09.05.2016
VDB im Gespräch mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments
Klare Position seitens der Gesprächspartner
Waffenrecht: VDB im Gespräch mit Manfred Weber (CSU), Fraktionsvorsitzender der Europäischen Volkspartei und Monika Hohlmeier (CSU), Mitglied in der Europäischen Volkspartei – klare Positionierung
München, 03. Mai 2016 – Der Bayerische Jagdverband e.V., der Bayerische Sportschützenbund e.V., der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) und die Vertreter der Europäischen Volkspartei, Manfred Weber (CSU), und Monika Hohlmeier (CSU), haben sich klar zur aktuellen Waffenrechtsdebatte positioniert.
In einem gemeinsamen Gespräch bekräftigten die Abgeordneten ihre ablehnende Haltung gegen der Einführung eines psychologischen Gutachtens für legale Waffenbesitzer. Zudem sprachen sie sich gegen ein Verbot von Pulver für Wiederlader und Böllerschützen aus, solange der Besitz legitim ist und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Außerdem soll die Waffenaufbewahrung gemäß der bisherigen Rechtsgrundlage beibehalten werden. Ein weiterer Gesprächspunkt betraf historische Waffen: Diese sollen nach Auffassung der Gesprächspartner nicht mehr unbrauchbar gemacht werden.
Auch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gab es eine klare Positionierung: Halbautomaten mit Wechselmagazinen mit einer Fassung von zwei Schuss sollen weiterhin als legales jagdliches Handwerkzeug zur Verfügung stehen.
München, 03. Mai 2016 – Der Bayerische Jagdverband e.V., der Bayerische Sportschützenbund e.V., der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) und die Vertreter der Europäischen Volkspartei, Manfred Weber (CSU), und Monika Hohlmeier (CSU), haben sich klar zur aktuellen Waffenrechtsdebatte positioniert.
Foto: Christian Hügel, EVP
In einem gemeinsamen Gespräch bekräftigten die Abgeordneten ihre ablehnende Haltung gegen der Einführung eines psychologischen Gutachtens für legale Waffenbesitzer. Zudem sprachen sie sich gegen ein Verbot von Pulver für Wiederlader und Böllerschützen aus, solange der Besitz legitim ist und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Außerdem soll die Waffenaufbewahrung gemäß der bisherigen Rechtsgrundlage beibehalten werden. Ein weiterer Gesprächspunkt betraf historische Waffen: Diese sollen nach Auffassung der Gesprächspartner nicht mehr unbrauchbar gemacht werden.
Auch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gab es eine klare Positionierung: Halbautomaten mit Wechselmagazinen mit einer Fassung von zwei Schuss sollen weiterhin als legales jagdliches Handwerkzeug zur Verfügung stehen.