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30.10.2024

Jetzt ist es amtlich!

Ab 31.10.2024 gelten die neuen Regeln

Jetzt ist es amtlich: Am Mittwoch, 30.10.2024, wurde das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das bedeutet, die Waffenrechtsänderungen sind seit dem 31.10.2024 in Kraft. 

Was kommt da auf uns zu? Die Antworten, aber auch die bislang noch offenen Fragen, haben wir hier aufbereitet. 

Dass die offenen Fragen deutlich zahlreicher sind, als die gesicherten Antworten, macht – nicht nur aus unserer Sicht – die waffenrechtlichen Regelungen des sogenannten Sicherheitspaket zu einem großen Unsicherheitsfaktor auf mehreren Ebenen: Zum einen bringt es nicht das, was es verspricht, nämlich mehr Sicherheit und Schutz der Bevölkerung vor extremistischen und kriminellen Gewalttaten. Diese Einschätzung ist keine Minderheitenmeinung, sondern wird von Vertretern (fast) aller Fraktionen und von zahlreichen namhaften Experten geäußert. 

Zum anderen sind die waffenrechtlichen Neuerungen derart voll von unbestimmten Rechtsbegriffen, dass weder Fachanwälte noch Verwaltungsexperten und schon gar nicht die betroffenen Bürger Antworten auf die Fragen finden können, was genau eigentlich mit einzelnen Begriffen und Formulierungen gemeint ist.

Die Folge: eine große Unsicherheit. Händler wissen nicht, ob sie ihre nun verbotenen Springmesser noch veräußern dürfen; Berufspendler haben Angst, im Bahnhofsbereich nun täglich durchsucht zu werden etc. 

Wir sind mit Hochdruck dabei, Lösungen zu finden und Unsicherheiten zu minimieren. Aktuell steht die Antwort des BMI zu unseren zahlreichen Fragen jedoch noch aus. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir die vielen berechtigten Fragen aktuell noch nicht aus dem Weg räumen können.