06.12.2024
Wichtige Ergebnisse beim NWR-Austausch im BMI
Im Fokus steht die Entlastung der Händler durch Vereinfachung der administrativen Prozesse
Am Mittwoch, 4. Dezember 2024, fand im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) der jährliche Austausch zu aktuellen Entwicklungen und Optimierungen des Nationalen Waffenregisters (NWR) statt. Der VDB war in seiner Funktion als Interessenvertretung der Waffenfachhändler und Büchsenmacher sowie für das NWR-Waffenbuch dabei. Im Fokus standen insbesondere technische Verbesserungen, Datenqualität sowie die Entlastung der Händler durch eine weitere Vereinfachung administrativer Prozesse.
Unser Bild zeigt Torsten Krämer (NWR-Waffenbuch) und Benia Hüne (VDB-Interessenvertretung) vor dem Bundesinnenministerium.
Positive Rückmeldungen zu bisherigen Umstellungen
Die zuletzt erfolgten Umstellungen im NWR, insbesondere zur Registermodernisierung und IT-Sicherheit, wurden positiv bewertet. So zeigt beispielsweise die Verlängerung der Rückabwicklungsfrist auf 100 Tage seit August 2024 Wirkung: Die Zahl der Rückabwicklungen stieg um 25 %, wodurch Meldungsfehler effizienter und schneller bearbeitet werden können.
Auch die verlängerte Aufbewahrungsfrist für Meldungen im NWR-Meldeportal von drei auf neun Monate ist eine Erleichterung für nutzende Unternehmen.
Neue Plausibilitätsregeln zeigen zahlreiche Fehler
Die mit der Umstellung im Herbst eingeführten neuen Plausibilitätsregeln verhindern Fehler und sorgen für eine gesteigerte Datenqualität. So werden nun z.B. doppelte Leerzeichen abgelehnt oder Festlegung, welche Waffenteile in Kombination verwendet werden dürfen und wie oft diese in einer Waffe verbaut werden können. Dadurch kann es nicht mehr vorkommen, dass beispielsweise ein Gehäuse in einen Lauf verbaut wird. Auch Seriennummern wie „rostig“ oder „kann ich nicht lesen“, die leider häufig im Register zu finden sind, werden nun ausgeschlossen.
Korrekturmöglichkeiten und Nachmeldungen
Erfreulich ist die Einführung erster Korrekturmöglichkeiten, die sich jedoch aktuell nur auf Hersteller und Kaliber und hier auf unbekannte Werte beziehen. Der VDB betonte die Notwendigkeit der Korrektur insbesondere von Seriennummern und dass eine allgemeine Korrekturfunktion die Datenqualität weiter verbessern würde.
Ebenso wurde die aktuell noch fehlende Nachmeldemöglichkeit von Waffenteilen in tieferen Ebenen angesprochen, die zeitnah geschaffen werden soll. Dann wird es auch möglich sein, in einem in einer Waffe verbauten Wechselsystem direkt z.B. einen Lauf nachzumelden, wenn an diesem Reparaturarbeiten erfolgen müssen.
Ablehnung bei zu vielen abweichenden Daten
Weichen in einer Meldung alle Identitätsdaten der Waffe ab, wird nicht mehr ein Fehlercode 26 gesendet, sondern die Meldung vollständig abgelehnt. Angaben wie „unbekannt“ oder „ohne“ gelten dabei nicht als Abweichung. Allein die erste Woche nach Einführung dieser Regelung hat gezeigt, dass dies zum einen häufig passiert und zum anderen bei allen Prüfungen herauskam, dass es sich wirklich um die falsche Waffe handelte und es damit gut war, dass die Meldung abgelehnt wurde.
Sollten Sie doch einmal eine Waffe haben, bei der nachweislich alle Daten fehlerhaft im NWR hinterlegt wurden, kann die Waffenbehörde vor der Meldung die Daten korrigieren, damit Sie den Erwerb melden können.
Überlassungsabsicht
Der VDB regte an, wenige Personendaten in die Prüfung der Überlassungsabsicht einzubeziehen, um insbesondere im Online-Handel die eindeutige Zuordnung von P-ID und E-ID zur Person zu gewährleisten. Da es sich hier jedoch um Abfragen im Register handelt und Hersteller und Händler nicht zu den abfrageberechtigten Stellen gehören, wird weiter zu prüfen sein, inwieweit hier Möglichkeiten bestehen.
Verbesserte Digitalisierung
Diskutiert wurde ebenso über eine weitere Digitalisierung im Waffenwesen, darunter eine E-WBK, um hier die Lücke zwischen analogen Erlaubnisdokumenten und den digitalen Meldungen an das NWR zu schließen. Hier muss in den nächsten Jahren der politische Wille und vor allem die Bereitstellung von Haushaltsmitteln erfolgen, um solche Projekte umzusetzen.
Herstellercodes schneller verfügbar
Um neue Katalogwerte schnell in den Wirkbetrieb zu bringen, wurde ein digitales Pflegetool geschaffen, um z.B. neue Hersteller direkt erfassen und damit bereits eine Katalognummer vergeben zu können. So erhalten Hersteller bereits vor dem XWaffe-Update ihren Katalogwert für spätere Meldungen, auch wenn dieser erst ab dem nächsten Update nutzbar wird. Auch wurden die Zeitabstände für die Kataloge verkürzt, sodass der Eintrag kurzfristiger erfolgen kann.
An dieser Stelle der Hinweis: Prüfen Sie, insbesondere nach jedem Update, inwieweit neue Hersteller oder Kaliber aufgenommen werden und nutzen Sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr „nicht im Katalog gefundener Hersteller (#9996)“ mit einer Freitexteingabe des Herstellers, sondern den jeweiligen neuen Katalogwert.
Überarbeitung des Zentralen Informationssystems
Im kommenden Jahr soll das Zentrale Informationssystem (ZI) zum NWR modernisiert werden. Bereits jetzt ist eine umfangreiche Anpassung der Inhalte an die aktuelle Rechtslage erfolgt. Im kommenden Jahr stehen vor allem die Optimierung der Inhalte sowie die Benutzerführung auf der Agenda.
Sollten Sie Anmerkungen oder Änderungsvorschläge haben oder sollten Ihnen Themen fehlen, die im ZI noch nicht behandelt werden, so freut sich die Fachliche Leitstelle NWR über Ihre Hinweise an diese E-Mail-Adresse. Sollten Sie noch keinen Zugang zum Zentralen Informationssystem (ZI) haben, können Sie sich hier registrieren und ebenfalls für den Newsletter anmelden: https://nwr-fl.de/antrag-auf-zugang-zum-geschlossenen-bereich.html
NWR auf der IWA
Auf der IWA OutdoorClassics 2025 wird es wieder die Möglichkeit geben, sich mit der NWR-FL, dem BVA oder dem BMI auszutauschen und Fachvorträge zum NWR zu besuchen. Genauere Infos und Anmeldemöglichkeiten werden folgen.
Unser Bild zeigt Torsten Krämer (NWR-Waffenbuch) und Benia Hüne (VDB-Interessenvertretung) vor dem Bundesinnenministerium.
Positive Rückmeldungen zu bisherigen Umstellungen
Die zuletzt erfolgten Umstellungen im NWR, insbesondere zur Registermodernisierung und IT-Sicherheit, wurden positiv bewertet. So zeigt beispielsweise die Verlängerung der Rückabwicklungsfrist auf 100 Tage seit August 2024 Wirkung: Die Zahl der Rückabwicklungen stieg um 25 %, wodurch Meldungsfehler effizienter und schneller bearbeitet werden können.
Auch die verlängerte Aufbewahrungsfrist für Meldungen im NWR-Meldeportal von drei auf neun Monate ist eine Erleichterung für nutzende Unternehmen.
Neue Plausibilitätsregeln zeigen zahlreiche Fehler
Die mit der Umstellung im Herbst eingeführten neuen Plausibilitätsregeln verhindern Fehler und sorgen für eine gesteigerte Datenqualität. So werden nun z.B. doppelte Leerzeichen abgelehnt oder Festlegung, welche Waffenteile in Kombination verwendet werden dürfen und wie oft diese in einer Waffe verbaut werden können. Dadurch kann es nicht mehr vorkommen, dass beispielsweise ein Gehäuse in einen Lauf verbaut wird. Auch Seriennummern wie „rostig“ oder „kann ich nicht lesen“, die leider häufig im Register zu finden sind, werden nun ausgeschlossen.
Korrekturmöglichkeiten und Nachmeldungen
Erfreulich ist die Einführung erster Korrekturmöglichkeiten, die sich jedoch aktuell nur auf Hersteller und Kaliber und hier auf unbekannte Werte beziehen. Der VDB betonte die Notwendigkeit der Korrektur insbesondere von Seriennummern und dass eine allgemeine Korrekturfunktion die Datenqualität weiter verbessern würde.
Ebenso wurde die aktuell noch fehlende Nachmeldemöglichkeit von Waffenteilen in tieferen Ebenen angesprochen, die zeitnah geschaffen werden soll. Dann wird es auch möglich sein, in einem in einer Waffe verbauten Wechselsystem direkt z.B. einen Lauf nachzumelden, wenn an diesem Reparaturarbeiten erfolgen müssen.
Ablehnung bei zu vielen abweichenden Daten
Weichen in einer Meldung alle Identitätsdaten der Waffe ab, wird nicht mehr ein Fehlercode 26 gesendet, sondern die Meldung vollständig abgelehnt. Angaben wie „unbekannt“ oder „ohne“ gelten dabei nicht als Abweichung. Allein die erste Woche nach Einführung dieser Regelung hat gezeigt, dass dies zum einen häufig passiert und zum anderen bei allen Prüfungen herauskam, dass es sich wirklich um die falsche Waffe handelte und es damit gut war, dass die Meldung abgelehnt wurde.
Sollten Sie doch einmal eine Waffe haben, bei der nachweislich alle Daten fehlerhaft im NWR hinterlegt wurden, kann die Waffenbehörde vor der Meldung die Daten korrigieren, damit Sie den Erwerb melden können.
Überlassungsabsicht
Der VDB regte an, wenige Personendaten in die Prüfung der Überlassungsabsicht einzubeziehen, um insbesondere im Online-Handel die eindeutige Zuordnung von P-ID und E-ID zur Person zu gewährleisten. Da es sich hier jedoch um Abfragen im Register handelt und Hersteller und Händler nicht zu den abfrageberechtigten Stellen gehören, wird weiter zu prüfen sein, inwieweit hier Möglichkeiten bestehen.
Verbesserte Digitalisierung
Diskutiert wurde ebenso über eine weitere Digitalisierung im Waffenwesen, darunter eine E-WBK, um hier die Lücke zwischen analogen Erlaubnisdokumenten und den digitalen Meldungen an das NWR zu schließen. Hier muss in den nächsten Jahren der politische Wille und vor allem die Bereitstellung von Haushaltsmitteln erfolgen, um solche Projekte umzusetzen.
Herstellercodes schneller verfügbar
Um neue Katalogwerte schnell in den Wirkbetrieb zu bringen, wurde ein digitales Pflegetool geschaffen, um z.B. neue Hersteller direkt erfassen und damit bereits eine Katalognummer vergeben zu können. So erhalten Hersteller bereits vor dem XWaffe-Update ihren Katalogwert für spätere Meldungen, auch wenn dieser erst ab dem nächsten Update nutzbar wird. Auch wurden die Zeitabstände für die Kataloge verkürzt, sodass der Eintrag kurzfristiger erfolgen kann.
An dieser Stelle der Hinweis: Prüfen Sie, insbesondere nach jedem Update, inwieweit neue Hersteller oder Kaliber aufgenommen werden und nutzen Sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr „nicht im Katalog gefundener Hersteller (#9996)“ mit einer Freitexteingabe des Herstellers, sondern den jeweiligen neuen Katalogwert.
Überarbeitung des Zentralen Informationssystems
Im kommenden Jahr soll das Zentrale Informationssystem (ZI) zum NWR modernisiert werden. Bereits jetzt ist eine umfangreiche Anpassung der Inhalte an die aktuelle Rechtslage erfolgt. Im kommenden Jahr stehen vor allem die Optimierung der Inhalte sowie die Benutzerführung auf der Agenda.
Sollten Sie Anmerkungen oder Änderungsvorschläge haben oder sollten Ihnen Themen fehlen, die im ZI noch nicht behandelt werden, so freut sich die Fachliche Leitstelle NWR über Ihre Hinweise an diese E-Mail-Adresse. Sollten Sie noch keinen Zugang zum Zentralen Informationssystem (ZI) haben, können Sie sich hier registrieren und ebenfalls für den Newsletter anmelden: https://nwr-fl.de/antrag-auf-zugang-zum-geschlossenen-bereich.html
NWR auf der IWA
Auf der IWA OutdoorClassics 2025 wird es wieder die Möglichkeit geben, sich mit der NWR-FL, dem BVA oder dem BMI auszutauschen und Fachvorträge zum NWR zu besuchen. Genauere Infos und Anmeldemöglichkeiten werden folgen.