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14.02.2025

Gesetzesantrag des Bundesrates zu SRS-Waffen

Hamburg fordert Erlaubnispflicht für den Erwerb von SRS-Waffen

Am 11.02.2025 hat die Freie und Hansestadt Hamburg den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes zur Einführung der Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Drucksache 67/25) in den Bundesrat eingebracht. Dieser steht am heutigen Freitag, 14.02., als Tagesordnungspunkt 56 auf der Beratungsliste und ist ohne Beratung und Abstimmung federführend in den Innenausschuss sowie in den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der VDB hat sich am Donnerstag mit einem Brief an alle Mitglieder im Bundesrat gewandt. In diesem stellen wir klar, dass die geplante Pflicht zur Vorlage eines Kleinen Waffenscheins bereits beim Erwerb einer SRS-Waffe die als Ziel genannten Probleme – Schüsse auf offener Straße zu Silvester und Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte – nicht lösen wird. Auch sind Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe zu erwarten und nicht, wie im Antrag vorgesehen, keine Kosten für Bürger oder öffentliche Verwaltung. Was zu Silvester in Großstädten passiert ist, kann bereits jetzt nach dem Waffengesetz als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wir haben hier ein Vollzugs- und Ahndungsproblem und keine Lücke im Gesetz!