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20.02.2025

Springmesser, Messerverbotszonen und Waffenrecht

Konstruktiver Austausch mit dem BMI

Am 14. Februar waren VDB-Vizepräsident Frank Satzinger und Interessenvertreter Peter Braß zu einem Gespräch in dem für uns zuständigen Fachreferat (KM5) im Bundesinnenministerium.

Seit Inkrafttreten der Waffenrechtsänderung im Rahmen des Sicherheitspakets vergangenen Herbst herrscht im Kontext der Springmesser nicht nur im Handel, sondern auch bei den Besitzern und Nutzern große Unsicherheit bezüglich der fehlenden Definitionen, was von einem berechtigten Interesse umfasst ist. Es wurde bestätigt, dass das BMI an einem FAQ arbeitet, welches kurz vor der Fertigstellung steht und schnellstmöglich auf der Homepage des BMI veröffentlicht werden soll. Die entstandene Verzögerung ist der Tatsache geschuldet, dass alle 16 Bundesländer beteiligt werden mussten. Sobald die FAQ vorliegen, werden wir darüber berichten. 

Frank Satzinger sprach die unterschiedlichen Verordnungen zu den Waffen- und Messerverbotszonen in den Bundesländern an. Es müsse unbedingt eine einheitliche Lösung angestrebt werden. „So, wie zurzeit verfahren wird, haben wir einen riesigen Flickenteppich in Deutschland. Da findet sich doch niemand mehr zurecht‟, so Satzinger.
Seit Langem fordert der VDB eine Neufassung des Waffengesetzes. Diese Forderung ist inzwischen ebenso von anderen Verbänden, aber auch von Parteien zu hören. Auf die Frage nach dem zeitlichen Aspekt einer Neufassung wurde erläutert, dass der gesamte Prozess, der selbstverständlich auch eine umfassende Evaluierung beinhalten würde, voraussichtlich nicht im Laufe einer Legislaturperiode zu schaffen sei. Die Einbindung eines Expertenrates wäre insbesondere hinsichtlich praxistauglicher Lösungsansätze sicherlich hilfreich.
Auch die Neufassung der Waffenverwaltungsvorschrift (WAffVwV), welche seit 2012 trotz mittlerweile drei Waffenrechtsänderungen nicht angepasst wurde, steht auf der Agenda des Ministeriums. Das BMI arbeitet im Auftrag der Innenministerkonferenz (IMK) daran, möglichst bis zur Frühjahrskonferenz der IMK einen Entwurf zu ausgewählten Vorschriften vorlegen zu können.

Auch zum Beschussgesetz, zu welchem der VDB bereits 2021 befragt wurde, werde für 2025 ein Referentenentwurf angestrebt. Für unsere Stellungnahme hatten wir 2021 unsere Mitglieder aktiv eingebunden. Sollten Sie weitere Anregungen diesbezüglich haben, senden Sie diese bitte an interessen@vdb-waffen.de.
In diesem Zusammenhang regte Peter Braß an, den Beschussrat, welcher schon viele Jahre nicht mehr aktiviert wurde, wieder einzuberufen und aktiv in den Prozess einzubinden. Uns wurde zugesagt, diesen Vorschlag zu prüfen.

Ein weiteres Thema war die Einbindung der Bundespolizei und des Zollkriminalamts in die Personenüberprüfung, was bei der Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse teilweise zu erheblichen Verzögerungen geführt hat. Jagdbehörden hatten dazu aufgerufen, die Verlängerung von Jagdscheinen frühzeitig zu veranlassen, da nicht abzusehen war, wie sich diese Situation weiter entwickelt. Mittlerweile hat sich diese aber entspannt. Die Softwareanbieter haben Schnittstellen zu den entsprechenden Behörden geschaffen, welche implementiert werden. Tatsächlich kommt es aber bei den Abfragen der Wohnorte der vergangenen 10 Jahre nach wie vor zu Verzögerungen.

Zuletzt kam das Gespräch auf die Chancen einer digitalen WBK, die nicht nur vom VDB, sondern auch vom BMI gewünscht wird. Leider ist eine schnelle Umsetzung aufgrund begrenzter personeller Ressourcen im Ministerium aktuell nicht zu erwarten.

Der VDB dankt dem Referatsleiter, Herrn Ministerialrat Dr. Kai Schollendorf, für seine Zeit und das sehr offene, konstruktive und informative Gespräch. Wir freuen uns auf den weiteren Austausch, insbesondere im Zusammenhang mit einem möglichen neuen Waffengesetz.