn man es mit Leidenschaft betreibt und sich wirklich für die Materie interessiert! Das tue ich!Gefühlt ändert sich das Waffenrecht alle paar Monate und man kommt mit dem Studieren der Änderungen und deren Auswirkungen in der gelebten Alltagspraxis gar nicht mehr nach.
Dennoch vertrete ich seit inzwischen mehr als 20 Jahren erfolgreich Jäger, Sportschützen, Waffenfachhändler, Wiederlader – um nur ein Teil der Klientel zu nennen – bundesweit vor Verwaltungsbehörden und Gerichten.
VDB: Für VDB-Mitglieder bieten Sie im Rahmen des Mitgliedsbeitrages kostenfreie 7-days-Rechtsberatungen an. Anfragen können per E-Mail an rechtsberatung@vdb-waffen.de gestellt werden, Sie beantworten die Fragen innerhalb von 7 Werktagen (Montag bis Freitag während der üblichen Geschäftszeiten). Welche Themen bzw. Anfragen können hier abgedeckt werden?
Jens Müller: Die kostenfreie 7-days-Rechtsberatung bietet sich dann an, wenn einfache Fragen in Sachen Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Vertragsrecht, Gewerberecht oder Arbeitsrecht auftauchen, die geklärt werden müssen, deren Klärung aber keine besondere Eile hat. Überwiegend handelt es sich hier um Fragen, die die aktuelle Rechtslage oder eben Themen, die im Arbeitsalltag nicht so häufig auftreten, betreffen. Da diese Anfragen in der Regel per E-Mail geklärt werden, sollte die Fragestellung möglichst präzise formuliert werden. Ein gutes Beispiel ist hier die Frage: „Darf ich Jäger Hubert Kurzwaffenmunition verkaufen?“ Hier wären mehrere Rückfragen nötig, um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erteilen. Welche Munition will Jäger Hubert erwerben? Welche Einträge finden sich in seiner WBK? Je präzisier die Frage also formuliert wird, umso einfacher und schneller kann sie beantwortet werden.Häufig gibt es aber auch Fragen mit multinationalem Bezug, insbesondere zum Erwerb von Schusswaffen oder wesentlichen Teilen durch ausländische Kunden. Das Thema Verbringung erfreut sich beispielsweise großer Nachfragebeliebtheit. Gerade hier gilt: Je mehr Informationen zum Sachverhalt Sie übermitteln, beispielsweise in Form von PDF-Dokumenten, wie WBK oder sonstiger Dokumente, welche für die Beantwortung von Anfragen notwendig sind, desto präziser kann ich antworten.
VDB: Manchmal sind 7 Werktage aber einfach zu lange, gewisse Dinge müssen direkt geklärt werden. Was können VDB-Mitglieder tun.
Jens Müller: Wenn Antworten auf eine Frage wenig Aufschub dulden, sei es, weil eine zu lange Wartezeit zu einem entgangenen Geschäft und damit realem Geldverlust führen würde oder weil eine Terminfrist abzulaufen droht, können VDB-Mitglieder mich über den VDB-Mitgliederbereich direkt kontaktieren und mir eine Mandatsvollmacht erteilen. Gegen gesonderte Gebühr beantworte ich die Anfrage dann via E-Mail und/oder Telefon. Dieser Service bietet sich auch für sehr komplexe Fragestellungen an, bei denen es nötig ist, dass ich als Anwalt Unterlagen einsehe und die mit der kostenfreien 7-days-Rechtsberatung somit nicht abgedeckt werden können. Wie bereits gesagt, bei drohendem Fristablauf, insbesondere von behördlicherseits gesetzten Fristen, ist Eile geboten. Eilige Anfragen gab es in diesem Frühjahr häufig als die IWA verschoben wurde und Aussteller beispielsweise Probleme mit Kunden, Messebauern und Hotellerie hatten, bei denen es natürlich um Zahlungsverpflichtungen ging.VDB: Und wenn die Behörde oder Polizei einmal (unangemeldet) im Laden steht?
Jens Müller: Wie man sich in solchen Situationen gegenüber Behörden/Polizei richtig verhält, wissen viele nicht. Daher stehe ich selbstverständlich auch hier den VDB-Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite. Für den Fall, dass wirklich die Behörde im Haus ist oder sogar bereits ein behördliches Verfahren eingeleitet wurde, können im VDB-Mitgliederbereich meine Kontaktdaten abgerufen werden. In solchen Fällen bin ich bundesweit unterwegs, sobald ich ein Mandat übernommen habe. Die Details, auch die Kosten betreffend, kläre ich dann mit den Mandanten von Fall zu Fall.VDB: Alle Leistungen können unsere Mitglieder also über den VDB-Mitgliederbereich abrufen. Kostenfreie 7-days-Rechtsanfragen senden sie möglichst ausformuliert und präzisiert an rechtsberatung@vdb-waffen.de. Was müssen Mitglieder beachten, die Sie direkt kontaktieren?
Jens Müller: Außer der kostenlosen Beratung können alle anderen Leistungen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Mitglieder mir eine Mandatsvollmacht erteilen und ich das Mandat annehme. In diesem Fall vereinbare ich dann individuell mit dem Anfragenden eine Vergütungsvereinbarung für meine Tätigkeit. Die Mandatsvollmacht finden Sie ebenfalls im Mitgliederbereich zum Herunterladen, Ausfüllen, Unterschreiben und Ausdrucken. Ein Anhang an der E-Mail genügt hier, natürlich geht es auch per Fax. Das genaue Procedere ist ja im Mitgliederbereich dargestellt.Letztlich stimme ich mich, wie immer, eng mit dem Mandanten ab, was, wann und wie von mir erledigt wird. Hier ist der Kunde (das VDB-Mitglied) König. (lacht)