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22.11.2024

Konstruktiver Austausch mit dem Bayerischen Innenministerium

VDB-Präsident Michael Blendinger und sein Vize Frank Satzinger in München

Am Donnerstag, 21. November 2024, traf sich das Präsidium des VDB in München mit dem Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU), um sich über die jüngsten Entwicklungen im Waffenrecht, aber auch über seine zukünftige Gestaltung unter einer möglichen Regierungsbeteiligung der Union im Bund auszutauschen.

Ausdrückliches Lob fand die Tatsache, dass die Umsetzung der misslungenen Änderungen des Waffenrechts durch das Sicherheitspaket von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zumindest in Bayern zu keinen nennenswerten Verzögerungen bei der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse führen wird. Staatsminister Joachim Herrmann (Foto Mitte) betonte, dass man sich frühzeitig mit der noch fehlenden technischen Anbindung der neuen Behördenabfragen beschäftigt habe, um die Beeinträchtigungen für Handel, Handwerk und die privaten Waffenbesitzer so gering wie möglich zu halten.

VDB-Präsident Michael Blendinger (Foto links) unterstrich in diesem Zusammenhang erneut die Forderung des VDB, dass es einer Entschädigungslösung bedarf, wenn durch neue Verbote Warenbestände im Handel unverkäuflich werden, oder betroffene Besitzer ihr Eigentum aufgeben müssen. Der VDB appellierte ebenfalls an eine Umsetzung der neuen Messerverbote mit Augenmaß, um unbescholtene Bürger bei Kontrollen nicht zu kriminalisieren.

Kritisiert wurde auch die teilweise zu enge Auslegung einzelner Waffenbehörden, was die Anrechnung von vorhandenen Sportwaffen auf ein jagdliches Bedürfnis angeht, oder Beschränkungen der Stückzahl beim Langwaffenerwerb auf Jagdschein. Hier wurde von dem bayerischen Waffenrechtsreferenten, Dr. Johannes Unterreitmeier das Angebot unterbreitet, auftretende Problemfälle an das Bayerische Staatsministerium des Innern zu übermitteln, um diese fach- und rechtsaufsichtlich zu prüfen und so zur Klärung beizutragen.

Ebenso auf der Themenliste des VDB stand eine Lösung für den Erwerb von Waffen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, wenn alters- oder gesundheitsbedingt Jagd oder Schießsport nicht mehr ausgeübt werden können, aber ein Erlaubnisinhaber als Begünstigter bedacht werden soll.

Konstruktiv wurde jedoch in die Zukunft geblickt, und möglicher Korrekturbedarf für die kommende Legislaturperiode identifiziert. Dazu VDB-Vizepräsident Frank Satzinger (Foto rechts): „Im Rahmen eines schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfelds benötigen Unternehmen und Bürger wieder Planungssicherheit und Vertrauen. Nur so kann die Konjunkturflaute überwunden werden.“