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18.07.2017Ausnahmegenehmigungen für Hartkerngeschosse nur bis 01.07.18 zu beantragen
VDB stellt aktualisierte Antragsvorlage für Privatpersonen gratis zur Verfügung
Mit der Novelle des Waffengesetzes (seit 06.07.2017 in Kraft) sind alle Geschosse mit einem Zusatz (Hartkern, Leuchtspur, Spreng-Brand, etc.) verboten worden (Verbotsliste nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.5.4 WaffG).
Besitzer solcher Geschosse oder Dekomunition können bis zum 01.07.18 beim BKA eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Der VDB hat eine Antragsvorlage entwickelt und stellt diese jedem kostenfrei zur Verfügung.
Hierbei handelt es sich um ein ausfüllbares PDF, welches in kürzester Zeit ausgefüllt und abgeschickt ist - sorgen Sie für Rechtssicherheit! Klicken Sie einfach oben rechts auf "PDF Datei".
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am 17.07.2017 den Feststellungsbescheid Z-68 vom 15.08.2005 widerrufen (waffenrechtliche Einstufung von Dekomunition und Geschossen mit Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsätzen).
Gleichzeitig hat das BKA mitgeteilt, dass die eingehenden Anträge auf Ausnahmegenehmigungen unter den erforderlichen Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Aufbewahrungsmöglichkeiten) so schnell als möglich positiv bescheiden wird. Wichtig bei der Antragstellung ist die Information über Art und Anzahl der verbotenen Geschosse.
Die späteren Inhaber der Ausnahmegenehmigung werden der waffenrechtlichen Überwachung gemäß § 4 Abs. 3 WaffG unterliegen.
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UPDATE 11.08.2017:
Letzte Korrekturen wurden umgesetzt. Aktuelle Version zum Download verfügbar (V1.4)
UPDATE 10.08.2017:
Das Formular wurde nochmals nachgearbeitet und steht ab sofort in der aktuellsten Version (V1.3) zum Download bereit.
UPDATE 09.08.2017:
Der Änderungsvorschlag ist heute beim VDB eingetroffen und wurde in kürzester Zeit umgesetzt. Somit ist die aktualisierte Vorlage (Version 1.2) ab sofort wieder verwendbar. Informieren Sie bitte auch die Menschen in Ihrer Umgebung, welche diese Seite noch nicht kennen! Herzlichen Dank! Ihr Team vom VDB
UPDATE 02.08.2017:
Leider muss das bisherige Antragsformular aktualisiert werden, da das Bundeskriminalamt (BKA) die Anträge in der bisherigen Form nicht bearbeiten kann. Daher erwartet der VDB derzeit einen Änderungsvorschlag des BKA, den wir dann zeitnah umsetzen werden.
Wir bitten um Verständnis, dass bis dahin die VDB-Antragsvorlage nicht zur Verfügung stehen wird.